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beschlusstext · 2020-06-18 · Rat
—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 18.06.2020 4.21 Entgelttarif für die Benutzung der Hallen- und Freibäder der Bundesstadt Bonn ungeändert beschlossen 200900 Abstimmungsergebnis: einstimmig Beschluss: Die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung des Oberbürgermeisters wird genehmigt.
Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NW
Bonn wird aufgrund der wegen der Corona-Pandemie eingeschränkten Nutzbarkeit der Freibäder für die Freibadsaison 2020 außer Kraft gesetzt.
beigefügte Übergangsentgelttarif am 20. Mai 2020 in Kraft. Anlage 1 TOP 4.21 - Anlage Seite 1 von 2 Entgelttarif
für die Benutzung der Freibäder
der Bundesstadt Bonn
im Jahr 2020
Einmal - Eintrittskarten
gültig für die angebotenen Zeitfenster (6.30 bis 9 Uhr, 10 bis 14 Uhr und 15 bis 19 Uhr)
Erwachsene
2,50 Euro
ermäßigt*
1,50 Euro
Gruppen (2 Erwachsene und bis zu 2 Kinder)
6 ,00
Euro
Die mit * gekennzeichnete Ermäßigung gilt
für Kinder und Jugendliche vom 7. bis zur Vollendung des
n Jahr und Freiwillige im Sinne des Bundesfreiwilligengesetzes, Inhaber/innen der Ehrenamtskarte und der Jugendleiterkarte (Juleica) sowie Schwerbehinderte ab 50 %.
Inhaber/innen von Berechtigungsausweisen der Bundesstadt Bonn zur verbilligten Inanspruchna hme städtischer Leistungen (Bonn - Ausweis) erhalten auf die Eintrittsentgelte eine Ermäßigung gemäß den Richtlinien.
Freien Eintritt in die Freibäder haben:
-
Kinder bis 6 Jahre (in Begleitung und unter Aufsicht Erwachsener)
-
Begleitpersonen von Schwerbe hinde rten ab 50 %, sofern sie im Schwerbehinderten - Ausweis als Begleitperson eingetragen sind.
Dieser Entgelttarif tritt am 21. Mai 2020 in Kraft und gilt für die Freibadsaison 2020.
Bonn, den 20 . Mai 2020
Sridharan
Oberbürgermeister
Anlage zu TOP 4.21 Rat: 18.06.2020 Seite 2 von 2
PDF-Kopie: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:45229/pdf