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Überörtliche Prüfung der Stadt Bonn 2019 durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA) – Ergänzung fehlender Stellungnahmen
Position 9.1 · Quelle: Ratsinformationssystem der Stadt Bonn · Stand: amtliches Dokument
zur Kenntnis genommen - mit Protokollnotiz
—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie vom 08.06.2021 9.1 Überörtliche Prüfung der Stadt Bonn 2019 durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA) – Ergänzung fehlender Stellungnahmen zur Kenntnis genommen - mit Protokollnotiz 210428 Die Vorlage wurde zur Kenntnis genommen. Der Rat nimmt die ergänzende Stellungnahme zum Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA) über die Überörtliche Prüfung der Stadt Bonn 2019 zur Kenntnis. AM Lamodke (Grüne) gab die nachfolgenden Fragen zu Protokoll. Außerdem beteiligte sich AM Dauben mit einem Wortbeitrag. Die Verwaltung beantwortet die gestellten Fragen wie folgt: F1: Nach welcher Definition sind 20,7 % Kinderarmut ein „geringer Anteil“ (vgl. Benchmarking Bericht 2019, S. 19)? Inwieweit finden die wissenschaftlichen Erkenntnisse des Arbeitskreises Jugend der TU Dortmund Berücksichtigung, insbesondere im Verhältnis zur Wirtschaftlichkeitsanalyse des Benchmarkings HzE+? Der Begriff "Kinderarmut" wird meist in Verbindung mit der Anzahl der Kinder in Bedarfsgemeinschaften nach SGB II und den Bedarfsgemeinschaften Alleinerziehender nach SGB II im Hinblick auf persönliche, psychische und soziale Belastungssituationen genannt. Im Vordergrund stehen in der Diskussion vielfach die verfügbaren finanziellen Ressourcen, in der Sozialberichterstattung aber eher die oben genannte SGB-II-Quote. Die GPA führt für die Jahre bis 2018 einen im Vergleich hohen Wert im Bereich Kinderarmut in Bonn an, wohingegen der alljährlich durchgeführte Städtevergleich (Benchmarking HzE+ in NRW) im letzten Berichtsjahr 2019 einen geringeren Anteil erkennt und auch insgesamt keinen engen Zusammenhang zwischen problematischen Kontextfaktoren und dem Aufwand für Hilfen zur Erziehung sieht. Die Arbeitsstelle der Kinder- und Jugendhilfestatistik kommt in der KomDat- Ausgabe 2017 zu dem Ergebnis, dass es in den einzelnen Jugendamtsregionen durchaus unterschiedliche Bedarfe gibt, bei Seite 1 von 9 Beschlussauszug der Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Seite 2 —— unterschiedlichen Armutsquoten. Es wird hier nur ein Zusammenhang zwischen den Hilfen im kostenintensiven Bereich, also bei Fremdunterbringung und der Höhe der Kinderarmutsquote vermutet. Im Amt für Kinder, Jugend und Familien Bonn hat die Bekämpfung der Kinderarmut und deren Auswirkungen einen sehr hohen Stellenwert. Neben den bedarfsgerechten Angeboten der Hilfen zur Erziehung sind zahlreiche präventive Projekte und Maßnahmen wie z.B. die Projekte aus dem NRW-Programm kinderstark – NRW schafft Chancen gestartet, um Unterstützung und Hilfestellung bei drohender oder bereits bestehender Armut zu leisten. Das wichtigste Ziel, dem Politik, Verwaltung und auch die vielen Institutionen, Organisationen und Einrichtungen in der Stadt Bonn verpflichtet sind, ist allen Kindern, unabhängig von ihrer Herkunft und sozialen Situation, gute Zukunftschancen zu ermöglichen und Armut zu vermeiden. Der Schlüssel zur Vermeidung von Armut in all ihren Facetten ist mehr Bildung, Beschäftigung und Teilhabe. Der Bildungserfolg der Kinder ist in Deutschland leider noch immer zu sehr mit sozialer Herkunft und Bildungsniveau der Eltern verknüpft. Gute Bildung muss deshalb im frühen Kindesalter beginnen. Die Stadt Bonn unternimmt dementsprechend seit Jahren große Anstrengungen, um soziale Ungleichheit zu reduzieren und Bildungschancen zu verbessern. (vgl. auch Drs.-Nr. 1712542ST3) F8: Wie genau erfolgt die Verzahnung des Fach- und Finanzcontrollings? Im Bereich der Familien-und Erziehungshilfe gibt es 3 zentrale Steuerungsbereiche: 1. Sozialraum: liefert die Faktoren für den Bedarf an Hilfeleistungen im jeweiligen Fachcontrolling: Koordinatoren für Erziehungshilfe, Schulen und Qualitätsentwicklung Koordinatorin für Sozialraumorientierung Finanzcontrolling / Fachcontrolling: Stabstelle Controlling Seite 2 von 9 Beschlussauszug der Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Seite 3 —— Sozialraum Erfassung und Analyse der Sozialraumdaten Vernetzung und Zusammenarbeit mit anderen Bereichen (JHP, Netzwerke, etc.) 2. Angebotsstruktur: welche Angebote im Vorfeld von HzE beeinflussen deren Inanspruchnahme kontinuierliche, bedarfsgereichte Weiterentwicklung der Erziehungshilfeangebote 3. Hilfeprozesse (Hilfeplan, Steuerung der Hilfen): Zugang in die Hilfe Verlauf der Hilfegewährung Zieldefinition/Zielerreichung und Abschluss des Hilfeverfahrens Die Koordinatoren werten die fachbezogenen Daten der Stabstelle Controlling aus, im Hinblick auf Leistungsvereinbarung, Falldaten (Einleitung, Verlauf, Beendigung), Qualitätsdaten (Qualitätssicherung inkl. Qualitätsdialoge). Darüber hinaus haben auf operativer Ebene die Bezirksleitungen eine zentrale Rolle in Bezug auf die Steuerung der Hilfen vor Ort. F11: Wie ist der Stand der Suche nach einer Alternativen Software? Wie erfolgt bis zur technischen Unterstützung die Wirkungsmessung? (Falls bisher keine Wirkungsmessung erfolgt: Wie wird ohne Wirkungsmessung die Qualität der Hilfen sichergestellt?) Derzeit wird geprüft, ob das Fachverfahren Prosoz14plus im Hinblick auf die Wirkungsmessung, aber auch die detailliertere Darstellung und Ausweitung von Fallinformationen angepasst/erweitert werden kann. Darüber hinaus wird zeitnah ein Programm benötigt, welches ein umfängliches Hilfeplanverfahren abbilden kann, von der Eingabe der Stamm- und Falldaten, über die Leistungsabwicklung und die Steuerung des Falles, die Fallakte, bis hin zu einem detaillierten Berichtswesen (differenzierte Darstellung der Analyseergebnisse). Die Wirkungsmessung erfolgt in unterschiedlichen Stufen und auf unterschiedlichen Ebenen, im Laufe der Fallentwicklung durch die regelmäßigen Hilfeplan- und Fortschreibungsgespräche mit allen Beteiligten (Steuerung der Hilfe durch die Festlegung und regelmäßige Kontrolle von Zielen in jedem einzelnen Hilfefall), durch die regelmäßig durchgeführten Qualitätsdialoge mit den Trägern sowie den Halbjahresgesprächen mit dem Fallzuständigen und den Trägern sowie im Anschluss an eine Hilfe durch die Auswertung der vorhandenen statistischen Daten (siehe Entwicklungsbericht Seite 3 von 9 Beschlussauszug der Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Seite 4 —— HzE). Durch das umfangreiche Fach- und Finanzcontrolling ist es möglich, zeitnah auf sich ändernde Bedarfe zu reagieren. Dies gilt sowohl für den Einzelfallverlauf, der von den Kolleginnen und Kollegen des Sozialen Dienstes jederzeit auf der Basis aller zur Verfügung stehenden und analysierbaren Daten angepasst werden kann, wie auch für eine ganze Hilfeart oder Hilfeform, die aufgrund der Ergebnisse nicht mehr den aktuellen Anforderungen entsprechen. Die bereits vorhandenen Instrumente der Qualitätsmessung werden regelmäßig in einem Arbeitskreis überprüft und bei Bedarf angepasst und weiterentwickelt. Somit ist auch derzeit mit der vorhandenen, wenn auch eingeschränkten technischen Lösung die Qualität der Hilfen gesichert. F15: Wie ist der Stand der Überprüfung? Wurden bereits Laufzeitbegrenzungen für ambulante und stationäre Hilfen eingeführt? Wenn ja, welche? Im ambulanten Bereich werden seit einigen Jahren Laufzeitbegrenzungen durchgeführt. Dies gilt für die zentralen Hilfearten Erziehungsbeistandschaften, Sozialpädagogische Familienhilfe und Sonstigen Hilfen. Eine darüberhinausgehende Begrenzung von Laufzeiten wird nach erfolgter Prüfung als nicht zielführend angesehen. Die Gründe dafür, dass Kinder oder Jugendliche außerhalb ihrer jeweiligen Herkunftsfamilie entweder in stationären Einrichtungen oder in Pflegefamilien untergebracht werden (müssen), sind sehr vielfältig. Häufig ist zu Beginn der Hilfe nicht absehbar, ob überhaupt oder zu welchem Zeitpunkt eine Rückkehr in die Familie in Betracht kommt; mitunter ist zu Beginn der Hilfe sogar bereits klar, dass es sich zum Wohle des Kindes um eine dauerhafte Maßnahme handeln wird und eine Rückkehr in die Herkunftsfamilie ausgeschlossen ist. Eine generelle Begrenzung der Laufzeit bei stationären Hilfen wäre daher nicht nur unnötig, sondern teilweise sogar kontraproduktiv, weil dadurch bei manchen Eltern und auch bei manchen Kindern ggf. falsche Erwartungen und/oder Hoffnungen geweckt würden. Das zentrale und bessere Instrument zur Steuerung der stationären Hilfen ist daher die Hilfeplanung und die damit einhergehende Festlegung von Zielen für bestimmte Zeiträume. F16: In welchen Zeiträumen erfolgt die Hilfeplanfortschreibung (differenziert nach ambulant und stationär)? Sofern die stationären Hilfen nur jährlich fortgeschrieben werden: Wie erfolgt die unterjährige Steuerung kostenintensiver Fälle? (vgl. F25) Wie lässt sich eine jährliche Fortschreibung/jährliche Hilfeplangespräche insbesondere im Hinblick auf die immer schneller werdenden Veränderungen im Leben von jungen Seite 4 von 9 Beschlussauszug der Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Seite 5 —— Menschen rechtfertigen? Wie kann auf diese Weise eine Qualität und Wirksamkeit der Maßnahme gesichert sein? Eine Differenzierung der Zeiträume für die Hilfeplanfortschreibung erfolgt grundsätzlich nicht nach ambulanter oder stationärer Hilfeform, sondern nach dem Verlauf der Hilfe zur Erziehung im Einzelfall, ob der Hilfeverlauf den vereinbarten Zielen entspricht, die Wirkungen erreicht sind oder ob es Änderungen in den Zielformulierungen oder dem Leistungsspektrum geben soll. In Bonn wird die Hilfeplanung als entscheidende Stellschraube für die Steuerung der Hilfe im Einzelfall angesehen, die optimale Gestaltung sowie der richtige Zeitpunkt der Hilfeplanung trägt damit nachhaltig zum Gelingen der Hilfe bei. Somit richtet sich der Turnus nach den jeweils festgelegten Zielzeiträumen, diese betragen in der Praxis häufig 6 Monate, so dass in der Regel zweimal pro Jahr eine Hilfeplanung stattfindet. Mindestens muss aber einmal pro Jahr eine Hilfeplanung stattfinden. F19: Wie viele Stellen sind derzeit vakant? Welche Maßnahmen werden getroffen, um neues Personal anzuwerben, Bestehendes zu halten und vor Überforderung zu schützen (empfohlener Wert von Fällen pro FK sind 30)? Wieso erfolgt bislang keine Kooperation mit Hochschulen? Im Bereich des FFE sind derzeit 4,2 vollzeitverrechnete Stellen vakant, 3 Vollzeitstellen und 2 Teilzeitstellen. Der Personalbedarf für den FFE wird regelmäßig anhand eines internen Personalbemessungs-instrumentes ermittelt. Eventuelle Mehrbedarfe werden - auch in Abstimmung mit dem Personal- und Organisationsamt - jeweils zeitnah ausgeschrieben. Der bestehende Fachkräftemangel im Bereich der sozialen Arbeit erschwert jedoch regelmäßig eine zeitnahe Besetzung freier Stellen und dies führt mitunter auch zu langen Vakanzen. Hier wird versucht, durch eine breit gefächerte Dauerausschreibung Abhilfe zu schaffen. Notwendige Vorstellungsgespräche werden zeitnah durchgeführt. Einstellungen erfolgen seit vielen Jahren unbefristet; es folgt eine intensive, strukturierte Einarbeitungsphase (Einarbeitungskonzept einschließlich der Fortbildungsreihe „Neu im FFE“), darüber hinaus bieten wir seit vielen Jahren jährlich mehrere Plätze für Praxissemester und Studierende im Berufseinmündungsjahr an. Kooperation mit Hochschulen: Mit den Hochschulen des Studiengangs Soziale Arbeit bestehen umfangreiche Kooperationen. Regelmäßig absolvieren Studierende des Studiengangs Soziale Arbeit ein Praxissemester beim FFE. Jährlich werden hier sechs Plätze angeboten. Regelmäßige Kontakte bestehen seit vielen Jahren zu den Hochschulen KatHo Köln und TH Köln. Seite 5 von 9 Beschlussauszug der Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Seite 6 —— Mit der KatHo wurde ein Kooperationsvertrag abgeschlossen. Hi
Amtliches Werk der Stadt Bonn (§ 5 UrhG) — bereitgestellt zur Zitierbarkeit.