Originalquelle: ALLRIS-Original

Ö 5.1 Beschluss des Lärmaktionsplans der 3. Runde

beschlusstext · 2020-06-18 · Rat

Beschlusstext (amtlich)

—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 18.06.2020 5.1 Beschluss des Lärmaktionsplans der 3. Runde geändert beschlossen 200341 Abstimmungsergebnis: einstimmig wie Umweltausschuss (03.06.2020) Beschluss:

  1. Der Rat der Bundesstadt Bonn beschließt den Lärmaktionsplan der 3.

Runde in der vorliegenden Fassung. 2.Die Verwaltung wird beauftragt, die Einzelmaßnahmen – soweit sie im städtischen Einflussbereich liegen – in einen Umsetzungsplan zu überführen, die Maßnahmen zu priorisieren und mit einem Zeitplan zu hinterlegen. Über die Durchführung und die Finanzierung der Maßnahmen ist jeweils gesondert durch Einzelbeschlüsse zu entscheiden.

  1. Über den Umsetzungsstand von städtischen Maßnahmen und

Maßnahmen Dritter wird jährlich im Umweltausschuss berichtet.

  1. Es wird geprüft, ob in Rahmen von Straßensanierungen und

Kanalsanierungen der Einsatz von Flüsterasphalt zur Lärmreduzierung an Straßen mit hohen Verkehrsaufkommen sinnvoll ist.

  1. Der Rat der Bundesstadt Bonn appelliert an die betreffenden externen

Institutionen, insbesondere an die DB AG, den Landesbetrieb Straßenbau NRW und die Bezirksregierung Köln, im Sinne dieses Lärmaktionsplans die in ihre Zuständigkeit fallenden Maßnahmen und Vorschläge zu prüfen und nach Möglichkeit umzusetzen.

Vorstehender Beschluss geht zurück auf die Beschlussfassung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz am 03.06.2020. Die dort vorgenommenen Änderungen (Ziffern 2-4, fett markiert) ergeben sich aus dem dort abgestimmten AA-3 der Fraktionen von CDU, Grünen und FDP).

Die ursprüngliche Vorlage der Verwaltung hatte folgenden Wortlaut: Seite 1 von 2 Beschlussauszug der Sitzung des Rates Seite 2 ——

  1. Der Rat der Bundesstadt Bonn beschließt den Lärmaktionsplan der 3.

Runde in der vorliegenden Fassung.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahmen – soweit sie im

städtischen Einflussbereich liegen – im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten umzusetzen. Über die Durchführung und die Finanzierung der Maßnahmen ist jeweils gesondert durch Einzelbeschlüsse zu entscheiden.

  1. Der Rat der Bundesstadt Bonn appelliert an die betreffenden externen

Institutionen, insbesondere an die DB AG, den Landesbetrieb Straßenbau NRW und die Bezirksregierung Köln, im Sinne dieses Lärmaktionsplans die in ihre Zuständigkeit fallenden Maßnahmen und Vorschläge zu prüfen und nach Möglichkeit umzusetzen. Seite 2 von 2

PDF-Kopie: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:45233/pdf

Weiterführend