Originalquelle: ALLRIS-Original
beschlusstext · 2021-03-18 · Rat
— — Beschlussauszug Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW vom 18.03.2021
1.4 Zahlung von Beihilfen an städtische Beschäftigte in Folge der COVID-19-Pandemie zur Kenntnis genommen
210062
Abstimmungsergebnis: Kenntnisnahme
Die Große Anfrage hatte folgenden Inhalt:
Wurden im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie Sonderzahlungen an städtische Mitarbeiter geleistet und wenn ja, auf Grund welcher von wem verantwortlich vereinbarten Regelung?
Für den Fall, dass der erste Teil der vorstehenden Frage mit Ja beantwortet wird:
welcher Höhe erhalten?
oder mussten diese überplanmäßig bereitgestellt bzw. durch Umbuchungen oder gar Neuverschuldung gedeckt werden?
durch die Chinesische Grippe hervorgerufen Krise und wie schlüsseln sich diese nach Einnahmearten auf?
zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Coronasteuerhilfe-Gesetz) nur jene Beschäftigte, die tatsächlich zusätzliche Belastungen in Ausübung ihrer Arbeitstätigkeit durch das pandemische Geschehen hatten, die ausgezahlte Beihilfe steuerfrei erhalten haben?
Bonner Bürgerschaft in Folge der pandemischen Entwicklung ihren Arbeitsplatz verloren, auf Kurzarbeit gesetzt oder als Selbständige um ihre Existenz fürchten müssen, die angesprochenen Sonderzahlungen für angemessen und wenn nein, welche Schritte wird sie unternehmen, dass es eine Wiederholung des dem Bürger und Steuerzahler kaum vermittelbaren Geldgeschenkes geben wird?
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