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Ö 5.11 Trägerschaft über die neue viergruppige Kindertageseinrichtung in Bonn-Endenich im Quartier West-Side

beschlusstext · 2021-03-18 · Rat

Beschlusstext (amtlich)

— — Beschlussauszug Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW vom 18.03.2021

5.11 Trägerschaft über die neue viergruppige Kindertageseinrichtung in Bonn-Endenich im Quartier West-Side ungeändert beschlossen

202210

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Beschluss:

  1. Die Trägerschaft über die neue viergruppige Kindertageseinrichtung

„Quartier West-Side“ in Bonn-Endenich wird der Gemeinnützigen Gesellschaft der Franziskanerinnen zu Olpe mbH (GFO) übertragen. Die Übertragung erfolgt vorbehaltlich der Erteilung einer Betriebserlaubnis durch das Landesjugendamt.

  1. Die Gemeinnützige Gesellschaft der Franziskanerinnen zu Olpe mbH erhält

ab Inbetriebnahme (Anm.: bauliche Fertigstellung frühestens im Oktober 2021) einen gesetzlichen Zuschuss zu den Betriebskosten der Einrichtung auf Grundlage des novellierten KiBiz NW, § 36 Abs. 3, in Höhe von 92,2%.

  1. Die Gemeinnützige Gesellschaft der Franziskanerinnen zu Olpe mbH wird

die Kindertageseinrichtung als ökumenische Kindertagesstätte in enger Kooperation mit der kath. Kirchengemeinde St. Maria Magdalena u. Christi Auferstehung und der Evangelischen Trinitatiskirchengemeinde betreiben.

  1. Die Liegenschaft wird im Rahmen einer Untervermietung durch das städt.

Gebäudemanagement an den Träger für die Zwecke des Betriebes einer Kindertageseinrichtung auf Basis der gesetzlichen Fördermöglichkeiten des KiBiz und der DVO KiBiz vermietet.

  1. Die refinanzierbaren Betriebskosten nach KiBiz setzen sich zusammen aus

den Kindpauschalen sowie einer Mietpauschale nach DVO KiBiz, §§ 7 und 8.

  1. Die Möblierung und Beschaffung sonstiger Einrichtungsgegenstände für die

4 Gruppen erfolgt in Eigenregie durch die Gemeinnützige Gesellschaft der Franziskanerinnen zu Olpe mbH. Hierfür ist eine Weiterbewilligung von investiven Zuschüssen zur Schaffung neuer U 6 Betreuungsplätze möglich.

  1. Die erforderlichen Mittel zur Förderung der Betriebskosten sind im

Haushaltsplanentwurf 2021/2022 enthalten.

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PDF-Kopie: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:43384/pdf

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