Originalquelle: ALLRIS-Original

Ö 5.31 Stellungnahmen und Satzungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 7623-19, Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Nordstadt, "Ennemoserstraße"

beschlusstext · 2020-06-18 · Rat

Beschlusstext (amtlich)

—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 18.06.2020 5.31 Stellungnahmen und Satzungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 7623-19, Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Nordstadt, "Ennemoserstraße" vertagt 200533 Aufgrund § 2 Abs. 4 Geschäftsordnung nicht behandelt Die Beschlussvorlage wurde aufgrund von § 2 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Rates nicht behandelt und hatte folgenden Wortlaut: I. Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch sowie § 4 Abs. 2 BauGB an der Bauleitplanung

Die im Rahmen der förmlichen Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB im Planverfahren vorgetragenen Stellungnahmen werden wie folgt behandelt.

Die Nummerierung der eingegangenen Stellungnahmen ist nach Reihenfolge des Eingangs erfolgt. Aus Gründen der besseren thematischen Aufbereitung wurde in der Abwägung eine andere Sortierung gewählt. Die ursprüngliche Nummerierung ist aber ebenfalls angegeben. Die folgenden Beschlussvorschläge sind so nummeriert wie auch in der Abwägung.

  1. Der Anregung aus der Stellungnahme Nr. 5 vom 28.11.2019 wird nicht

gefolgt.

  1. Der Anregung aus Stellungnahme Nr. 1 des Einzelhandelsverbands Bonn-

Rhein-Sieg-Euskirchen vom 16.10.2019 wird nicht gefolgt.

  1. Der Anregung aus Stellungnahme Nr. 3 der Industrie- und Handelskammer

Bonn / Rhein-Sieg vom 25.11.2019 wird nicht gefolgt. Seite 1 von 2 Beschlussauszug der Sitzung des Rates Seite 2 ——

  1. Dem Vorschlag aus der Stellungnahme Nr. 2 vom 23.10.2019 wird gefolgt.

Die überbaubare Grundstücksfläche wird zwischen den Grundstücken Spessartstraße Nr. 9 und 11 nicht unterbrochen.

  1. Der Anregung aus der Stellungnahme Nr. 4 vom 25.11.2019 wird nicht

gefolgt.

II. Satzungsbeschluss

  1. Der Bebauungsplanentwurf wird wie im Abwägungsvorschlag unter I.4.

beschlossen geändert: Die überbaubare Grundstücksfläche wird zwischen den Grundstücken Spessartstraße Nr. 9 und 11 nicht unterbrochen. Die entsprechenden Änderungen in der Begründung sind fett kursiv kenntlich gemacht und violett im Entwurf der Planzeichnung eingetragen.

  1. Der Bebauungsplan Nr. 7623-19 der Stadt Bonn für das Gebiet im

Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Nordstadt, zwischen Bornheimer Straße, Ellerstraße, Heinrich-Böll-Ring, Ennemoserstraße und der Straße Am Propsthof ist gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen.

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PDF-Kopie: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:45285/pdf

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