Originalquelle: ALLRIS-Original
beschlusstext · 2021-03-18 · Rat
— — Beschlussauszug Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW vom 18.03.2021
5.2 Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Bundesstadt Bonn geändert beschlossen
210020
Abstimmungsergebnis: geändert, wie AA-01, Mehrheit gegen CDU, BBB und FDP
Beschluss:
Die Geschäftsordnung des Rates der Bundesstadt Bonn (GeschO Rat) wird wie folgt geändert:
§ 23 Abs. 3 GeschO Rat (Verfahren der Bezirksvertretungen) erhält folgende Fassung:
(3) Anträge und Große Anfragen in den Bezirksvertretungen können von Bezirksverordneten gestellt werden. Dabei reichen zwei Antragstellende/Anfragende aus.
Die hervorgehobenen Veränderungen gehen auf die Beschlussfassung zu 210020-01 AA zurück.
Es erfolgt zusammenfassende Beratung mit TOP 5.2.3 (ehemals 6.13)
An einer Aussprache beteiligten sich:
Stv. Hümmrich -FDP-, der den Änderungsantrag seiner Fraktion (AA-02) begründet und dabei besonders auf das Teilhaberecht der Bezirksverordneten eingeht. Er wirbt um Zustimmung und zieht den weiteren gestellten Antrag 202299 zurück. Abschließend kritisiert er den Vorschlag der Verwaltung, da dieser zu viele Bezirksverordnete von einem Antrags- bzw. Fragerecht ausschließt und das kommunale Mandat damit unattraktiver für kleine Parteien macht.
Stv. Dr. Faber -Linke-, der den Beitrag von Stv. Hümmrich kritisiert. Er betont, dass alle Parteien die gelebte Praxis gerne fortgeführt hätten, was ja aber aufgrund der Rechtslage nicht möglich ist, weshalb eine neue Regelung Seite 1 von 2
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— — gefunden werden muss. In der Vergangenheit habe die FDP-Fraktion ein gewisses Regulierungsbedürfnis ja damit anerkannt, dass das Antragsrecht an eine Ratsfraktion gebunden war. Er geht darauf ein, dass bereits jetzt die Sitzungen mancher Bezirksvertretungen sehr lange sind, was man bedenken muss. Anschließend wirbt er für den Vorschlag der Koalition (210020-01 AA).
Stv. Schmitt -BBB-, der die Minderheitenrechte von Bezirksverordneten stärken möchte. Er betont, dass die Belastung durch kleine Parteien bisher nicht zu einer Funktionsunfähigkeit geführt habe. Anschließend wirbt er um Zustimmung zum Änderungsantrag seiner Fraktion (202299-04 AA).
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