Originalquelle: ALLRIS-Original
beschlusstext · 2021-10-28 · Rat
—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 28.10.2021
5.19.3 Neubau der Melbbadgebäude Antrag zur Vorlage 211571 abgelehnt
211571-03 AA
Abstimmungsergebnis: abgelehnt, Mehrheit gegen FDP und Stv. Fahrenholtz -parteilos- bei Enth. CDU
Beschluss:
Die Beschlussvorlage 211571 wird ergänzt und erhält folgende Fassung:
Variante 1 „Funktionsgebäude mit Sporthalle und Restaurant“ aus der als Anlage beigefügten Machbarkeitsstudie „Melbbad“ in die Wege zu leiten.
eine zwischenzeitliche Nutzung des Melbbades in drei Sommermonaten spätestens 2023 wieder möglich wird, z.B. durch eine abgestufte Aufteilung des Baufortschritts, durch den die Nutzung zuvorderst erstellter für den Badbetrieb notwendiger Funktionsräume (vor Fertigstellung des Gesamtprojekts) erreichbar wird.
die Stadt mit einem vorschriftsmäßig ausgewählten Generalübernehmer einen Bauvertrag mit festgelegten Preis und Fertigstellungstermin ab, der sämtliche Planungs- und Bauausführungsleistungen umfasst.
die jeweiligen Entscheidungsschritte der Verwaltung umgehend informiert.
2021/2022, ggf. unter Nutzung der im Wirtschaftsplan des SGB veranschlagten Pauschale für Sportstättenneubauten bzw. –sanierungen, in Ansatz bringen. Ein zusätzlicher Mittelbedarf wird im Doppelhaushalt 2023/24 und der Mittelfristigen Finanzplanung für die Jahre 2025 und 2026 bei FiStl. 5520008038000, FiPos. 78.5300 („Pauschale Bäderkonzept“) ergänzend bereitgestellt.
sachgerecht wahrgenommen.
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