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Ö 10.4 Weiteres Vorgehen zur Seilbahn in Bonn

beschlusstext · 2021-12-07 · Bezirksvertretung Bonn

Beschlusstext (amtlich)

—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bonn vom 07.12.2021

10.4 Weiteres Vorgehen zur Seilbahn in Bonn geändert beschlossen

212071

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Anregung an Rat:

(analog dem Votum des Ausschusses für Mobilität und Verkehr)

  1. Das positive Ergebnis der vorläufigen Standardisierten Bewertung zur

Seilbahn Bonn wird unter Berücksichtigung der Folgekostenrechnung und der dargelegten Trassenführung zur Kenntnis genommen.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, für das Projekt „Seilbahn Bonn“ eine

Antragstellung zur Aufnahme in den noch gültigen ÖPNV-Bedarfsplan und in den ÖPNV-Infrastrukturfinanzierungsplan des Landes Nordrhein- Westfalen vorzunehmen und abhängig vom Ergebnis die Planungen weiter fortzuentwickeln.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, hinsichtlich einer Bürgerinformation und

-beteiligung eine Kommunikationsstrategie sowie ein Kommunikations- und Beteiligungskonzept erarbeiten zu lassen.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat bis zu seiner Sitzung am

9.12.21 eine geeignete Fragestellung für einen Ratsbürgerentscheid zum Thema der Aufnahme einer Seilbahn in das Bonner Nahverkehrsnetz zu empfehlen.

  1. Die Verwaltung wird gebeten, bis zur Ratssitzung folgende

Fragen/Anregungen zur beantworten, soweit möglich:

zugängiger Sprache erläutert sein.

Einschätzung der zuständigen Behörde vor?

Zeitpunkt an einer Gerichtsentscheidung oder einer fehlenden Seite 1 von 3

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—— Genehmigung „scheitern“ sollte?

sowie des Kottenforsts tangiert?

Urstattstraße? Ist die Anlieferung z.B. für HARIBO sichergestellt?

Lärm, herunterfallende Schmierstoffe)?

Posttower mit dem MIV angefahren werden?

Standardisierten Bewertung als „Wegfall“ eingerechnet? Wurde der Bahnverkehr auf der Südbrücke als Parallelverkehr ausgedünnt?

Straße und im Bereich Siegweg/Erftweg sowie Hindenburgplatz/ Harleßstraße/Hittorfstraße/Gustav-Oel-Straße/Kallenweg im Hinblick auf Lärm und optische Belästigung (alle 15 Sekunden eine Gondel) geschützt?

errechnet? Wer ist außer den Arbeitnehmern im UN-Viertel und der Uniklinik regelmäßiger Nutzer der Seilbahn?

Schießbergweg erfolgen?

Ramersdorf mitbeplant?

Projekts gefördert werden können: Wie soll das Anreiseaufkommen gelöst werden? Wo sind Park & Ride- Seilbahn Parkplätze möglich und wie könnten diese finanziell gefördert werden?

Station Schießbergweg zum Umstieg in die Seilbahn motiviert werden (Prinzip Einfachheit und kurze Wege)

Schießbergweg versiegelt für die Seilbahnstation und Umsetzanlage werden. Zudem erläutert sie, inwieweit die bisher freigehaltene Option einer Eisenbahnführung ab Schießbergweg entlang der Südbrücke zur linksrheinischen Strecke betroffen ist.

Betriebsfahrten im laufenden Betrieb auf die Fläche Schießbergweg gelangen (vom Landgrabenweg, von der Küdinghovener Straße durch die Ausgleichsfläche oder vom Schießbergweg).

Beschluss 201234-1 AA eine rechtsrheinische Verlängerung mit Endpunkt „Om Berg“ nahe zur Stadtgrenze mit der Maßgabe, dass die das Gebiet Holzlar / Holtorf/ Roleber damit eine direkte ÖPNV-Verbindung erhält. Ferner prüft die Verwaltung gemeinsam mit dem Rhein-Sieg-Kreis ein Park & Ride Angebot nahe der Endstation an der Stadtgrenze.

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—— Schießbergweg eine Station an der U-Bahn Ramersdorf machbar als Alternativstandort sowie als weiterer Haltepunkt ist. Zudem bezieht die Verwaltung die im vorherigen Punkt beschriebene Verlängerung auch hier ein.

Fahrrädern bei der Kapazität von 10 Personen pro Kabine?

Abgesehen von der Anfahrtssituation eines Touristen zu einem Haltepunkt: Wo wird der touristische Anziehungspunkt außer beim Ausstieg an der Rheinaue gesehen?

Auslastung und wie ist der Wirkungsgrad? Und wie hoch ist die Transportenergie in durchschnittlich und weniger ausgelasteten Phasen (u.a. Unterschied Arbeitstage/Wochenende) dazu im Vergleich?

Der ursprüngliche Beschlussvorschlag lautete:

  1. Das positive Ergebnis der vorläufigen Standardisierten Bewertung zur

Seilbahn Bonn wird unter Berücksichtigung der Folgekostenrechnung und der dargelegten Trassenführung zur Kenntnis genommen.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, für das Projekt „Seilbahn Bonn“ eine

Antragstellung zur Aufnahme in den noch gültigen ÖPNV-Bedarfsplan und in den ÖPNV-Infrastrukturfinanzierungsplan des Landes Nordrhein- Westfalen vorzunehmen und abhängig vom Ergebnis die Planungen weiter fortzuentwickeln.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, hinsichtlich einer Bürgerinformation und

-beteiligung eine Kommunikationsstrategie sowie ein Kommunikations- und Beteiligungskonzept erarbeiten zu lassen.

Die Anregung gemäß dem Ergebnis des Ausschusses für Mobilität und Verkehr vom 23.11.2021 beantragt Stv. Beu –GRÜNE-.

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PDF-Kopie: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:35052/pdf

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