Originalquelle: ALLRIS-Original

Ö 8.6 Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans für die Bundesstadt Bonn zum 01.01.2023

beschlusstext · 2021-12-07 · Bezirksvertretung Bonn

Beschlusstext (amtlich)

risch nicht berücksichtigt werden und beschränkt sich schwerpunktmäßig auf die Zeiträume außerhalb der regelmäßigen Wochenarbeitszeit. Die Coronapandemie hat die Defizite der pe rsonellen Ausstattung im Bereich des Rettungsdienstzentraldepots noch deutlicher gemacht und weiter verschärft . So konnte der erhebliche personelle Mehrbedarf zur Beschaffung des erforderlichen Materials während der ersten Infektionswelle neben der Abordnu ng von Mitarbeitern aus anderen Funktionsbereichen nur durch die Bereitschaft der betroffenen Mitarbeiter*innen zu erheblicher Mehrarbeit und unter Zurückstellung anderer Aufgaben erbracht werden. Festzustellen ist, dass eine zeitgerechte Reaktion auf Seite 131 von 146 Rettungsdienstbedarfsplan der Bundesstadt Bonn Fortschreibung 2023

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besondere Situationen unter den gegebenen personellen Rahmenbedingungen in diesem Bereich nicht sichergestellt ist. Um die Personalsituation substantiell zu verbessern und an die bestehenden Anforderungen anzupassen, ist die Einrichtung von zwei weiteren Stellen im Bereich der Materiallogistik und Hygiene zwingend erforderlich , so dass in diesem Bereich zukünftig insgesamt vier Funktionsstellen im Tagesdienst zur Verfügung stehen. Die Aufgaben verteilen sich demnach wie folgt: Eine Leitungsfunktion für den Ber eich Materiallogistik, die für den ordnungsgemäßen Betriebsablauf, die Einhaltung gesetzlicher oder administrativer Vorgaben verantwortlich ist und die zentralen Aufgaben zur Beschaffung von Medizingeräten, Arzneimitteln, sonstigem Verbrauchsmaterial, medizinischem Sauerstoff einschließlich des Vergabeverfahrens wahrnimmt . Ein weiterer Schwerpunkt ist die Planung, Umsetzung und Steuerung von IT -Projekten (z um Beispiel elektronisches Warenwirtschaftssystem, QM-Anwendungen im Rettungsdienst). Die Aufgaben der / des Medizinprodukte -Sicherheitsbeauftragten sind ebenfalls an diese Funktion gebunden. Eine weitere Funktionsstelle betrifft die operative Leitung des Rettungsdienstzentraldepots mit den Aufgabenschwerpunkten Aufgabensteuerung, Überwachung der Material flüsse, Überwachung der dezentralen Wachendepots und Überwachung der Dokumentationsstrukturen. Auch die Aufgaben der / des Medizinproduktebeauftragten (Inbetriebnahme von Medizingeräten, Führung der Geräte- und Bestandslisten, Überwachung von Prüf - und Ablauffristen, Reparaturen, Wartungen) ist an diese Stelle gebunden. Es handelt sich vorstehend um die inhaltliche Weiterentwicklung der beiden derzeit vorhandenen Tagesdienststellen. Eine einzurichtende Funktionsstelle nimmt neben der Mitarbeit in der Rettungsdienstlogistik die Aufgaben einer / eines Hygienebeauftragten wahr und verfügt neben der erforderlichen rettungsdienstlichen Qualifikation über die Befähigung „staatlich geprüfte/r Desinfektor*in. Aufgabenfelder sind hier die fachliche Mitarbeit bei der Weiterentwicklung des Hygienekonzepts, die Betriebsbereitschaft der zentralen Desinfektionseinrichtung sowie Beratung und Unterstützung der Fahrzeugbesatzungen bei der Durchführung von Desinfektionsmaßnahmen , Controlling der Hygienemaßnahmen und der vorgeschriebenen Dokumentation. Seite 132 von 146 Rettungsdienstbedarfsplan der Bundesstadt Bonn Fortschreibung 2023

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Die weiter einzurichtende Funktionsstelle ist schwerpunktmäßig auf die Lagerbewirtschaftung und die Materialversorgung der dezentralen Wachendepots gerichtet. Mit der im Bedarfsplan beschriebenen Standortausweitung sind zukünft ig vier Rettungswachen sowie fünf ausgelagerte Standorte mit rettungsdienstlichem Verbrauchsmaterial sowie sonstiger Ausstattung zu versorgen. Hierbei sind die Materialbestellungen nach Wachen und Standorten zusammenzustellen und zu festgelegten Zeitpunkten auszuliefern. Bestandteil der Auslieferungen ist jeweils auch die Kontrolle der Depots in Hinblick auf den allgemeinen Zustand sowie die Überwachung der Lagermengen anhand der Bestandslisten . Die Überwachung und Sicherstellung der Einsatzbereitschaft der Reservefahrzeuge sowie der Fahrzeugtausch im Rahmen von Wartungen und Reparaturen ist eine weitere Aufgabe und Voraussetzung dafür, dass Ausfälle von Fahrzeugfunktionen durch Werkstattmaßnahmen auf ein Minimum reduziert werden. Die Mitarbeitenden im Ber eich des Rettungsdienstzentraldepots vertreten sich hinsichtlich der operativen Aufgaben im Abwesenheitsfall gegenseitig und stellen so eine kontinuierliche Aufgabenerfüllung sicher. 12 Administrative Struktur des Rettungsdienstes 12.1 Lenkung und Leitung 12.1.1 Amtsleitung Die Aufgaben des öffentlichen Rettung sdienstes sind organisatorisch Feuerwehr und Rettungsdienst zugeordnet und werden innerhalb der Stadt Bonn sowie nach außen von der Amtsleitung vertreten. 12.1.2 Ärztlicher Leiter Rettungsdienst (ÄLRD) Nach § 7 Abs. 3 RettG NRW ist d er Rettungsdienst in medizinischen Belangen und Angelegenheiten des Qualitätsmanagements von einer Ärztlichen Leitung Rettungsdienst zu leiten und zu überwachen. Nach der DIN 13 050 ist der ÄLRD ein im Rettungsdienst tätiger Arzt, der die medizinische Aufsicht und Weisungsbefugnis in allen medizinischen Angelegenheiten über einen Rettungsdienstbereich hat. Er verfügt über eine entsprechende Mindestqualifikation und hat folgende Aufgabenbereiche: Seite 133 von 146 Rettungsdienstbedarfsplan der Bundesstadt Bonn Fortschreibung 2023

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 Festlegung und Überwachung der erforderlichen Grun dsätze und Prozessabläufe  Einsatzplanung und -bewältigung inklusive besonderer Schadenlagen  Qualitätssicherung und Beschwerdemanagement  Aus- und Fortbildung des ärztlichen und nicht-ärztlichen Personals  Controlling und jährliche Zertifizierung aller eingesetzten Notfallsanitäter*innen gem. § 4 Abs. 2 NotSanG  Arbeitsmedizin  Hygiene  Gremienarbeit Weitere Einzelheiten sind der Empfehlung der Bundesärztekammer zum Ärztlichen Leiter Rettungsdienst vom 09.12.1994 zu entnehmen. Im Bereich der Stadt Bonn ist die F unktion des ÄLRD seit dem Jahr 2000 eingeführt und wird auf Basis einer Kooperationsvereinbarung mit dem Universitätsklinikum zur Einrichtung eines gemeinsam getragenen öffentlich -rechtlichen Zentrums für Rettungs- und Notfallmedizin im Jahre 2011 durch de ssen Leiter (Oberarzt für Anästhesiologie / Notfallmedizin) in Personalunion wahrgenommen. Im Rahmen seiner Tätigkeit steht der ÄLRD der unteren staatlichen Gesundheitsbehörde beratend zur Verfügung und nimmt den Vorsitz im Prüfungsausschuss für nichtärztl iche Rettungsdienstqualifikationen wahr. Darüber hinaus leitet er den Arbeitskreis „Notfallversorgung“ in der kommunalen Gesundheitskonferenz, wodurch eine enge Vernetzung mit den Strukturen der medizinischen Versorgung in der Stadt Bonn gegeben ist. 12.1.3 Leistungserbringung durch die Berufsfeuerwehr Die Zuständigkeit für die Leistungen, die durch das Personal der Berufsfeuerwehr erbracht werden, liegt in der A bteilung Personal - und Einsatz bei Feuerwehr und Rettungsdienst. Hierbei handelt es sich um die Gestel lung des Personals für die Besetzung von Rettungswagen und Notarzteinsatzfahrzeugen, den organisatorischen und personellen Betrieb der Leitstelle, sowie um die Bereitstellung von Personal aus dem Einsatzdienst zur Unterstützung der Einsatzlogistik (Unterst ützung Rettungsdienstzentraldepot und Desinfektion). Seite 134 von 146 Rettungsdienstbedarfsplan der Bundesstadt Bonn Fortschreibung 2023

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12.1.4 Schnittstellenaufgaben Die für den Betrieb des Rettungsdienstes erforderlichen technischen Aufgaben bzgl. der Fahrzeugbeschaffung und –unterhaltung, sowie der Kommunikationstechnik werden innerhalb des A mtes durch die Abteilung Technik und Ausrüstung (37-3) erbracht. 12.1.5 Trägeraufgaben Die zentralen Trägeraufgaben sind innerhalb von Feuerwehr und Rettungsdienst in der Abteilung „Allgemeine Verwaltung und Rettungsdienst“ (37-0) gebündelt. Hierbei ist zwischen den Verwaltungsaufgaben und den rettungsdienstlich-fachlichen Aufgaben zu unterscheiden. 12.1.5.1 Verwaltungsaufgaben Die zentralen Verwaltungsaufgaben werden durch das Sachgebiet 37 -01 wahrgenommen. Zum Aufgabengebiet gehören insbesondere die Planung und Bewirtschaftung der Haushaltsmittel, die Kosten - und Leistungsrechnung, Satzungsangelegenheiten, Ausschreibungen, sowie Rats - und Ausschussangelegenheiten. 12.1.5.2 Fachliche Aufgaben des Rettungsdienstes Die rettungsdienstlich -fachlichen Aufgaben sind im Sachgebiet 37 -02 zusammengefasst unter medizinisch-fachlicher Verantwortung durch den ÄLRD. Zu den Kernaufgaben gehören die Bedarfsplanfortschreibung, die Vergabe von Leistungen des Rettungsdienstes an Leistungserbringer gem. § 13 RettG NRW sowie die organisatorische Sicherstellung des Rettungsdienstes. Operative Aufgaben: Zu den wahrgenommenen Aufgaben gehören die beschriebenen Angelegenheiten des Materialmanagements, der Medizintechnik, der Hygiene und der Einsatzbereitschaft der Rettungsdienstfahrzeuge. Gebührenabrechnung: Die Gebührenabrechnung für den Rettungsdienst ist als Sachgruppe unter Führung eines Sachgruppenleiters innerhalb des Sachgebiets Rettungsdienst in der Abteilung Allgemeine Verwaltung und Rettungsdienst organisiert. Das Aufgabenspektrum umfasst hierb ei die Abrechnung aller rettungsdienstlichen Leistungen. Die Bearbeitung der Gebührenforderungen erfolgt EDV -unterstützt durch Seite 135 von 146 Rettungsdienstbedarfsplan der Bundesstadt Bonn Fortschreibung 2023

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ein System, das aus den Einsatzinformationen des Rettungsdienstes die entsprechenden Gebührenbescheide erzeugt und die Solldaten an die Stadtkasse überträgt. Das Aufgabenspektrum umfasst die Prüfung der die Abrechnung begründenden Transportverordnungen in Bezug auf zahlenmäßige und inhaltliche Vollständigkeit, und Richtigkeit, die Ermittlung des Pflichtigen, die Erzeugung der Gebührenbescheide sowie die Rückläuferbearbeitung bei Ablehnung der Kostenübernahme durch die Krankenkassen. So ist auch der Personalbedarf im Bereich der Gebührenabrechnung nicht unwesentlich durch den Aufwand für Ermittlungsarbeiten und die Nachbearbeitung von Daten geprägt. 12.1.5.3 Dokumentation / Qualitätsmanagement Mit der Novellierung des Rettungsgesetzes im Jahre 2015 wurden erstmals konkrete Vorgaben zur Dokumentation rettungsdienstlicher Einsätze und zur Schaffung eines Qualitätsmanagementsystems in der Verantw ortung des ÄL RD gemacht und festgelegt, dass anhand einer differenzierten Datenerfassung und -auswertung eine regelmäßige Analyse der Struktur -, Prozess - und Ergebnisqualität des Rettungsdienstes ermöglicht wird, um daraus etwaige Verbesserungen der Qualität im Rettungsdienst zu abzuleiten und deren Umsetzung zu realisieren (§ 7a RettG NRW). Hierzu dürfen durch den ÄLRD auch personenbezogene und medizinische Daten weiterbehandelnder Einrichtungen ausgewertet werden. Um die Maßnahmen zur Verbesserung der prä klinischen und insbesondere der notärztlichen Versorgungsqualität zu bündeln, haben Stadt Bonn und Universitätsklinikum Bonn 2010 ein gemeinsames Zentrum für Rettungs- und präklinische Notfallmedizin als öffentlich-rechtliche Institution geschaffen, das durch den Ärztlichen Leiter Rettungsdienst geführt wird. In dieser eigenständigen Organisationseinheit werden alle Belange des Rettungswesens und der präklinischen Notfallmedizin zusammengeführt. Zu den Aufgabenschwerpunkten gehören die ärztliche Leitung des Notarzt- und Rettungsdienstes, der Ausbau des Intensivtransportwesens, die strukturierte Ausbildung der Weiterbildungsassistenten im Bereich Notfallmedizin, die Intensivierung der notfallmedizinischen Lehre, die Initiierung und Koordinierung präklinischer Studien sowie das medizinische Controlling und die Qualitätssicherung. Beispiele für bisher umgesetzte Qualitätsmanagementstrukturen: Seite 136 von 146 Rettungsdienstbedarfsplan der Bundesstadt Bonn Fortschreibung 2023

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 Einrichtung von regelmäßig tagenden Arbeitskreisen auf allen operativen Ebenen:  AK Rettungsdienst: Vertreter der Trägerin, ÄLRD sowie Rettungsdienstleiter aller beteiligter Leistungserbringer  AK Leitstelle: Dienstgruppenleiter und Stv. der Leitstelle  AK Hygiene: alle Desinfektoren der BF und der Leistungserbringer  AK Ausbildung: alle Praxisanleiter*innen der BF und Leistungserbringer  AK MANV: alle LNA und OrgLeiter*innen Rettungsdienst  EDV-gestützte Dokumentation und Auswertung der Einsatzprotokolle in beiden NEF-Standorten (scanbare Protokolle) in Kooperation mit dem Universitätsklinikum  Auswertung der epikritischen Entlassu ngsberichte der Krankenhäuser d urch den ÄLRD und Zuleitung an den betreffenden Notarzt zur Überprüfung der Diagnosesicherheit, regelmäßige Fallkonferenzen mit ausgesuchten Einsätzen aus dem Bonner Rettungsdienst  Einweisung und kontinuierliche Überwachung d er Frühdefibrillation durch nichtärztliches Personal, statistische Auswertung  Teilnahme an mehreren Benchmarkingprojekten im internationalen Vergleich zur Effizienz des Rettungsdienstes (z.B. Reanimationsregister der DGAI)  Teilnahme an EU-geförderten Studien und Projekten  Teilnahme an Studien und Promotionsarbeiten der Universität Bonn (Prognoseverbesserung nach Reanimation, Multicenterstudie zum Einsatz mechanischer Reanimationshilfen (Autopulse®))  Projekte zur Validierung der Dispositionsqualität in der Feuer- und Rettungsleitstelle, anonymisierte Rekonstruktion und Optimierung von Dispositionsgesprächen im Rahmen von leitstellenspezifischen Fortbildungen (z.B. Telefonreanimation). Um die Anforderungen erfüllen zu können, wurde im Rettungsdienstbedarfsplan 2018 die Erneuerung bzw. Implementierung elektronischer Systeme zur strukturierten Datenerfassung und Auswertung beschrieben. Hiervon konnte das Datenanalysetool zur Auswertung von Prozess - und Ergebnisdaten im Rettungsdienst und in der Leitstelle zeitna h beschafft werden, während sich die Inbetriebnahme eines neuen Berichts- und Abrechnungsprogramms zum Zeitpunkt der Bedarfsplanaufstellung in Seite 137 von 146 Rettungsdienstbedarfsplan der Bundesstadt Bonn Fortschreibung 2023

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der Umsetzung befindet. Die Einführung eines elektronischen Systems zur Erfassung von Patientendaten incl. der medizinischen Dokumentation befindet sich zum gleichen Zeitpunkt in der Projektierung. 12.1.6 Arbeitsschutz Die Arbeitgeberaufgaben nach dem Arbeitsschutzgesetz sind innerhalb der Stadt Bonn durch Organisationsverfügung auf die Fach dienststellen (Ämter) delegiert worden. Innerhalb von Feuerwehr und Rettungsdienst wurden hierbei Aufgabenbereiche identifiziert, die einheitlich für den gesamten Amtsbereich zu regeln sind sowie Aufgaben, die dem Rettungsdienst direkt zuzuordnen sind. Die genannten Aufgaben sind in einer direkt bei der Amtsleitung angebundenen Stabsstelle „Arbeitsschutz“ zusammengefasst. Die in den Rettungsdienst eingebundenen Leistungserbringer sind grundsätzlich für die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben des Arbeitsschutzes in der eigenen Organisation verantwortlich. Darüber hinaus bestehen für die Trägerin Verantwortlichkeiten vor dem Hintergrund der Beauftragung. Dies sind beispielsweise die regelmäßige Überprüfung des Vorliegens bestimmter Nachweise (Durchführung der allgemeinen Arbe itsschutzbelehrung, Fahrerbelehrung bzgl. der Nutzung von Sonderrechten und -signalen im Straßenverkehr, Qualifikationsnachweis, regelmäßige arbeitsmedizinische Untersuchung, Gültigkeit der Fahrerlaubnisse), aber auch die Einweisung in die von der Trägerin zur Verfügung gestellten Fahrzeuge und Geräte. 12.1.6.1 Gefährdungsanalyse Zentrale Grundlage für die Festlegung von Arbeitsschutzmaßnahmen ist die Gefährdungsbeurteilung nach § 3 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), in der die an einer Arbeitsstätte bestehenden Gefahren erfasst, dokumentiert und mit geeigneten Maßnahmen zu derer Vermeidung verknüpft werden. Die Gefährdungsbeurteilung ist regelmäßig, bzw. bei Veränderungen der Arbeitsabläufe zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen. 12.1.6.2 Mitarbeiterschulung Mitarbeiter*innen sind vor Aufnahme der Tätigkeit und bei Bedarf regelmäßig über die Gefahren, die bei Ausübung der Tätigkeit an dem jeweiligen Arbeitsplatz als Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung bestehen, zu unterrichten . Bei der Arbeitsschutzunterweisung der Mitarbeiter*innen handelt es sich um eine regelmäßig Seite 138 von 146 Rettungsdienstbedarfsplan der Bundesstadt Bonn Fortschreibung 2023

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wiederkehrende Aufgabe, deren Durchführung zu dokumentieren und zu überwachen ist. 12.1.6.3 Schutzkleidung / Ausrüstung Die Unfallverhütungsvorschrift „VBG 1 - Allgemeine Vorschriften“ verpflichtet den Arbeitgeber, geeignete Schutzkleidung zur Verfügung zu stellen. Dies betrifft für den Rettungsdienst insbesondere den Kopf -, Fuß - und Körperschutz. Während für den Kopf- und Fußschutz auf die gültigen DIN -Normen verwiesen wird, ist Näheres zum Körperschutz in de r VBG 103 (Gesundheitsdienst) geregelt. Gem. § 7 hat der Unternehmer geeignete Schutzkleidung in ausreichender Menge zur Verfügung zu stellen, wenn die Kleidung der Beschäftigten mit Krankheitskeimen verschmutzt werden kann oder die Beschäftigten in Bereichen mit erhöhter Infektionsgefahr (hierzu zählen auch die Patientenräume von Krankenkraftwagen) eingesetzt werden. Dies gilt auch für spezielle Schutzkleidung zur Durchführung bestimmter Maßnahmen (§ 7 Abs. 3). Ferner hat der Unternehmer für die Desinfektion, Reinigung und Instandhaltung der Schutzkleidung zu sorgen sowie die getrennte Aufbewahrung der getragenen Schutzkleidung und anderer Kleidung zu ermöglichen. An die Schutzkleidung im Rettungsdienst sind über die Anforderungen der VBG 1 hinaus besonder e Anforderungen zu stellen. So muss die Kleidung neben dem Infektionsschutz auch Schutz vor Witterungseinflüssen sowie in bestimmtem Umfang auch gegen thermische und mechanische Einwirkungen bieten. Auch ist die optische Erkennbarkeit von Bedeutung. Die en tsprechenden Anforderungen sind in der GUV - Regel 2106 (Benutzung von persönlicher Schutzausrüstung im Rettungsdienst) geregelt. 12.1.6.4 Einsatznachsorge Die Mitarbeiter im Rettungsdienst werden im Rahmen ihrer Tätigkeit regelmäßig mit Situationen konfrontiert, die trotz Routine und Berufserfahrung psychische Belastungen hervorrufen können. Hierzu gehören Unfälle mit vielen Beteiligten ebenso wie Einsätze mit besonders tragischem Verlauf, wie z um Beispiel erfolglose Reanimationen von Kindern, aber auch der Umgang mit schwierigen Patienten sowie Gewalt gegen Einsatzkräfte . Derartige Belastungen können in extremen Fällen oder bei kumulativen Belastungen zu posttraumatischen Belastungsstörungen (PTBS) führen, die mit temporärer und in besonders schweren Fällen endgültig er Dienstunfähigkeit verbunden sind. Um derartigen Entwicklungen vorzubeugen und im Seite 139 von 146 Rettungsdienstbedarfsplan der Bundesstadt Bonn Fortschreibung 2023

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akuten Fall sachgerechte Unterstützung leisten zu können, wurden Mitarbeiter nach den anerkannten Standards der Psychosozialen Notfallversorgung (PSNV) geschult, die als Te am für entsprechende Fragestellungen innerhalb von Feuerwehr und Rettungsdienst zur Verfügung stehen. Unterstützt und ergänzt wird das Team durch psychosoziale Fachkräfte (z um Beispiel Psychologen mit psychotraumatologischer Erfahrung). Um die Aufgaben im Bereich PSNV zu koordinieren und die fachbezogenen Themen, wie z um Beispiel Stressbewältigung im Rahmen der Aus - und Fortbildung zu behandeln, hat die Stadt Bonn für die Mitarbeiter der Feuerwehr und des Rettungsdienstes einen Fachberater Seelsorge benannt , der in Verbindung mit weiteren Notfallseelsorgern auch für besondere Aufgaben im Rettungsdienst (Betreuung von Hinterbliebenen, Überbringung von Todesnachrichten, Gesprächsführung bei potentiellen Suizidanten) zur Verfügung steht. Um die Handlungsfähigkeit der PSNV -Grup

_Gekürzt (315705 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:35032?offset=300000_

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