Dokument: Überörtliche Prüfung der Stadt Bonn 2019 durch die Gemeindeprüfungsans

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Überörtliche Prüfung der Stadt Bonn 2019 durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA) – Ergänzung fehlender Stellungnahmen

Position 9.1 · Quelle: Ratsinformationssystem der Stadt Bonn · Stand: amtliches Dokument

Ergebnis

zur Kenntnis genommen - mit Protokollnotiz

Dokumenttext (extrahiert)

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Beschlussauszug 
Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 
vom 08.06.2021 
 
9.1 Überörtliche Prüfung der Stadt Bonn 2019 durch 
die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA) – 
Ergänzung fehlender Stellungnahmen 
zur Kenntnis genommen - mit Protokollnotiz 
 
210428 
 
 
 
Die Vorlage wurde zur Kenntnis genommen. 
Der Rat nimmt die ergänzende Stellungnahme zum Bericht der 
Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA) über die Überörtliche Prüfung der Stadt Bonn 
2019 zur Kenntnis. 
 
 
AM Lamodke (Grüne) gab die nachfolgenden Fragen zu Protokoll.  
Außerdem beteiligte sich AM Dauben mit einem Wortbeitrag. 
Die Verwaltung beantwortet die gestellten Fragen wie folgt: 
 
F1:  
Nach welcher Definition sind 20,7 % Kinderarmut ein „geringer Anteil“ 
(vgl. Benchmarking Bericht 2019, S. 19)? Inwieweit finden die 
wissenschaftlichen Erkenntnisse des Arbeitskreises Jugend der TU 
Dortmund Berücksichtigung, insbesondere im Verhältnis zur 
Wirtschaftlichkeitsanalyse des Benchmarkings HzE+? 
 
Der Begriff "Kinderarmut" wird meist in Verbindung mit der Anzahl der Kinder in 
Bedarfsgemeinschaften nach SGB II und den Bedarfsgemeinschaften 
Alleinerziehender nach SGB II im Hinblick auf persönliche, psychische und 
soziale Belastungssituationen genannt. Im Vordergrund stehen in der 
Diskussion vielfach die verfügbaren finanziellen Ressourcen, in der 
Sozialberichterstattung aber eher die oben genannte SGB-II-Quote.  
Die GPA führt für die Jahre bis 2018 einen im Vergleich hohen Wert im Bereich 
Kinderarmut in Bonn an, wohingegen der alljährlich durchgeführte 
Städtevergleich (Benchmarking HzE+ in NRW) im letzten Berichtsjahr 2019 
einen geringeren Anteil erkennt und auch insgesamt keinen engen 
Zusammenhang zwischen problematischen Kontextfaktoren und dem Aufwand 
für Hilfen zur Erziehung sieht.  
Die Arbeitsstelle der Kinder- und Jugendhilfestatistik kommt in der KomDat-
Ausgabe 2017 zu dem Ergebnis, dass es in den einzelnen 
Jugendamtsregionen durchaus unterschiedliche Bedarfe gibt, bei 
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unterschiedlichen Armutsquoten. Es wird hier nur ein Zusammenhang zwischen 
den Hilfen im kostenintensiven Bereich, also bei Fremdunterbringung und der 
Höhe der Kinderarmutsquote vermutet. 
Im Amt für Kinder, Jugend und Familien Bonn hat die Bekämpfung der 
Kinderarmut und deren Auswirkungen einen sehr hohen Stellenwert.  
Neben den bedarfsgerechten Angeboten der Hilfen zur Erziehung sind 
zahlreiche präventive Projekte und Maßnahmen wie z.B. die Projekte aus dem 
NRW-Programm kinderstark – NRW schafft Chancen gestartet, um 
Unterstützung und Hilfestellung bei drohender oder bereits bestehender Armut 
zu leisten. 
Das wichtigste Ziel, dem Politik, Verwaltung und auch die vielen Institutionen, 
Organisationen und Einrichtungen in der Stadt Bonn verpflichtet sind, ist allen 
Kindern, unabhängig von ihrer Herkunft und sozialen Situation, gute 
Zukunftschancen zu ermöglichen und Armut zu vermeiden. 
Der Schlüssel zur Vermeidung von Armut in all ihren Facetten ist mehr Bildung, 
Beschäftigung und Teilhabe. Der Bildungserfolg der Kinder ist in Deutschland 
leider noch immer zu sehr mit sozialer Herkunft und Bildungsniveau der Eltern 
verknüpft. Gute Bildung muss deshalb im frühen Kindesalter beginnen. Die 
Stadt Bonn unternimmt dementsprechend seit Jahren große Anstrengungen, 
um soziale Ungleichheit zu reduzieren und Bildungschancen zu verbessern. 
(vgl. auch Drs.-Nr. 1712542ST3) 
 
 
F8:  
Wie genau erfolgt die Verzahnung des Fach- und Finanzcontrollings? 
 
Im Bereich der Familien-und Erziehungshilfe gibt es 3 zentrale 
Steuerungsbereiche: 
 
 
 
1. Sozialraum: 
 liefert die Faktoren für den Bedarf an Hilfeleistungen im jeweiligen 
Fachcontrolling:
Koordinatoren für 
Erziehungshilfe, Schulen 
und Qualitätsentwicklung 
Koordinatorin für 
Sozialraumorientierung
Finanzcontrolling / 
Fachcontrolling:
Stabstelle Controlling
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Sozialraum 
 Erfassung und Analyse der Sozialraumdaten 
 Vernetzung und Zusammenarbeit mit anderen Bereichen (JHP, 
Netzwerke, etc.) 
2. Angebotsstruktur: 
 welche Angebote im Vorfeld von HzE beeinflussen deren 
Inanspruchnahme 
 kontinuierliche, bedarfsgereichte Weiterentwicklung der 
Erziehungshilfeangebote 
3. Hilfeprozesse (Hilfeplan, Steuerung der Hilfen): 
 Zugang in die Hilfe 
 Verlauf der Hilfegewährung 
 Zieldefinition/Zielerreichung und Abschluss des Hilfeverfahrens 
 
Die Koordinatoren werten die fachbezogenen Daten der Stabstelle Controlling 
aus, im Hinblick auf Leistungsvereinbarung, Falldaten (Einleitung, Verlauf, 
Beendigung), Qualitätsdaten (Qualitätssicherung inkl. Qualitätsdialoge). 
Darüber hinaus haben auf operativer Ebene die Bezirksleitungen eine zentrale 
Rolle in Bezug auf die Steuerung der Hilfen vor Ort. 
 
 
F11:  
Wie ist der Stand der Suche nach einer Alternativen Software? Wie erfolgt 
bis zur technischen Unterstützung die Wirkungsmessung? (Falls bisher 
keine Wirkungsmessung erfolgt: Wie wird ohne Wirkungsmessung die 
Qualität der Hilfen sichergestellt?) 
 
Derzeit wird geprüft, ob das Fachverfahren Prosoz14plus im Hinblick auf die 
Wirkungsmessung, aber auch die detailliertere Darstellung und Ausweitung von 
Fallinformationen angepasst/erweitert werden kann. Darüber hinaus wird 
zeitnah ein Programm benötigt, welches ein umfängliches Hilfeplanverfahren 
abbilden kann, von der Eingabe der Stamm- und Falldaten, über die 
Leistungsabwicklung und die Steuerung des Falles, die Fallakte, bis hin zu 
einem detaillierten Berichtswesen (differenzierte Darstellung der 
Analyseergebnisse). 
Die Wirkungsmessung erfolgt in unterschiedlichen Stufen und auf 
unterschiedlichen Ebenen, im Laufe der Fallentwicklung durch die 
regelmäßigen Hilfeplan- und Fortschreibungsgespräche mit allen Beteiligten 
(Steuerung der Hilfe durch die Festlegung und regelmäßige Kontrolle von 
Zielen in jedem einzelnen Hilfefall), durch die regelmäßig durchgeführten 
Qualitätsdialoge mit den Trägern sowie den Halbjahresgesprächen mit dem 
Fallzuständigen und den Trägern sowie im Anschluss an eine Hilfe durch die 
Auswertung der vorhandenen statistischen Daten (siehe Entwicklungsbericht 
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HzE). 
Durch das umfangreiche Fach- und Finanzcontrolling ist es möglich, zeitnah auf 
sich ändernde Bedarfe zu reagieren. Dies gilt sowohl für den Einzelfallverlauf, 
der von den Kolleginnen und Kollegen des Sozialen Dienstes jederzeit auf der 
Basis aller zur Verfügung stehenden und analysierbaren Daten angepasst 
werden kann, wie auch für eine ganze Hilfeart oder Hilfeform, die aufgrund der 
Ergebnisse nicht mehr den aktuellen Anforderungen entsprechen. 
Die bereits vorhandenen Instrumente der Qualitätsmessung werden regelmäßig 
in einem Arbeitskreis überprüft und bei Bedarf angepasst und weiterentwickelt. 
Somit ist auch derzeit mit der vorhandenen, wenn auch eingeschränkten 
technischen Lösung die Qualität der Hilfen gesichert.   
 
 
F15:  
Wie ist der Stand der Überprüfung? Wurden bereits 
Laufzeitbegrenzungen für ambulante und stationäre Hilfen eingeführt? 
Wenn ja, welche? 
 
Im ambulanten Bereich werden seit einigen Jahren Laufzeitbegrenzungen 
durchgeführt. Dies gilt für die zentralen Hilfearten Erziehungsbeistandschaften, 
Sozialpädagogische Familienhilfe und Sonstigen Hilfen. 
Eine darüberhinausgehende Begrenzung von Laufzeiten wird nach erfolgter 
Prüfung als nicht zielführend angesehen. Die Gründe dafür, dass Kinder oder 
Jugendliche außerhalb ihrer jeweiligen Herkunftsfamilie entweder in stationären 
Einrichtungen oder in Pflegefamilien untergebracht werden (müssen), sind sehr 
vielfältig. Häufig ist zu Beginn der Hilfe nicht absehbar, ob überhaupt oder zu 
welchem Zeitpunkt eine Rückkehr in die Familie in Betracht kommt; mitunter ist 
zu Beginn der Hilfe sogar bereits klar, dass es sich zum Wohle des Kindes um 
eine dauerhafte Maßnahme handeln wird und eine Rückkehr in die 
Herkunftsfamilie ausgeschlossen ist. Eine generelle Begrenzung der Laufzeit 
bei stationären Hilfen wäre daher nicht nur unnötig, sondern teilweise sogar 
kontraproduktiv, weil dadurch bei manchen Eltern und auch bei manchen 
Kindern ggf. falsche Erwartungen und/oder Hoffnungen geweckt würden. Das 
zentrale und bessere Instrument zur Steuerung der stationären Hilfen ist daher 
die Hilfeplanung und die damit einhergehende Festlegung von Zielen für 
bestimmte Zeiträume.  
 
 
F16:  
In welchen Zeiträumen erfolgt die Hilfeplanfortschreibung (differenziert 
nach ambulant und stationär)? Sofern die stationären Hilfen nur jährlich 
fortgeschrieben werden: Wie erfolgt die unterjährige Steuerung 
kostenintensiver Fälle? (vgl. F25) Wie lässt sich eine jährliche 
Fortschreibung/jährliche Hilfeplangespräche insbesondere im Hinblick 
auf die immer schneller werdenden Veränderungen im Leben von jungen 
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Menschen rechtfertigen? Wie kann auf diese Weise eine Qualität und 
Wirksamkeit der Maßnahme gesichert sein? 
 
Eine Differenzierung der Zeiträume für die Hilfeplanfortschreibung erfolgt 
grundsätzlich nicht nach ambulanter oder stationärer Hilfeform, sondern nach 
dem Verlauf der Hilfe zur Erziehung im Einzelfall, ob der Hilfeverlauf den 
vereinbarten Zielen entspricht, die Wirkungen erreicht sind oder ob es 
Änderungen in den Zielformulierungen oder dem Leistungsspektrum geben soll. 
In Bonn wird die Hilfeplanung als entscheidende Stellschraube für die 
Steuerung der Hilfe im Einzelfall angesehen, die optimale Gestaltung sowie der 
richtige Zeitpunkt der Hilfeplanung trägt damit nachhaltig zum Gelingen der 
Hilfe bei. Somit richtet sich der Turnus nach den jeweils festgelegten 
Zielzeiträumen, diese betragen in der Praxis häufig 6 Monate, so dass in der 
Regel zweimal pro Jahr eine Hilfeplanung stattfindet. Mindestens muss aber 
einmal pro Jahr eine Hilfeplanung stattfinden. 
 
 
F19:  
Wie viele Stellen sind derzeit vakant? Welche Maßnahmen werden 
getroffen, um neues Personal anzuwerben, Bestehendes zu halten und 
vor Überforderung zu schützen (empfohlener Wert von Fällen pro FK sind 
30)? Wieso erfolgt bislang keine Kooperation mit Hochschulen? 
 
Im Bereich des FFE sind derzeit 4,2 vollzeitverrechnete Stellen vakant, 3 
Vollzeitstellen und 2 Teilzeitstellen. 
Der Personalbedarf für den FFE wird regelmäßig anhand eines internen 
Personalbemessungs-instrumentes ermittelt. Eventuelle Mehrbedarfe werden - 
auch in Abstimmung mit dem Personal- und Organisationsamt - jeweils zeitnah 
ausgeschrieben. Der bestehende Fachkräftemangel im Bereich der sozialen 
Arbeit erschwert jedoch regelmäßig eine zeitnahe Besetzung freier Stellen und 
dies führt mitunter auch zu langen Vakanzen. Hier wird versucht, durch eine 
breit gefächerte Dauerausschreibung Abhilfe zu schaffen. 
Notwendige Vorstellungsgespräche werden zeitnah durchgeführt. Einstellungen 
erfolgen seit vielen Jahren unbefristet; es folgt eine intensive, strukturierte 
Einarbeitungsphase (Einarbeitungskonzept einschließlich der Fortbildungsreihe 
„Neu im FFE“), darüber hinaus bieten wir seit vielen Jahren jährlich mehrere 
Plätze für Praxissemester und Studierende im Berufseinmündungsjahr an. 
Kooperation mit Hochschulen: 
 Mit den Hochschulen des Studiengangs Soziale Arbeit bestehen 
umfangreiche Kooperationen. 
 Regelmäßig absolvieren Studierende des Studiengangs Soziale Arbeit ein 
Praxissemester beim FFE. Jährlich werden hier sechs Plätze angeboten. 
 Regelmäßige Kontakte bestehen seit vielen Jahren zu den Hochschulen 
KatHo Köln und TH Köln. 
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 Mit der KatHo wurde ein Kooperationsvertrag abgeschlossen. Hi

Bezugsquellen

Amtliches Werk der Stadt Bonn (§ 5 UrhG) — bereitgestellt zur Zitierbarkeit.

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