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Ö 6.24.1 Bürgerantrag: Umgestaltung des nördlichen Kreuzungsbereichs Meckenheimer Allee/Colmantstraße/Quantiusstraße

beschlusstext · 2021-12-07 · Bezirksvertretung Bonn

Beschlusstext (amtlich)

—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bonn vom 07.12.2021

6.24.1 Bürgerantrag: Umgestaltung des nördlichen Kreuzungsbereichs Meckenheimer Allee/Colmantstraße/Quantiusstraße zur Kenntnis genommen

212026-01 ST

Inhalt der Stellungnahme: Der Kreuzungsbereich Quantiusstraße/Meckenheimer Allee/Colmantstraße wird im Zuge der Umgestaltung Quantiusstraße ebenfalls umgebaut. Bei der beschlossenen Ausführungsplanung (DS-Nr: 0810203NV7) sind die vorgeschlagenen Maßnahmen aus dem Bürgerantrag bereits berücksichtigt. Siehe dazu auch den Beschluss des Hauptausschusses vom 17.06.2021 auf Empfehlung der BV Bonn, DS-Nr. 210973. Der Gehweg entlang der Bahnhofsseite wird durchgängig eine Mindestbreite von 2,35 m und damit eine ausreichende Breite für den Fußgängerverkehr erhalten. Dieser Gehweg wird auf der Nordseite bis zur Bäckerei durchgezogen und abgesenkt. Unterstützt und hervorgehoben wird die Möglichkeit der Querung der Straße hier durch eine unterschiedliche Materialwahl (Platten, Pflaster) im Vergleich zur Fahrbahn (Asphalt). Mit der Fortführung des Gehweges und der Führung des Fußgängerverkehrs in den Bereich vor die Bäckerei werden die Ausstattungselemente wie Schilder, Fahrradständer usw. neu angeordnet, so dass keine Hindernisse mehr bestehen. Aufgrund der Schaffung eines durchgezogenen Gehwegs und durch die unterschiedliche Materialwahl dürfte das Falschparken reduziert werden. Der Radius sowie die Gehwegbreite auf der Südseite werden im Kreuzungsbereich vergrößert, so dass auch hier zukünftig ausreichend Platz für den Fußgängerverkehr geschaffen wird. Zusätzlich soll dort ein Fußgängerüberweg über die Meckenheimer Allee hergestellt werden, so dass die Querung dieses Kreuzungsbereiches erleichtert wird. Die beschriebene aktuelle Parksituation in den Straßen „Meckenheimer Allee / Colmantstr./Quantiusstr.“ ist bekannt. Der Verkehrsaußendienst kontrolliert diesen Bereich nahezu täglich. Sollten erneut Parkverstöße beobachtet werden, besteht die Möglichkeit sich an die Leitstelle des Stadtordnungsdienstes (Tel.: 0228 773333) zu wenden. Diese wird dann zeitnah eine Kontrolle veranlassen. Neben den Kontrollen des Stadtordnungsdienstes gibt es auch die Möglichkeit einen Parkverstoß online über das Portal www.bonn.de und dem Stichwort „Parkverstoß anzeigen“ anzuzeigen. Die Wache GABI kontrolliert zudem die Auslastung der Fahrradabstellflächen im Bereich des Bahnhofes. Fahrräder, die in einem schlechten, nicht mehr fahrbaren Zustand sind, werden entsorgt. Fahrräder die länger nicht bewegt wurden, werden beklebt und mit einer Frist versehen. Nach Ablauf dieser Frist Seite 1 von 2

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—— werden die Fahrräder entfernt und im Fundbüro übergeben. Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung Bonn nimmt die Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und erklärt den Bürgerantrag inhaltlich für erledigt. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.

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PDF-Kopie: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:34976/pdf

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