Originalquelle: ALLRIS-Original
beschlusstext · 2022-10-18 · Bezirksvertretung Hardtberg
—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg vom 18.10.2022
6.11 Grüne/SPD/u.w-Antrag: Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine geändert beschlossen
221882
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Beschluss: Die „Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen und Zuwendungen an Vereine und sonstige Vereinigungen im Stadtbezirk Hardtberg“ vom 13. April 1988 werden aufgehoben und durch die nachfolgenden „Richtlinien über die Gewährung von Beihilfen und Zuschüssen zur Unterstützung der Arbeit von örtlichen Gesang- und Instrumentalvereinen, der Ortsausschüsse und sonstiger örtlicher Vereine, Vereinigungen und Initiativen (mit Ausnahme der Sportvereine) gemäß § 7 Absatz 2 Buchstabe o) der Bezirkssatzung der Bundesstadt Bonn“ ersetzt.
Richtlinien Zuschüsse Vereine Hardtberg
Richtlinien über die Gewährung von Beihilfen und Zuschüssen zur Unterstützung der Arbeit von örtlichen Gesang- und Instrumentalvereinen, der Ortsausschüsse und sonstiger örtlicher Vereine, Vereinigungen und Initiativen (mit Ausnahme der Sportvereine) gemäß § 7 Absatz 2 Buchstabe o) der Bezirkssatzung der Bundesstadt Bonn
I. Ziel und Zweck
Vereine, sonstige Vereinigungen und Initiativen sowie Hilfsorganisationen und Freiwillige Feuerwehren – nachfolgend nur Vereine genannt – , die durch Veranstaltungen und sonstige Aktivitäten zum kulturellen und gesellschaftlichen Leben oder zur Förderung des Umwelt-, Natur- oder Klimaschutzes im Stadtbezirk beitragen, sollen durch finanzielle Zuschüsse und Zuwendungen unterstützt und gefördert werden. Bei der Vergabe der Zuschüsse werden die Vorgaben der UN- Behindertenrechtskonvention in Bezug auf die Teilhabe von Menschen mit Behinderung in allen Lebensbereichen beachtet.
II. Zuschüsse und Zuwendungen
Stadtbezirk Hardtberg liegt und deren Aktivitäten überwiegend im Stadtbezirk Hardtberg stattfinden.
Verfügung stehenden Haushaltsmittel gewährt. Auf die Gewährung besteht Seite 1 von 3
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—— kein Rechtsanspruch.
im Rahmen dieser Richtlinie. Bei der Festlegung der Höhe sind die Besonderheiten der Vereine und insbesondere die Aktivitäten und Beiträge im stadtbezirklichen Leben zu berücksichtigen.
a) Vereine Orts(fest)ausschüsse bis 550 € Hilfsorganisationen und Freiwillige Feuerwehren bis 250 € Vereine für Umwelt- und Naturschutz bis 250 € Karnevalsvereine bis 150 € Schützenbruderschaften bis 250 € Kirchenchöre/-instrumentalgruppen bis 120 € Gesangsvereine bis 150 € Kinder- und Jugendchöre bis 150 € Instrumentalvereine bis 500 € Vereine, die außerhalb ihres Vereinszweckes zum gesellschaftlichen Leben im Stadtbezirk beitragen bis 120 € Sonstige Vereine bis 150 €
b) St. Martinsumzüge 50 ct/teilnehmendem Kind
a) Jährlich vom Verein selbst oder b) einmalig durch Meldung eines Orts(fest)ausschusses für seine Mitgliedsvereine. Ausscheiden oder Auflösung eines Vereins sind von den Vorsitzenden des Orts(fest)ausschusses der Bezirksverwaltunsstelle Hardtberg unverzüglich mitzuteilen.
III. Zuwendungen in besonderen Fällen
Vereine, die Einzelveranstaltungen im Rahmen der Heimatpflege oder des Brauchtums, des Umwelt-, Natur- oder Klimaschutzes oder Veranstaltungen durchführen oder an solchen mitwirken, die über den Vereinszweck hinausgehen, oder die geeignet sind, bestimmte Zielgruppen anzusprechen, können eine Zuwendung erhalten. Über Zuwendungen bis zu 100 Euro entscheidet der Bezirksbürgermeister/die Bezirksbürgermeisterin, darüber hinaus die Bezirksvertretung Hardtberg. Der Bezirksbürgermeister/die Bezirksbürgermeisterin unterrichtet zum Ende des Jahres die Bezirksvertretung Hardtberg über die gewährten Zuwendungen.
IV. Jubiläen
25 Jahre 180 € 50 Jahre 200 € 75 Jahre 230 € Seite 2 von 3
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—— 100 Jahre 250 €.
zugrunde gelegt. Im Einzelfall kann die Bezirksvertretung Hardtberg einen anderen Betrag beschließen.
V. Inkrafttreten
Die in fett gedruckte Ergänzung in Ziffer I. der Richtlinien (“sowie Hilfsorganisationen und Freiwillige Feuerwehren”) geht zurück auf einen von Bzv. Möller (CDU) mündlich in der Sitzung gestellten Antrag, der einstimmig beschlossen wurde. Die Ergänzung in Ziffer I. um den in fett gedruckten zweiten Satz geht zurück auf die Stellungnahme der Verwaltung (221882-01 ST). Die neuen Richtlinien treten am Tag nach der Sitzung, also am 19.10.2022 in Kraft.
Ein von Bzv. Weiler (CDU) mündlich in der Sitzung gestellter Antrag, den Eingangssatz unter Ziffer II, Unterpunkt 4. von “Zuschüsse werden in folgender Höhe gewährt:” umzuändern in “Zuschüsse richten sich in folgender Höhe an:” wurde mit Mehrheit gegen CDU und BBB abgelehnt.
An der Aussprache beteiligten sich Bzv. Brodhäcker (Bündnis 90/DIE GRÜNEN), Bzv. Möller (CDU), Bzv. Weiler (CDU), Bzv. Mund (SPD) und Bzv. Bergen (DIE LINKE).
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