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beschlusstext · 2021-05-04 · Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit
—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit vom 04.05.2021 8.4 Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn Wirtschaftsplan 2021 ungeändert beschlossen 210612 Abstimmungsergebnis: Einstimmig Beschluss:
Bundesstadt Bonn für das Jahr 2021, bestehend aus Erfolgsplan, Vermögensplan, Investitionsplan und Stellenübersicht, wird genehmigt.
Herr Goebel (Bündnis 90 / Die Grüne) bittet um Beantwortung folgender Fragen zu TOP 8.4 (Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn – Wirtschaftsplan 2021) zur Niederschrift: Zum Wirtschaftsplan (TOP 8.4) der Seniorenzentren stellen wir folgende Fragen:
Begleichung (Tilgung). Wir erhalten eine GuV aber keine Bilanz.
(Zeile 7) – vielleicht alles Corona-bedingt? Stimmt die Vermutung?
Altenheimbewohner*innen gab und wie hoch die Durchimpfungsrate unter ihnen ist. Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt: Zu 1: Der Stellenplan bildet lediglich die formal mögliche Obergrenze als Rahmen für optionale Einstellungen; eine dort nicht besetzte Stelle lässt keine Rückschlüsse auf eine Vakanz oder einen ungedeckten Personalbedarf zu. Die tatsächlich notwendige und auch nur refinanzierte Anzahl an Beschäftigten wird anhand von individuellen Personalschlüsseln pro Pflegegrad auf Basis der Vergütungsvereinbarung mit den Pflegekassen sowie ergänzenden Seite 1 von 2 Beschlussauszug der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit Seite 2 —— Rechtsvorschriften für alle Fachbereiche monatlich ermittelt und mit der Istsituation abgeglichen. Zwischen Einrichtungsleitung und Betriebsleitung werden die Ergebnisse in monatlichen Controllinggesprächen erörtert und Ausgleichsmaßnahmen für Über- oder Unterdeckungen abgestimmt. Durch dieses langjährig bewährte Verfahren kommt es lediglich zu geringfügigen Soll- Ist Abweichungen. Zu 2: Die Restdarlehenssumme beläuft sich zum Stand 30.03.2021 auf rund 4,456 Mio. EUR. Da die zur Refinanzierung des Darlehens korrespondierenden Investitionskostenbescheide des LVR bis zum Jahr 2049 laufen, ist eine umfassende Tilgung des Darlehens ebenfalls bis zum Jahr 2049 im Rahmen der Annuität vereinbart. Der Wirtschaftsplan besteht gemäß § 14 EigenbetriebsVO NRW aus dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan und der Stellenübersicht. Insofern wurde der Wirtschaftsplan im Rahmen der Beschlussvorlage vollständig vorgelegt. Die Vorlage der Bilanz gegenüber dem Betriebsausschuss ist gemäß § 21 EigenbetriebsVO NRW für den Jahresabschluss vorgesehen und wird insofern in Kürze mit dem Jahresabschluss 2020 vorliegen. Zu 3: Unter der Position 7, sonstige betriebliche Erträge, werden gemäß Pflegebuchführungsverordnung nur untypische Erträge abgebildet. Daraus resultierend sind die Beträge dort üblicherweise sehr gering. Im Jahr 2019 waren jedoch außerordentlich rund 70 TEUR nicht in Anspruch genommene Rückstellungen aus dem Jahresabschluss 2018 aufzulösen und dort nachzuweisen. Zu 4: 95% der Bewohnerinnen und Bewohner der Seniorenzentren verfügen über einen umfassenden Impfschutz. Nach Abschluss der Impfungen im Februar wurde bislang bei zwei Bewohnerinnen eine Covid-19 Infektion festgestellt, die in beiden Fällen sanft verlaufen ist. Seite 2 von 2
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