Originalquelle: ALLRIS-Original
beschlusstext · 2021-12-07 · Bezirksvertretung Bonn
—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bonn vom 07.12.2021
7.3 Änderung der Tarifordnung für Ausstellungen, Wochenmärkte, Spezialmärkte, Jahrmärkte, Flohmärkte, Volksfeste und ähnliche Veranstaltungen ungeändert beschlossen
211932
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Empfehlung an Rat:
Spezialmärkte, Flohmärkte, Volksfeste und ähnliche Veranstaltungen in der Bundesstadt Bonn wird in der als Anlage A beigefügten Fassung beschlossen. Die Gebührenbedarfsberechnung war Gegenstand der Beratung. 2. Die geänderten Tarife treten am 01. Januar 2022 in Kraft.
Anlage 1 Anlage A
Seite 1 von 3 Anlage A
Änderung der Tarifordnung für Ausstellungen, Wochenmärkte, Spezialmärkte, Jahrmärkte, Volksfeste und ähnliche Veranstaltungen in der Bundesstadt Bonn
Der Rat der Bundesstadt Bonn hat in seiner Sitzung am XX.XX.XXXX nachstehende Ände- rungen der Tarifordnung für Ausstellungen, Wochenmärkte, Spezialmärkte, Jahrmärkte, Flohmärkte, Volksfeste und ähnliche Veranstaltungen in der Bundesstadt Bonn sowie der dazu gehörigen Markttarife beschlossen:
"Unter der Vo raussetzung, dass der Veranstalter alle sonstigen anfallenden Kosten übernimmt, unter anderem für Strom, Wasser, Verkehrsbeschilderung und ausreichen- den Versicherungsschutz, beträgt bei Durchführung von Volksfesten und ähnlichen Ver- anstaltungen durch Dritte auf städtischen Plätzen die Platzmiete je nach örtlicher Bedeu- tung der Veranstaltung 5 Prozent bis 10 Prozent des normalen Standgeldes der dort aufgestellten Geschäfte nach Tarifgruppe 2.0.0.0, jedoch wenigstens 260 Euro. Wird von örtlichen Vereinen oder Verbänden ein Volksfest oder eine ähnliche, der Gemeinschafts - und Brauchtumspflege dienende Veranstaltung durchgeführt, so beträgt die Platzmiete je nach der örtlichen Bedeutung der Veranstaltung 2 Prozent bis 4 Prozent des normalen Standgeldes der dort aufgestellten Geschäfte nach Tarifgruppe 2.0.0.0, mindestens je- doch 30,00 EUR.“
Wochenmärkte, Spezialmärkte, Flohmärkte, Volksfeste und ähnliche Veransta ltungen in der Bundesstadt Bonn erhalten folgende Fassung:
Tarif- Nr. Tarifart Bemessungs- grundlage Gruppe 1 Entgelt EUR Gruppe 2 Entgelt EUR Gruppe 3 Entgelt EUR 1.0.0.0 Wochenmarkt
1.0.1.5 * Marktstände (bei sechs Markttagen wöchentlich) qm/mtl. 25,08 13,80 10,03 1.0.1.6 Marktstände (tägliche Zuweisung) qm/tägl. 0 0 0 1.0.2.1 * mit ständigen Verkaufsstand qm/mtl.. 37,63 20,57 15,05 1.0.2.2 ohne ständigen Verkaufsstand qm/tägl. 0 0 0
* Insgesamt jedoch eine Mindestgebühr von 30,00 EUR/Monat.
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7.0.0.0 Wohnwagen (Dauerabstellplätze) 7.0.0.1 Wohnwagen bis 6 m Länge Fahrz./mtl. 19,33 7.0.0.2 Wohnwagen von 6 - 8 m Länge Fahrz./mtl. 21,01 7.0.0.3 Wohnwagen über 8 m Länge Fahrz./mtl. 24,79
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