Originalquelle: ALLRIS-Original
beschlusstext · 2021-03-18 · Rat
— — Beschlussauszug Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW vom 18.03.2021
6.14.1 Klärschlammverbrennungsanlage, hier: Weiteres Vorgehen BBB-Änderungsantrag zur Vorlage 210017 vertagt
210017-01 AA
Abstimmungsergebnis: bei Anerkennung der Tagesordnung zunächst zur Mitberatung in die Fachausschüsse verwiesen
Der bei Anerkennung der Tagesordnung vertagte Änderungsantrag hatte folgenden Inhalt:
beabsichtigten Gründung einer GmbH nicht beteiligen.
über einen Beitritt zu verhandeln und dem Rat in seiner Sitzung am 6. Mai 2021
anzuberaumenden Sondersitzung des Rates eine entscheidungsreife Beschlussvorlage zwecks Beitritt zur KLAR GmbH vorlegen.
gegebenenfalls Kapazitäten für die Mitverbrennung des Bonner Klärschlamms in Hürth Knapsack ab 2028/29 vorhanden sind, und wenn dies der Fall wäre, zu welchen Konditionen.
Entwicklungsstand zur verfahrenstechnischen Rückgewinnung des Phosphors aus dem feuchten Klärschlamm oder alternativ aus der Klärschlammasche ist.
Klärschlamm mit zu verbrennen, sollte diese Möglichkeit als zusätzliche Option in die vergleichende Bewertung, die die Verwaltung den Ratsgremien als Entscheidungsgrundlage vorlegen wird, aufgenommen werden. Diese Option sollte auch dann den Ratsgremien vorgestellt werden, wenn die Mitverbrennung in Hürth Knapsack nur für einen eingeschränkten Zeitraum möglich ist.
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