Originalquelle: ALLRIS-Original

Ö 1.4 Zahlung von Beihilfen an städtische Beschäftigte in Folge der COVID-19-Pandemie

beschlusstext · 2021-03-18 · Rat

Beschlusstext (amtlich)

— — Beschlussauszug Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW vom 18.03.2021

1.4 Zahlung von Beihilfen an städtische Beschäftigte in Folge der COVID-19-Pandemie zur Kenntnis genommen

210062

Abstimmungsergebnis: Kenntnisnahme

Die Große Anfrage hatte folgenden Inhalt:

Wurden im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie Sonderzahlungen an städtische Mitarbeiter geleistet und wenn ja, auf Grund welcher von wem verantwortlich vereinbarten Regelung?

Für den Fall, dass der erste Teil der vorstehenden Frage mit Ja beantwortet wird:

  1. Wie hoch war der an die Mitarbeitenden ausgezahlte Betrag?
  1. Welche Personenanzahl hat je nach Tarifgruppe die Bonus-Zahlung in

welcher Höhe erhalten?

  1. Standen die für die Bonuszahlungen eingesetzten Mittel im Haushalt bereit

oder mussten diese überplanmäßig bereitgestellt bzw. durch Umbuchungen oder gar Neuverschuldung gedeckt werden?

  1. Wie hoch sind die Mindereinnahmen bei der Stadt Bonn seit Beginn der

durch die Chinesische Grippe hervorgerufen Krise und wie schlüsseln sich diese nach Einnahmearten auf?

  1. Ist sichergestellt geworden, dass gemäß der Festlegung des Gesetzes

zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Coronasteuerhilfe-Gesetz) nur jene Beschäftigte, die tatsächlich zusätzliche Belastungen in Ausübung ihrer Arbeitstätigkeit durch das pandemische Geschehen hatten, die ausgezahlte Beihilfe steuerfrei erhalten haben?

  1. Hält die Oberbürgermeisterin angesichts der Tatsache, dass viele aus der

Bonner Bürgerschaft in Folge der pandemischen Entwicklung ihren Arbeitsplatz verloren, auf Kurzarbeit gesetzt oder als Selbständige um ihre Existenz fürchten müssen, die angesprochenen Sonderzahlungen für angemessen und wenn nein, welche Schritte wird sie unternehmen, dass es eine Wiederholung des dem Bürger und Steuerzahler kaum vermittelbaren Geldgeschenkes geben wird?

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Beschlussauszug der Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW Seite 2

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