Originalquelle: ALLRIS-Original

Ö 5.19 Evaluierung des Bonner Baulandmodells

beschlusstext · 2021-06-24 · Rat

Beschlusstext (amtlich)

—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 24.06.2021 5.19 Evaluierung des Bonner Baulandmodells wg. Sitzungsabbruch nicht behandelt (vertagt) 201298 Aufgrund § 2 Abs. 4 Geschäftsordnung nicht behandelt Beschluss: Die Verwaltung legt den politischen Gremien auf Grundlage des Berichtes zur Evaluierung des Bonner Baulandmodells folgende Empfehlungen zum Beschluss vor: 1.Der vorgelegte Bericht zur Evaluation des Bonner Baulandmodells 2020 wird zur Kenntnis genommen. 2.Die Verwaltung wird den Gremien auf der Grundlage einer rechtlichen Begutachtung durch eine Fachkanzlei für Verwaltungsrecht einen Vorschlag zur Modifizierung der Kita-Regelung vorlegen.

  1. Errichtet ein Vorhabenträger freiwillig 100% geförderten Wohnungsbau, so

soll dies nach Möglichkeit nicht ausschließlich im Förderweg A erfolgen. Die Verträglichkeit des Vorhabens mit den städtebaulichen und sozioökonomischen Rahmenbedingungen des Quartiers ist im Zuge des Bebauungsplanverfahrens zu überprüfen. 4.Die Verwaltung prüft die Auswirkungen einer Verlängerung der Mietpreis- und Belegungsbindungen von 20 auf 30 Jahre auf ihre Auswirkungen auf die Angemessenheitsprüfung. 5.Die Regelungen zum Umgang mit Bestandsbaurechten bleiben bestehen. 6.Die derzeitigen Regelungen hinsichtlich der Höhe der Quote für den geförderten Wohnungsbau und der Bagatellgrenzen von 12 Wohneinheiten / 1.100 m² BGF Wohnen bzw. 24 Wohneinheiten / 2.200 m² BGF Wohnen bleiben bestehen. 7.Vor dem Hintergrund der komplexen Fragestellungen und rechtlichen Unsicherheiten bei der Finanzierung von Kitaplätzen sowie den Ergebnissen der Angemessenheitsprüfungen wird das Bonner Baulandmodell nicht um eine Beteiligung an den Folgekosten für die Finanzierung von Grundschulplätzen ergänzt. Die nächste Aktualisierung der Berechnungsannahmen des Excel-Tools zur Seite 1 von 2 Beschlussauszug der Sitzung des Rates Seite 2 —— Durchführung der Angemessenheitsprüfungen erfolgt im April 2021. Die nächste Evaluierung des Bonner Baulandmodells erfolgt im Sommer 2022. Seite 2 von 2

PDF-Kopie: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:94696/pdf

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