Originalquelle: ALLRIS-Original

Ö 5.1.4 Zuständigkeitsordnung der Ausschüsse und Unterausschüsse des Rates der Bundesstadt Bonn Antrag zur Vorlage 202344-01

beschlusstext · 2021-03-18 · Rat

Beschlusstext (amtlich)

— — Beschlussauszug Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW vom 18.03.2021

5.1.4 Zuständigkeitsordnung der Ausschüsse und Unterausschüsse des Rates der Bundesstadt Bonn Antrag zur Vorlage 202344-01 abgelehnt

202344-03 AA

Abstimmungsergebnis: abgelehnt unter Abstimmung der Punkte, die nicht im Änderungsantrag AA-06 übernommen wurden), Mehrheit gegen CDU und FDP bei Enth. BBB

Der Änderungsantrag hatte folgenden Inhalt:

  1. Die Verwaltung macht einen Vorschlag, ob und in welcher Form der

Integrationsrat in die Zuständigkeitsordnung aufgenommen wird.

  1. Die Verwaltung legt dar, welche Zuständigkeiten vom Sozialausschuss

auf den Planungsausschuss übertragen wurden.

  1. Das Thema "Grundsätzliche Angelegenheiten des Feuerschutz-und

Rettungswesens" (ehemals AUV 4.10) verbleibt im Auschuss für Umwelt, Klima und lokale Agenda.

  1. Es wird beantragt, die Zuständigkeitsordnung für den Unterausschuss

für Digitales und Organisation des Hauptausschusses wie folgt zu erweitern:

Die Empfehlungsrechte werden wie folgt erweitert: o Einleitungen von Vergabeverfahren und Beschaffungen mit IT-Bezug (z. B. Software, Hardware, Internetauftritte, Anschlüsse an das bzw. des öffentliche oder behördeninterne Telekommunikationsnetz (Infrastruktur), Lizenzen etc. o Begleitung von IT-Projekten und Projekten der Digitalisierung in der Verwaltung. o Begleitung der Weiterentwicklung des Open Data Portals und die für die Nutzer*innen geltenden Vorgaben, Regeln und Vorschriften. Die Anhörungsrechte werden wie folgt erweitert: • Angelegenheiten der Digitalisierung, IT- und Digitalisierungsprojekten innerhalb der Stadtverwaltung • Anträge in Zusammenhang mit dem Stellenplan soweit sie sich auf den Bereich der städtischen IT beziehen • Maßnahmen der e-Participation • Gleichstellung • Seite 1 von 2

Beschlussauszug der Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW Seite 2

— — Die Mitteilungsrechte werden wie folgt erweitert bzw. eingeführt • Regelmäßige Information über (Bau-)Anträge bzw. Aufbruchgenehmigungen sowie ggf. den Einsatz alternativer Verlegemethoden in Zusammenhang mit dem Breitband/Gigabit-Ausbau und der jeweils hierfür benötigten Infrastruktur (z. B. Bauanträge für Mobilfunksendemasten, Aufbruchgenehmigungen zur Verlegung von LWL zum Zwecke des Breitbandanschlusses (nicht Anschluss von Lichtsignalanlagen)) • Regelmäßige Information über Anträge zur Mitnutzung passiver Infrastruktur gem. §§ 77d ff. TKG sowie zur Koordinierung von Bauarbeiten und Mitverlegung mit den Anbietern von Telekommunikationsinfrastruktur gem. § 77h TKG • Regelmäßige Information im Zusammenhang mit den Fortschritten in der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) • Mitteilung über den Stand der Digitalisierung von Fachverfahren der Bundesstadt Bonn • Mitteilungen über meldepflichtige Datenschutzvorfälle und meldepflichtige bzw. an das BSI gemeldete IT- Sicherheitsvorfälle in der Stadtverwaltung • Mitteilung über Vorhaben der Wirtschaftsförderung im Zusammenhang mit der Ansiedlung und Förderung von Unternehmen und Start-Ups aus dem IT-Sektor • Information über Tätigkeiten der Stadt Bonn innerhalb von Initiativen/Gremien zur Digitalisierung/Digitalen Transformation von Gesellschaft und Wirtschaft Der Ausschuss ist Lenkungsausschuss für das Modellprojekt „Smart City“. Als solcher • berät er die durch den Rat zu beschließende Smart City – Strategie vor; • entscheidet er über die Projekte während der Umsetzungsphase und Leitprojekte; • berät er regelmäßig über den Projektverlauf und evaluiert die Umsetzungsergebnisse; • überprüft er die Wirksamkeit der Smart City-Strategie und empfiehlt dem Rat eventuell erforderliche Anpassungen.

Seite 2 von 2

PDF-Kopie: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:43362/pdf

Weiterführend