Originalquelle: ALLRIS-Original
beschlusstext · 2021-12-07 · Bezirksvertretung Bonn
—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bonn vom 07.12.2021
6.3.1 Verlagerung von Parkplätzen im Rahmen des barrierefreien Umbaus der Haltestelle Juridicum in der Adenauerallee zur Kenntnis genommen
211155-01 ST
Inhalt der Stellungnahme: Die im Bürgerantrag beschriebenen Stellplätze sind Teil eines Gesamtkonzeptes, das mit vielen Beteiligten entwickelt worden ist, um die Stadtbahnhaltestelle Juridicum barrierefrei ausbauen zu können. Neben der Erreichbarkeit der Bahnsteige von der Straßenebene, die aufgrund der großen Höhendifferenz ausschließlich über Aufzüge hergestellt werden kann, ist bereits zu Planungsbeginn darauf geachtet worden, auch die B-Ebene als Verteiler- und Zwischenebene an die Aufzüge anzubinden. Diese Maßnahme stellt sicher, dass auch ein Seitenwechsel innerhalb der B-Ebene möglich ist. Eine Querungsmöglichkeit auf der Straßenebene existiert in Höhe der Bahnsteigzugänge nicht, sodass der Fußgängerverkehr und die Fahrgäste in der B-Ebene die Bahnsteig- und Straßenseite wechseln müssen. Diese Möglichkeit muss dementsprechend auch denjenigen angeboten werden, die auf die Nutzung der Aufzüge angewiesen sind. Hieraus ergibt sich auf der Rheinseite ein Aufzugsstandort im Einmündungsbereich der Schaumburg-Lippe-Straße. Dieser führt im Ergebnis zu einer Verdrängung der im Bestand vorhandenen Treppenanlage in Höhe der Altkatholischen Kirche. Diese Treppenanlage kann als Flucht- und Rettungsweg nicht ersatzlos entfallen, sondern muss verlagert werden. Die Verlagerung ist im Gehwegbereich der Schaumburg-Lippe-Straße vorgesehen, so dass die Lage der Treppe um 90 Grad gegenüber dem Bestand gedreht wird. Die Treppe liegt somit vor dem Grundstück der Altkatholischen Gemeinde St. Cyprian und den dort aktuell befindlichen Stellplätzen der Kirchengemeinde. Die Nutzung des Kirchenvorplatzes als Stellplatzfläche wird durch die verlagerte Treppe derart eingeschränkt, dass der Kirchengemeinde ersatzweise andere Stellplatzflächen zur Verfügung gestellt werden sollen, um die Nutzungseinschränkung des Kirchenvorplatzes zu kompensieren. Die nach der Ausarbeitung mehrerer Vorschläge favorisierte Lösung sieht die ersatzweise Schaffung dreier Stellplätze parallel zur Adenauerallee und unmittelbar an das Kirchengrundstück angrenzend vor, die ausschließlich zur Nutzung durch die Kirchengemeinde bestimmt sind. Der heute dort befindliche Gehweg wird von der Kirche abgerückt und die bestehenden öffentlichen Parkplatzflächen entfallen in diesem Bereich, sodass im Ergebnis keine Verschlechterung eintritt, sondern lediglich die Flächennutzung getauscht wird. Eine Nutzung der vorhandenen Stellplatzflächen angrenzend an die Fahrbahn der Adenauerallee fand keine Zustimmung, da eine Fremdnutzung nicht ausgeschlossen werden kann und auch technisch kaum zu verhindern ist. Seite 1 von 2
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—— Seitens der Kirchengemeinde St. Cyprian wird die vorgeschlagene Lösung der Ersatzparkflächen als Bestandteil einer Gesamtlösung, wenn auch nicht einstimmig, aber doch mehrheitlich mitgetragen. Gegen die Ausbaupläne ist derzeit ein Klageverfahren einer Privatperson vor dem Verwaltungsgericht Köln anhängig. Nach Einschätzung der Verwaltung dürfte die erhobene Klage jedoch bereits unzulässig sein.
Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn: Die Bezirksvertretung nimmt Kenntnis von den inhaltlichen Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung und erklärt den Bürgerantrag damit für erledigt. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen.
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PDF-Kopie: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:34942/pdf