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Ö 2.2.1 Musikschulgebäude in der Kurfürstenallee, Nachfrage zu DS 201382-1 ST

beschlusstext · 2021-03-17 · Bezirksvertretung Bad Godesberg

Beschlusstext (amtlich)

—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 17.03.2021 2.2.1 Musikschulgebäude in der Kurfürstenallee, Nachfrage zu DS 201382-1 ST vertagt - mit Maßgabe 201821-01 ST Die Stellungnahme wurde mit Maßgabe vertagt. Inhalt der vertagten Stellungnahme:

  1. Die Verwaltung legt dar, in welchem Zeitrahmen die seitens eines

Ingenieurbüros aufgelisteten Mängel, nicht nur die Brandschutzmängel, abgearbeitet werden sollen.

Die beiden Gebäude der Musikschule müssen aufgrund des vorhandenen Instandhaltungsstaus umfänglich denkmalgerecht saniert werden. Hierzu wurde ein Maßnahmenkatalog erstellt und erste Kosten geschätzt. Da noch kein Konzept zur Gesamtsanierung vorliegt, kann derzeit keine Aussage zum zeitlichen Rahmen getätigt werden.

Die Sofortmaßnahmen in den Gebäude 8 und 9 wurden ab 2018 umgesetzt. Die Brandschutzrelevanten Arbeiten werden voraussichtlich bis Mitte 2022 fertig gestellt sein. Es wird darauf hingewiesen, dass die Arbeiten während des laufenden Musikschulbetriebes ausgeführt werden und dabei die Belange der Musikschule zu berücksichtigen sind.

  1. Die Verwaltung erläutert, ob für die komplette Abarbeitung der Mängel

ausreichend Haushaltsmittel zu Verfügung stehen und in welcher Höhe. und

  1. Die Verwaltung erklärt, wie sie eine ggf. auftretende Differenz zwischen

Mittelbedarf und Mittelverfügbarkeit auszugleichen gedenkt und wann?

Für die o.g. Maßnahmen wurden insgesamt ca. 6 Mio. Euro geschätzt. Die Mittel für die o.g. Maßnahmen müssen zunächst in den Wirtschaftsplan des SGB eingestellt werden. Für die Brandsanierung stehen Mittel in Höhe von 1.059.00,00 Euro zur Verfügung.

  1. Die Verwaltung erläutert, ob sie zwischenzeitlich Förderprogramme

recherchiert bzw. beantragt hat und in welcher Höhe, sowie, ob und wann Fördermittel bewilligt werden.

Eine Beantragung von Fördermitteln aus dem Bereich der Denkmalpflegeförderprogramme kann erst vorgenommen werden, wenn der Seite 1 von 2 Beschlussauszug der Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Seite 2 —— genaue Umfang der Maßnahmen kostentechnisch erfasst und die denkmalgerechte Planung mit den Denkmalbehörden vorabgestimmt wurde. Eine Angabe zur Höhe der Fördermittel kann nicht gemacht werden, da die Fördersumme abhängig von der Höhe der Kosten für denkmalrelevante Maßnahmen und dem jeweils aktuellen Förderprogramm ist. Die Verwaltung wird sich selbstverständlich um Fördergelder bemühen. Seite 2 von 2

PDF-Kopie: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:47589/pdf

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