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Ö 5.1.6 Zuständigkeitsordnung der Ausschüsse und Unterausschüsse des Rates der Bundesstadt Bonn Antrag zur Vorlage 202344-01 Antrag zur Vorlage 202344-04 AA

beschlusstext · 2021-03-18 · Rat

Beschlusstext (amtlich)

— — Beschlussauszug Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW vom 18.03.2021

5.1.6 Zuständigkeitsordnung der Ausschüsse und Unterausschüsse des Rates der Bundesstadt Bonn Antrag zur Vorlage 202344-01 Antrag zur Vorlage 202344-04 AA ungeändert beschlossen

202344-06 AA

Abstimmungsergebnis: Mehrheit gegen CDU, BBB und FDP

Beschluss:

Dieser Änderungsantrag ersetzt den Antrag mit der Drs. 202344-04 AA. Änderungen sind durch Unterstreichung und Grünfärbung hervorgehoben. Der Beschluss zur Zuständigkeitsordnung wird wie folgt verändert bzw. ergänzt: Ia Unterausschuss für Digitales und Organisation des Hauptausschusses

Die Empfehlungsrechte werden wie folgt erweitert:

· technische und soziale Innovationen und ihren Beitrag für Handlungsfelder einer integrierten Stadtentwicklung;

· den aktuellen Status von Projekten der Stadtverwaltung in den genannten Handlungsfeldern, namentlich solche der „Digitalen Modellregion“;

· den Aufbau oder Ausbau von Netzwerken mit anderen Akteuren aus Wissenschaft, Wirtschaft, Behörden oder sonstigen Einrichtungen und Organisationen.

· Grundsätzliche Mitberatung über den Einsatz von digitalen Hilfsmitteln in allen Bereichen der Verwaltung. Mitberatung über Grundsatzentscheidungen zum Einsatz von digitalen Hilfsmitteln in allen Bereichen der Verwaltung

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Beschlussauszug der Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW Seite 2

— — · Begleitung von IT-Projekten und Projekten der Digitalisierung in der Verwaltung. Begleitung von IT-Projekten und Projekten der Digitalisierung in der Verwaltung, die von grundsätzlicher Bedeutung sind

· Mitberatung über die Einleitung Vergabe von IT- und Digitalisierungsprojekten.

· Mitberatung der Open Data/Open Government Strategie der Stadt

· Begleitung der Weiterentwicklung des Open Data Portals und die für die Nutzer*innen geltenden Vorgaben, Regeln und Vorschriften.

Die Anhörungsrechte werden wie folgt erweitert:

• Angelegenheiten der Digitalisierung, IT- und Digitalisierungsprojekten

• Regelmäßige Berichte über den Stand der Digitalisierung der Verwaltung

• Regelmäßige Berichte über IT- und Digitalisierungsprojekten"

Der Ausschuss ist Lenkungsausschuss für das Modellprojekt „Smart City“. Als solcher

• berät er die durch den Rat zu beschließende Smart City – Strategie vor;

• entscheidet er über die Projekte während der Umsetzungsphase und Leitprojekte sofern es sich um Projekte aus Eigenmitteln der Stadt handelt

• berät er regelmäßig über den Projektverlauf und evaluiert die Umsetzungsergebnisse

• überprüft er die Wirksamkeit der Smart City-Strategie und empfiehlt dem Rat eventuell erforderliche Anpassungen. Seite 2 von 9

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II Ausschuss für Finanzen, Beteiligung und Vergabe

Zu 1.1: Die vorgeschlagene Streichung wird abgelehnt Zu 3.3: Entscheidungsrecht wird zum Empfehlungsrecht Zu 4.8: Der Bericht wird halbjährlich gestellt Zu 4.9: Die vorgeschlagene Streichung wird abgelehnt, der Bericht wird jährlich erstellt

Die Entscheidungsrechte des Ausschusses werden um die Punkte 2.2, 2.3, 2.4 3.2, 3.3., 3.4, 3.5, 3.6, 3.7, 3.9 des Ausschusses VII für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit erweitert.

Die Empfehlungsrechte werden um das bisherige Empfehlungsrecht des Ausschusses für Wohnen, Planen und Bauen 1.15 erweitert.

IV Wohnen, Planen und Bauen

Die vorgesehene Umwandlung der Punkte 1.2, 1.3 und 1.4 in eine Mittelung wird abgelehnt

Die Punkte der Anhörung werden wie folgt erweitert:

Vorstellung sämtlicher Bauvoranfragen und Bauanträge vor Genehmigung von gesamtstädtischer, bezirklicher oder besonderer ortsteilmäßiger Bedeutung, sofern sie mehr als 2000 qm2 BGF oder mehr als 30 WE umfassen (s. Verwaltung 3.1.)

Maßnahmen der Wohnumfeldverbesserung

Maßnahmen der Mobilitätsplanung, aber nur insofern es um Planfeststellungsverfahren geht

Fragen der Parkraumbewirtschaftung und der lokalen Verkehrskonzepte für Orts- und Stadtteile

Vorplanung von Straßen usw., die nicht im B-Plänen ausgewiesen sind

Die Punkte der Empfehlung werden wie folgt erweitert: Seite 3 von 9

Beschlussauszug der Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW Seite 4

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· Maßnahmen der Wohnumfeldverbesserung

· Maßnahmen der Mobilitätsplanung, aber nur insofern es um Planfeststellungsverfahren geht

· Fragen der Parkraumbewirtschaftung und der lokalen Verkehrskonzepte für Orts- und Stadtteile

· Vorplanung von Straßen usw., die nicht im B-Plänen ausgewiesen sind

Punkt 1.15 wird zugunsten des Ausschusses für Finanzen, Beteiligung und Vergabe gestrichen.

Die vorgeschlagene Streichung des Punktes 1.a wird abgelehnt.

Die vorgesehene Streichung des ersten Satzes des Punktes 1.e wird abgelehnt. Dieser Punkt wird zum Anhörungsrecht. zur Mitteilung.

Die Entscheidungsrechte unter Punkt 2.3 werden um den Punkt f "alle Stufen des B Plan Verfahrens auch nach der Offenlage" ergänzt. Der Punkt 2.3 wird um den Punkt f "alle Stufen des B Plan Verfahrens auch nach der Offenlage" ergänzt und zum Empfehlungsrecht. Der Punkt 2.3 d wird gestrichen und verbleibt in der Kompetenz der BzVen.

Die Entscheidungsrechte werden um folgenden Punkt ergänzt:

Beratung über die Voraussetzungen, Kriterien und Teilnahmebedingungen für städtebauliche, architektonische oder das Stadtbild betreffende Wettbewerbe und ihre jeweiligen Ausschreibungen - einschließlich derjenigen bei vorhabenbezogenen Bebauungsplänen.

IVa Unterausschuss für Denkmalschutz

Die vorgeschlagene Streichung des ersten Satzes von 1.2 wird abgelehnt. Die Beteiligung erfolgt in Form von Mitteilungen. Seite 4 von 9

Beschlussauszug der Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW Seite 5

— — Die vorgeschlagene Streichung des ersten Satzes von 2.b wird abgelehnt. Die Beteiligung erfolgt in Form von Mitteilungen.

V Ausschuss für Mobilität und Verkehr

Die Empfehlungsrechte des Ausschusses werden wie folgt ergänzt:

· Grundsätzliche Angelegenheiten der Verkehrslenkung, -regelung und – Überwachung, soweit sie von gesamtstädtischer Bedeutung sind. · Maßnahmen der Mobilitätsplanung · Fragen der Parkraumbewirtschaftung und der lokalen Verkehrskonzepte für Orts- und Stadtteile · Vorplanung von Straßen usw., die nicht im B-Plänen ausgewiesen sind · Fragen der Parkraumbewirtschaftung und der lokalen Verkehrskonzepte für Orts- und Stadtteile, soweit sie von gesamtstädtischer Bedeutung sind.

VI Ausschuss für Klima, Umwelt und Lokale Agenda Die vorgeschlagene Streichung des Punktes 2.10 wird abgelehnt. Die Empfehlungsrechte des Ausschusses werden wie folgt ergänzt:

· Angelegenheiten zur wassersensiblen Stadt, Regenwassermanagement, blaue Infrastruktur · Angelegenheiten des Bodenschutzes

Grundsätzlich wird der Begriff "MDG" wird durchgängig durch "SDG" ersetzt.

VII Ausschuss für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit Die Punkte 2.2, 2.3 2.4, 3.2, 3.3, 3.4, 3.5, 3.6, 3.7, 3.9 und 4.1 werden zugunsten des Finanzausschusses gestrichen.

VIII Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit Grundsätzlich wird der Terminus „Menschen mit Behinderungen“ verwendet. Der Punkt 2.2 heißt: Förderung der Vielfalt, Soziale und Integrationsmaßnahmen Das Empfehlungsrecht für 2.5 lautet: Richtlinien für die finanzielle Beteiligung Seite 5 von 9

Beschlussauszug der Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW Seite 6

— — der Stadt an geförderten Wohnungsbau und Wohnungsmodernisierung von Sozialwohnungen Das Empfehlungsrecht für 2.6 lautet: Gewährung von Investitionszuschüssen für Baumaßnahmen, soweit nicht andere Entscheidungsrechte bestehen. Das Empfehlungsrecht für 2.7 lautet: Angelegenheiten, die die Belange von Menschen mit Behinderung betreffen, unter Berücksichtigung des Behindertenpolitischen Teilhabeplans

Die Empfehlungsrechte werden wie folgt ergänzt: · Maßnahmen zur Wohlfahrtspflege und sozialen Arbeit als kommunale Pflichtaufgaben und ggf. für zusätzlich erforderliche Aufgaben. Verwendungsbestimmung, Freigabe und Verfolgung von Haushaltsmitteln für Maßnahmen zur Wohlfahrtspflege und sozialen Arbeit.

· Controlling des Sozialhaushaltes und Beobachtung der Kostenentwicklung und –Steuerung · Bereitstellen von Wohnraum, Schaffung von (gefördertem) Wohnen, Unterbringung und Betreuung von Menschen in Wohnraumnot

· Sozialräumliche Planung, insbesondere auch Quartiersmanagement

· Förderung von Hilfesuchenden und Leistungsanbietern im Bereich des SGB II und III, Angelegenheiten der Trägerversammlung im Jobcenter Bonn

· Angelegenheiten der sozialen Sicherung/Sozialhilfe SGB XII, der örtlichen und überörtlichen Eingliederungshilfe, der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

· Inklusion von Menschen mit Handicap und Behinderungen unter Beachtung des behindertenpolitischen Teilhabeplans, sowie der Anerkennung und Unterstützung von Menschen mit Schwerbehinderung durch die Stadt Bonn.

Die Entscheidungsrechte Mitteilungen werden wie folgt ergänzt: · Angelegenheiten sozialer Stiftungen

VIIIa Betriebsausschuss für Seniorenzentren Der Punkt 1.2 wird wie folgt ergänzt: Der Betriebsausschuss ist Seite 6 von 9

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— — Vergabeausschuss im Sinne der Vergabeordnung.

Die Empfehlungsrechte werden wie folgt ergänzt:

· Der Betriebsausschuss berät den ASMG und den Stadtrat über allgemeine und neue Entwicklungen in der Begegnungskultur. Quartiersintegration, Unterbringung und Pflege von Senior*innen · Die Betriebsleitung unterrichtet gemäß Eigenbetriebs-VO NRW den Ausschuss über alle betrieblichen Angelegenheiten, insbesondere Regelmäßige Berichterstattung über die sachliche und fachliche Betriebsführung, Belegungs-und Personalsituation · Vierteljährliche bis halbjährliche Prüfung von Einnahmen-Ausgaben incl. Schuldenstand · Die Entwicklung von betrieblich relevanten Rechtsvorschriften und Förderbedingungen

· Jährlicher Rechnungsabschluss, Bilanz und Finanzplanung, Beschluss über den Wirtschafts- und Investitionsplan, Vergaben über Lieferungen und Leistungen im Wert von mehr als 500.000 EUR · Berichterstattung und Beratung über den Bau von Ersatzbauten inkl. Planungsdetails und Finanzierungsstand sowie zwischenzeitlicher Umsiedlung der Heimbewohner

Die Mitteilungsrechte werden wie folgt ergänzt: · Einblick in das Berichtswesen an die „Heimaufsicht“ sowie Mitteilung von deren Prüfungsergebnissen

IX Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger Die Empfehlungsrechte werden wie folgt ergänzt: · Konzeptionierung und Strukturierung von zielgruppenorientierter Kinder- und Jugendbeteiligung mit JHA

· Empfehlung über die Auswahl externer Anbieter zur Durchführung komplexer Beteiligungsverfahren nach Empfehlung des Beirates Bürgerbeteiligung

Die Entscheidungsrechte werden wie folgt ergänzt: · Ausgestaltung und Veröffentlichung der Vorhabenliste Seite 7 von 9

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· Erledigung der Empfehlungen des Beirates Bürgerbeteiligung

XII Schulausschuss Die Empfehlungsrechte werden wie folgt ergänzt: · Offene Ganztagsschulen

· Benennung (Namensgebung) von Schulen

· Bau, Unterhaltung und Sanierung von Schulgebäuden- und anlagen inkl. Außenanlagen und Schulsportplätzen

· Schulassistenzen / Integrationsassistenzen

· Schulentwicklungsplanung (Grundschule, Sek I) (Grundschulen, weiterführende Schulen)

XIII Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie Der Punkt 1.5 wird zum Entscheidungsrecht. Die Empfehlungsrechte werden wie folgt ergänzt: · Schulassistenzen / Integrationsassistenzen

· Offene Ganztagsschulen

· Die Streichung des Punktes 2.4 wird abgelehnt.

· Der bisherige Entscheidungspunkt 2.10 wird Empfehlungsrecht.

XV Baumkommission Die vorgeschlagene Änderung von 1.1 wird abgelehnt.

Folgende Punkte des CDU-Änderungsantrags (202344-03 AA) werden übernommen:

  1. Es wird beantragt, die Zuständigkeitsordnung für den

Unterausschuss für Digitales und Organisation des Hauptausschusses Seite 8 von 9

Beschlussauszug der Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW Seite 9

— — wie folgt zu erweitern:

Die Empfehlungsrechte werden wie folgt erweitert: · Einleitungen von Vergabeverfahren und Beschaffungen mit IT-Bezug (z. B. Software, Hardware, Internetauftritte, Anschlüsse an das bzw. des öffentliche oder behördeninterne Telekommunikationsnetz (Infrastruktur), Lizenzen etc. · Begleitung von IT-Projekten und Projekten der Digitalisierung in der Verwaltung. · Begleitung der Weiterentwicklung des Open Data Portals und die für die Nutzer*innen geltenden Vorgaben, Regeln und Vorschriften. Die Mitteilungsrechte werden wie folgt erweitert bzw. eingeführt:

· Regelmäßige Information im Zusammenhang mit den Fortschritten in der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) · Mitteilung über Vorhaben der Wirtschaftsförderung im Zusammenhang mit der Ansiedlung und Förderung von Unternehmen und Start-Ups aus dem IT-Sektor · Information über Tätigkeiten der Stadt Bonn innerhalb von Initiativen/Gremien zur Digitalisierung/Digitalen Transformation von Gesellschaft und Wirtschaft

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PDF-Kopie: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:43364/pdf

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