Originalquelle: ALLRIS-Original

Ö 1.6 BBB-Anfrage zum Melbbad; Aktueller Sachstand

beschlusstext · 2021-05-06 · Rat

Beschlusstext (amtlich)

—— Beschlussauszug Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW vom 06.05.2021

1.6 BBB-Anfrage zum Melbbad; Aktueller Sachstand vertagt

210503

Abstimmungsergebnis: vertagt, einstimmig

Die vertagte Große Anfrage hatte folgenden Inhalt:

  1. Wie beurteilt die Oberbürgermeisterin die bereits vorliegende

Vorentwurfsplanung eines ausschließlichen Ersatzneubaus für die Funktionsräume des Melbbades an anderer Stelle als den Bestandsbauten und soll dieser weiter verfolgt werden?

  1. Bestehen verwaltungsintern Überlegungen, die von der Vebowag

beauftragte und erstellte Rohbauplanung für die Funktionsräume des Schwimmbadbereiches zu nutzen oder zu übernehmen und wenn ja, zu welchen Konditionen?

  1. Sofern die im Auftrag der Vebowag erstellte Rohbauplanung für die

Funktionsräume des Schwimmbadbereiches genutzt werden soll, ist beabsichtigt, die weiteren Planungen dem gleichen Architekten zu übertragen bzw. ist bereits seitens der Stadt eine Beauftragung dieses Architekten erfolgt?

  1. Sofern der Architekt bereits mit weiteren Planungen beauftragt wurde:

Welche Leistungsphasen liegen dem Auftrag zugrunde?

  1. Ist bei Nutzung der bereits von der Vebowag erstellten Rohbauplanung

vorgesehen bzw. bereits beauftragt, Unterbau (Pfahlgründungen), Statik etc. ausschließlich auf ein eingeschossiges Schwimmbadfunktionsgebäude anzupassen und wenn nein, warum nicht?

  1. Bestehen verwaltungsintern Überlegungen oder sind der

Oberbürgermeisterin Überlegungen Dritter bekannt, auf dem Ersatzneubau für die Funktionsräume des Melbbades zusätzlich gewerblichen Nutzraum z.B. für Arztpraxen zu errichten und wenn ja, welche Geschossigkeit und Kubatur soll der Neubau erhalten?

  1. Wie legt die Oberbürgermeisterin das Ergebnis des Bürgerentscheids

(DS 202122) zum Erhalt des Melbbades hinsichtlich der Formulierung „in seiner jetzigen Form ohne eine Wohnbebauung“ aus, insbesondere mit Blick auf die Frage, welche Nutzungsarten in welchem baulichen Umfang (Geschossigkeit, Kubatur etc.) aus ihrer Sicht mit dem Bürgerentscheid vereinbar sind?

  1. Wann läuft die Frist nach § 26 Abs. 8 der Gemeindeordnung NRW für

den Bürgerentscheid ab?

  1. Wann ist nach derzeitigem Stand mit einer Fertigstellung der

Schwimmbadfunktionsräume und der grundsätzlichen Seite 1 von 2

Beschlussauszug der Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW Seite 2

—— Betriebsbereitschaft des Melbbades zu rechnen?

An einer Aussprache beteiligten sich:

Stv. Schott -BBB-, der um die Vertagung dieses Tagesordnungspunktes in die nächste Sitzung bittet.

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PDF-Kopie: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:56271/pdf

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