Originalquelle: ALLRIS-Original

Ö 6.6 Stärkung der Stadtbezirke, der Bezirksverwaltungsstellen und der Bürgerdienste

beschlusstext · 2021-03-18 · Rat

Beschlusstext (amtlich)

— — Beschlussauszug Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW vom 18.03.2021

6.6 Stärkung der Stadtbezirke, der Bezirksverwaltungsstellen und der Bürgerdienste bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen oder vertagt

201841

Abstimmungsergebnis: bei Anerkennung der Tagesordnung abgesetzt

Der bei Anerkennung der Tagesordnung vertagte Antrag hatte folgenden Inhalt:

Die Oberbürgermeisterin wird gebeten, folgende organisatorischen Maßnahmen zur Stärkung der Arbeit und der Kompetenzen unserer Bezirksverwaltungsstellen umzusetzen, um so den Subsidiaritätsgedanken auf der Stadtbezirksebene zu fördern. Erklärtes Ziel soll es sein, die Bezirksverwaltungsstellen als „Drehscheibe“ zwischen Verwaltung, Politik sowie Bürgerinnen und Bürgern optimal in die Abläufe der Stadtverwaltung einzubinden und ihre Potenziale abzurufen. Stärkere Einbindung der BezVwSt in die Prozesse der Stadtverwaltung:

  1. Verwaltungsvorlagen, die den jeweiligen Stadtbezirk in besonderer Weise

betreffen, sollen den jeweiligen BezVwSt vorab zur Kenntnis gegeben werden.

  1. Die BezVwSt bekommen ein eigenes Beschlusskontrollsystem, das

quartalsweise der jeweiligen Bezirksvertretung vorgelegt wird.

  1. Die BezVwSt übernehmen bei Bedarf die Koordination von

dezernatsübergreifenden und den Stadtbezirk in besonderer Weise betreffenden Themen. Bei ämterübergreifenden Fragestellungen innerhalb eines Dezernates obliegt die Koordination bei der entsprechenden Dezernatsleitung. 4. An den Sitzungen der Bezirksvertretungen nimmt zukünftig mindestens ein Mitglied des Verwaltungsvorstandes teil. Verbesserter Service vor Ort:

  1. Die Bürgerdienste in den Bezirksrathäusern werden weiter gestärkt und

öffnen grundsätzlich von Montag bis Freitag.

  1. Die zentralen Informationsstellen (Empfang) der Bezirksrathäuser werden

gestärkt sowie dauerhaft besetzt. Mehr Gestaltungsmöglichkeiten durch ein höheres eigenes Seite 1 von 2

Beschlussauszug der Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW Seite 2

— — Finanzvolumen:

  1. Alle durch die Politik beschlossenen Maßnahmen des Feuerwehrtopfes

werden in Federführung der BezVwSt geprüft, bzw. in der Umsetzung begleitet. Die Mittel des Feuerwehrtopfes werden künftig jeweils hälftig als investive und konsumtive Mittel zur Verfügung gestellt.

  1. Die Haushaltsmittel in den Stadtbezirken werden deutlich erhöht. Umfang

und Verfahren bzgl. der Bürgerhaushalte wird in diesem Zuge grundlegend überprüft.

  1. Die Dotierung insbesondere der Leitung der BezVwSt wird bezogen auf die

so geänderten Aufgaben, Inhalte und Kompetenzen einer Stellenüberprüfung zugeführt. 10. Die sogenannten schnellen Einsatztruppen (SET) werden wieder dezentral in den Stadtbezirken stationiert.

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PDF-Kopie: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:43409/pdf

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