Originalquelle: ALLRIS-Original

Ö 1.6.1 BBB-Anfrage zum Melbbad; Aktueller Sachstand

beschlusstext · 2021-05-06 · Rat

Beschlusstext (amtlich)

—— Beschlussauszug Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW vom 06.05.2021

1.6.1 BBB-Anfrage zum Melbbad; Aktueller Sachstand vertagt

210503-01 ST

Zu 1. Wie beurteilt die Oberbürgermeisterin die bereits vorliegende Vorentwurfsplanung eines ausschließlichen Ersatzneubaus für die Funktionsräume des Melbbades an anderer Stelle als den Bestandsbauten und soll dieser weiter verfolgt werden? Es erscheint nach den Ergebnissen des TÜV-Gutachtens zur Standsicherung der Gebäude nicht zielführend, die im Jahr 2018 erarbeitete Vorentwurfsplanung weiter zu verfolgen, da neben dem Umkleidegebäude auch das Technikgebäude und das Kioskgebäude ersetzt werden müssen und für den Hang hinter diesen Gebäuden eine Hangsicherung erforderlich ist. Deshalb ist es aus Sicht der Verwaltung notwendig, die vorhandenen Gebäude abzureißen und an dieser Stelle neu zu bauen. Zu 2. – 7. Bestehen verwaltungsintern Überlegungen, die von der Vebowag beauftragte und erstellte Rohbauplanung für die Funktionsräume des Schwimmbadbereiches zu nutzen oder zu übernehmen und wenn ja, zu welchen Konditionen? Sofern die im Auftrag der Vebowag erstellte Rohbauplanung für die Funktionsräume des Schwimmbadbereiches genutzt werden soll, ist beabsichtigt, die weiteren Planungen dem gleichen Architekten zu übertragen bzw. ist bereits seitens der Stadt eine Beauftragung dieses Architekten erfolgt? Sofern der Architekt bereits mit weiteren Planungen beauftragt wurde: Welche Leistungsphasen liegen dem Auftrag zugrunde? Ist bei Nutzung der bereits von der Vebowag erstellten Rohbauplanung vorgesehen bzw. bereits beauftragt, Unterbau (Pfahlgründungen), Statik etc. ausschließlich auf ein eingeschossiges Schwimmbadfunktionsgebäude anzupassen und wenn nein, warum nicht?

Bestehen verwaltungsintern Überlegungen oder sind der Oberbürgermeisterin Überlegungen Dritter bekannt, auf dem Ersatzneubau für die Funktionsräume des Melbbades zusätzlich gewerblichen Nutzraum z.B. für Arztpraxen zu errichten und wenn ja, welche Geschossigkeit und Kubatur soll der Neubau erhalten? Seite 1 von 2

Beschlussauszug der Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW Seite 2

—— Wie legt die Oberbürgermeisterin das Ergebnis des Bürgerentscheids (DS 202122) zum Erhalt des Melbbades hinsichtlich der Formulierung „in seiner jetzigen Form ohne eine Wohnbebauung“ aus, insbesondere mit Blick auf die Frage, welche Nutzungsarten in welchem baulichen Umfang (Geschossigkeit, Kubatur etc.) aus ihrer Sicht mit dem Bürgerentscheid vereinbar sind? Die Verwaltung beabsichtigt, kurzfristig eine Machbarkeitsstudie für den Bau der erforderlichen neuen Schwimmbadgebäude zu beauftragen. Die Rohbauplanung für die Funktionsräume des Schwimmbadbereiches, die im Rahmen des von der VEBOWAG geplanten Gebäudes bereits erstellt worden war, soll dabei berücksichtigt werden. Die Machbarkeitsstudie soll insbesondere Aufschluss geben über die mögliche Bebauung sowie den Zeit- und Kostenrahmen. Zu 8. Wann läuft die Frist nach § 26 Abs. 8 der Gemeindeordnung NRW für den Bürgerentscheid ab? Nach § 26 Abs. 8 Satz 2 der Gemeindeordnung NRW kann der Bürgerentscheid vor Ablauf von zwei Jahren nur auf Initiative des Rates durch einen neuen Bürgerentscheid abgeändert werden. Der Tag des Bürgerentscheids war der 27.11.2020 Die Zwei-Jahres-Frist endet somit entsprechend §§ 187 ff. BGB mit Ablauf des 28.11.2022.

Zu 9. Wann ist nach derzeitigem Stand mit einer Fertigstellung der Schwimmbadfunktionsräume und der grundsätzlichen Betriebsbereitschaft des Melbbades zu rechnen? Die Fertigstellung der Gebäude und damit die Betriebsbereitschaft des Melbbades hängen von den Ergebnissen der noch zu beauftragenden Machbarkeitsstudie, erforderlicher Umsetzungsbeschlüsse in den politischen Gremien sowie der finanziellen Realisierbarkeit der Maßnahme ab. Aus heutiger Sicht kann deshalb keine Aussage dazu getroffen werden, zu welchem Zeitpunkt das Melbbad wieder in Betrieb genommen werden kann.

Seite 2 von 2

PDF-Kopie: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:56272/pdf

Weiterführend