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beschlusstext · 2020-06-16 · Bezirksvertretung Bonn
—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bonn vom 16.06.2020 2.2.1 Evtl. Folgeschäden an den U-Bahnröhren infolge der Nordfeldbebauung zur Kenntnis genommen 200212-1 ST Inhalt der Stellungnahme: Der zwischen dem Investor und der Stadt Bonn geschlossene Grundstückskaufvertrag sieht zum Thema U-Bahn-Röhren vor, dass der Käufer berechtigt sein soll, die U-Bahn-/Bunkeranlage für die Lastabtragung der auf dem Kaufgegenstand Nordfeld vorgesehenen Bebauung zu nutzen. Der Käufer hat jeden Eingriff in die U-Bahn- Anlage zu unterlassen, welcher den zweckentsprechenden Betrieb beeinträchtigt, bzw. Lastabtragungen sind nur zulässig, soweit dies ohne Beeinträchtigung der U-Bahn-/Bunkeranlage in konstruktiver Hinsicht möglich ist.
Die Fragen wurden zur Beantwortung an die SWB Bus und Bahn weitergegeben. Diese teilen Nachfolgendes mit: zu 1: Wurde vor und nach der Beendigung der Bautätigkeit eine gründliche Untersuchung aller konstruktiven Teile der U-Bahn-Röhren im Hinblick auf eventuelle Schäden und Materialermüdung als Folge der Bautätigkeit durchführen, um ggf. Schadengutachten bzw. Beweissicherungsgutachten zu erstellen? Wurde hierzu ein professionelles und unabhängiges Unternehmen beauftragt? „Vor Beginn der Baumaßnahme wurde eine Bestandvermessung des betroffenen U-Bahnabschnitts durchgeführt. Diese Messung wurde nach Abschluss der Rohbauarbeiten Urban-Soul (Überbauung Nordfeld) wiederholt und wird final nochmals nach Abschluss der gesamten Baumaßnahme durchgeführt. Ergänzend wurde der Tunnelbereich während der Rohbauerstellung mittels eines automatischen Messsystems überwacht, welches unplanmäßige Verformungen und / oder Setzungen der Bauwerksblöcke detektieren sollte. Eine optische Beweissicherung der Anlage wurde vor Baubeginn durchgeführt und wird ebenfalls nach Abschluss der Maßnahme wiederholt.“ zu 2: Sind im Laufe der Bebauung des Nordfeldes und des Bauprojektes "Urban Soul" Schäden an oder in den U-Bahn-Röhren festgestellt worden, die auf die Baumaßnahmen zurückzuführen sind? Seite 1 von 3 Beschlussauszug der Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Seite 2 —— a) Wenn ja, welche? Sind ggf. die für die Baumaßnahmen verantwortlichen Firmen für diese Schäden verantwortlich? b) Wer hat für die Stadtwerke als Eigentümer der Tunnel die Begutachtung der Schäden durchgeführt? c) Ist ggf. zu den bisherigen Schäden ein umfassendes Schadengutachten / Beweissicherungsgutachten erstellt worden?
„Im Zuge der Baumaßnahme wurde bei der Erstellung einer Aufzugsunterfahrung die Tunneldecke im Haltstellenbereich punktuell beschädigt, so dass ein, wenige qcm großes, Loch in der Decke entstanden ist. Die Schadstelle wurde kurzfristig durch den Betriebsleiter der SWB Bus und Bahn, die zuständige Fachabteilung der SWB Bus und Bahn sowie die ausführende Baufirma gemeinsam begutachtet und im Rahmen der folgenden nächtlichen Sperrpause wieder fachgerecht geschlossen. Darüber hinaus kam es in der Frühphase der Rohbauerstellung zu einem geringfügigen Wassereintrag ins Bauwerk, was auf die offene Baugrube und die gerade erst begonnenen Rohbauarbeiten zurückzuführen war. Die genannten Ereignisse wurden jeweils seitens der Baufirma bei der Projektleitung SWB Bus und Bahn und der zuständigen Fachabteilung SWB Bus und Bahn gemeldet. Die entstandenen Kosten wurden durch die Baufirma des Investors getragen.“ zu 3: Ist mit Folgeschäden in der Zukunft zu rechnen? „Die unterirdische Anlage wurde im betroffenen Bereich bei der Planung und der baulichen Umsetzung für eine spätere Überbauung ausgelegt und konzipiert. Seitens des Investors wurde dies bei der Planung der neuen Bauwerke berücksichtigt und die zusätzlichen Lasten, welche nun durch die Überbauung entstehen, auf die statisch- konstruktiven Reserven des U-Bahnbauwerks hin ausgelegt. Die statischen Unterlagen wurden durch einen unabhängigen Prüfingenieur geprüft und lagen dem Bauantrag entsprechend bei. Die bauliche Umsetzung der Maßnahme Urban Soul ist ordnungsgemäß und fachgerecht erfolgt, es ist in Zukunft nicht mit Schäden an der Bauwerkssubstanz des U-Bahnbauwerkes auf Grund der zusätzlichen Lasten zu rechnen.“ zu 4: Haben die Stadtwerke als Eigentümer der Tunnel evtl. Schadensersatzansprüche gegen verantwortliche Firmen vertraglich geregelt? Wenn ja, wie? „Da die SWB lediglich Eigentümer des Tunnelbauwerks sind, aber nicht Eigentümer von Grund und Boden bestehen insoweit keine vertraglichen Beziehungen zwischen dem Investor und der SWB. Sollten sich - wider Erwarten - in der Zukunft durch die Überbauung ursächlich Schäden am Tunnelbauwerk ergeben, so haftet dafür der jeweilige Eigentümer der Überbauung nach den entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen.“ Seite 2 von 3 Beschlussauszug der Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Seite 3 —— Seite 3 von 3
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