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Ö 4.21 Entgelttarif für die Benutzung der Hallen- und Freibäder der Bundesstadt Bonn

beschlusstext · 2020-06-18 · Rat

Beschlusstext (amtlich)

—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 18.06.2020 4.21 Entgelttarif für die Benutzung der Hallen- und Freibäder der Bundesstadt Bonn ungeändert beschlossen 200900 Abstimmungsergebnis: einstimmig Beschluss: Die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung des Oberbürgermeisters wird genehmigt.

Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NW

  1. Der Entgelttarif für die Benutzung der Hallen- und Freibäder der Bundesstadt

Bonn wird aufgrund der wegen der Corona-Pandemie eingeschränkten Nutzbarkeit der Freibäder für die Freibadsaison 2020 außer Kraft gesetzt.

  1. Für die Freibadsaison 2020 vom 21. Mai bis 31. August tritt der als Anlage

beigefügte Übergangsentgelttarif am 20. Mai 2020 in Kraft. Anlage 1 TOP 4.21 - Anlage Seite 1 von 2 Entgelttarif

für die Benutzung der Freibäder

der Bundesstadt Bonn

im Jahr 2020

Einmal - Eintrittskarten

gültig für die angebotenen Zeitfenster (6.30 bis 9 Uhr, 10 bis 14 Uhr und 15 bis 19 Uhr)

Erwachsene

2,50 Euro

ermäßigt*

1,50 Euro

Gruppen (2 Erwachsene und bis zu 2 Kinder)

6 ,00

Euro

Die mit * gekennzeichnete Ermäßigung gilt

für Kinder und Jugendliche vom 7. bis zur Vollendung des

  1. Lebensjahres, Schüler/innen, Studierende, Auszubildende, Personen im freiwilligen soziale

n Jahr und Freiwillige im Sinne des Bundesfreiwilligengesetzes, Inhaber/innen der Ehrenamtskarte und der Jugendleiterkarte (Juleica) sowie Schwerbehinderte ab 50 %.

Inhaber/innen von Berechtigungsausweisen der Bundesstadt Bonn zur verbilligten Inanspruchna hme städtischer Leistungen (Bonn - Ausweis) erhalten auf die Eintrittsentgelte eine Ermäßigung gemäß den Richtlinien.

Freien Eintritt in die Freibäder haben:

-

Kinder bis 6 Jahre (in Begleitung und unter Aufsicht Erwachsener)

-

Begleitpersonen von Schwerbe hinde rten ab 50 %, sofern sie im Schwerbehinderten - Ausweis als Begleitperson eingetragen sind.

Dieser Entgelttarif tritt am 21. Mai 2020 in Kraft und gilt für die Freibadsaison 2020.

Bonn, den 20 . Mai 2020

Sridharan

Oberbürgermeister

Anlage zu TOP 4.21 Rat: 18.06.2020 Seite 2 von 2

PDF-Kopie: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:45229/pdf

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