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Ö 2.6.1 Rigolen-Filter

beschlusstext · 2021-04-13 · Bezirksvertretung Bad Godesberg

Beschlusstext (amtlich)

—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 13.04.2021 2.6.1 Rigolen-Filter zur Kenntnis genommen 210221-01 ST Die Stellungnahme wurde zur Kenntnis genommen. Inhalt der Stellungnahme:

  1. Wie bewertet die Verwaltung Möglichkeiten zur dezentralen

Versickerung von Oberflächenwasser im Bereich von Wohn- und Ortsstraßen im Stadtbezirk Bad Godesberg, die sich aus der Kombination von semizentralen Filteranlagen zur Reinigung des Niederschlagswassers von Verkehrswegen (z.B. Birco Hydropoint) mit geeigneten Rigolen (sei es in konventioneller Kies-Bauweise, als Kastenrigole, als Rigolentunnel oder in anderer Form) ergeben? Stellungnahme der Verwaltung: Ein sensibler Umgang mit Regenwasser, besonders im Rahmen der Thematik Schwammstadt ist im Punkt Pflanzenvitalität, Mikroklimaverbesserung und Überflutungsschutz zu begrüßen. Aus der europäischen Wasserrahmenrichtlinie, welche nicht nur den Erhalt und die Verbesserung der Qualität von Grundwasser vorschreibt, sondern auch den Erhalt der Quantität vor dem Hintergrund des sich verändernden Klimas fordert, ließe sich eine planungsrechtliche Bindung ableiten. Grundsätzlich würden Rigolen das Mischwasserkanalnetz zwar entlasten, allerdings wird sich eine wesentliche Entlastung bei stärkeren Niederschlägen erst bei Anlage eines flächendeckenden Rigolen-Netzes einstellen. Filter, die in Straßenentwässerungen eingebaut werden, sind grundsätzlich kritisch zu bewerten, da diese einen hohen Reinigungs- und Unterhaltungsaufwand mit sich bringen (Streumaterial, Laub). Verstopfte Filter erhöhen bei stärkeren Niederschlägen maßgeblich das Überflutungsrisiko. Im Dezernat für Planung, Umwelt und Verkehr wird derzeit ein Konzept erarbeitet, wie Versickerungsmöglichkeiten in Regenphasen und Bewässerung in längeren Trockenperioden zu bewerkstelligen sind.

  1. Welche Veränderungen wären im Unterbau von Straßen

erforderlich, um in geeigneten Bereichen der Fahrbahn oder der Fuß-/Radwege Rigolen zu installieren, ohne die Tragfähigkeit und Haltbarkeit der Verkehrswege zu beeinträchtigen? Stellungnahme der Verwaltung: Die Anordnung von Sickerrigolen im Straßenkörper wird im Zusammenhang mit der technischen Umsetzung kritisch gesehen. In den Gehwegen fehlt es Seite 1 von 2 Beschlussauszug der Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Seite 2 —— aufgrund der Vielzahl von Ver- und Entsorgungsleitungen (sowohl längs als auch quer) in der Regel an Raum und im Straßenbereich ist eine solche Anlage aufgrund der statischen Vorgaben kaum realisierbar. Selbst wenn man technische Lösungen findet, steht der Aufwand aus Sicht des Straßen- und Kanalbaus in keinem Verhältnis zum Nutzen.

  1. Mit welcher Steigerung der Baukosten wäre zu rechnen, wenn ein

derartiges System im Zuge einer Kanalsanierung realisiert würde? Stellungnahme der Verwaltung: Grundsätzlich lassen sich Kanalsanierungen als offene oder geschlossene Erneuerung, Renovierung sowie Reparatur ausführen. Der Großteil der Sanierungsmaßnahmen im Kanalbau wird im geschlossenen Verfahren umgesetzt. Bei solchen Maßnahmen ist der Bau von dezentralen Versickerungen, die mit Erdaushubarbeiten einhergehen, als nicht wirtschaftlich vertretbar zu beurteilen. Maßnahmen im offenen Verfahren beschränken sich im Wesentlichen auf Erdaushub im Bereich von Kanaltrassen und der Straßenentwässerung. Der Einbau von Rigolen würde den Aufwand für den Erdaushub maßgeblich erhöhen. Aufgrund der Verkehrsbelastung ergeben sich bestimmte Anforderungen an die Statik, sodass die Rigole in einer gewissen Tiefenlage angeordnet werden müsste. Neben der Erhöhung dieser Aufwände während des Bauprozesses erhöht sich auch der Planungs- und der Verkehrsführungsaufwand einschließlich der Einschränkungen, die damit einhergehen. Der Bauablauf im Wurzelbereich wäre mit erhöhten Kosten verbunden (Handschachtung, Überprüfung der Wurzeln durch Fachpersonal, Arbeitsunterbrechungen). Die Tiefenlage der Rigolen wäre abhängig von statischen Rahmenbedingungen. Die genauen Kosten wären abhängig von den jeweils vorliegenden Randbedingungen. Dazu sind Einzelfallbetrachtungen nötig, die derzeit aufgrund der aktuellen Personalsituation nicht durchgeführt werden können. Ergänzende zusammenfassende Bewertung der Verwaltung: Da insbesondere im Bereich von Alleenstraßen auf Kanalsanierungsmaßnahmen im geschlossenen Verfahren zurückgegriffen wird, um den Wurzelbereich der Bäume durch den Baubetrieb nicht zu schädigen, wäre der Einbau an vorgeschlagenen Standorten grundsätzlich als Einzelfall zu bewerten. Betrachtet man den negativen Einfluss auf den Straßenkörper, die Gefahren durch verstopfte Filter und die Erhöhung des Planungs- sowie Bauaufwandes, so lässt sich zusammenfassen, dass der Einbau von Rigolen im Straßenkörper auch unabhängig einer genauen Kostenschätzung in der Regel als nicht zielführend zu werten ist. Wie bereits bei Frage 1 angemerkt, arbeitet die Verwaltung derzeit an einem Konzept „Schwammstadt“, das realistisch Verbesserungen in Starkregen- und Trockenphasen erwarten lässt. Seite 2 von 2

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