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Ö 6.10.1 Bürgerantrag: Beibehaltung der Gestalt der Utestraße südlich der Gernotstraße im Zuge des Bebauungsplanverfahrens Schlossallee

beschlusstext · 2020-08-25 · Bezirksvertretung Bad Godesberg

Beschlusstext (amtlich)

—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 25.08.2020 6.10.1 Bürgerantrag: Beibehaltung der Gestalt der Utestraße südlich der Gernotstraße im Zuge des Bebauungsplanverfahrens Schlossallee zur Kenntnis genommen 201191-1 ST Die Stellungnahme wurde zur Kenntnis genommen. Inhalt der Stellungnahme: Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens für das betreffende Gebiet an der Schlossallee 5 in Bad Godesberg, Mehlem wurde ein städtebaulicher Wettbewerb für eine Wohn- und Geschäftsbebauung (Vollsortimenter) durchgeführt. Die Ergebnisse des Wettbewerbs wurden am 18.02.2020 im Rathaus Bad Godesberg öffentlich ausgestellt. Der Siegerentwurf sieht, wie in der Wettbewerbsauslobung zur Förderung der Nahmobilität im Quartier gefordert, eine Fuß- und Radwegeverbindung zwischen der Utestraße und der Schlossallee vor. Eine Öffnung des geplanten Weges für den motorisierten Individualverkehr ist im Planentwurf ausdrücklich nicht vorgesehen. Die im Bebauungsplan Nr. 8414-27 von 1971 ursprünglich vorgesehene verkehrliche Verbindung der Straßen war aufgrund der Nutzung des Grundstücks durch die Jugoslawische Botschaft nicht realisiert worden. Diese besondere Situation besteht nicht mehr. Da eine zusätzliche Wegeverbindung nur für Fußgänger/innen und Radfahrende aus städtebaulicher und verkehrlicher Sicht zu einem Mehrwert für die Nahmobilität und Aufenthaltsqualität im Quartier führt, sollte dem Antrag zur Beibehaltung einer kompletten Abriegelung der Utestraße nicht gefolgt werden. Aktuell wird der Entwurf aufgrund von Hinweisen aus der Wettbewerbsjury weiterentwickelt. In einem nächsten Schritt wird der überarbeitete Siegerentwurf des Wettbewerbs als Grundlage für das weitere Verfahren zunächst den politischen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt und im Anschluss der Öffentlichkeit in der Frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 (1) BauGB zum Bebauungsplan Nr. 7213-2 vorgestellt werden. In diesem Verfahren haben die Anwohnenden der Utestraße die Möglichkeit, ihr Interesse an einer Beibehaltung der Abriegelung der Utestraße einzubringen. Hierüber kann dann im Verfahren in einer Gesamtabwägung aller für die Planung relevanter Aspekte und Belange entschieden werden. Seite 1 von 2 Beschlussauszug der Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Seite 2 —— Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bad Godesberg: Der Bürgerantrag wird abgelehnt, der Antragstellende wird informiert, das entsprechend den Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung eine abschließende Entscheidung in der Sache erst im Zuge des Verfahrens bei der Frühzeitigen Beteiligung zum Bebauungsplan Nr. 7213-2 erfolgt. Das formelle Verfahren zum Bürgerantrag nach § 24 GO NRW ist mit der Beratung in der Bezirksvertretung Bad Godesberg abgeschlossen und durch die Stellungnahme der Verwaltung erledigt. Seite 2 von 2

PDF-Kopie: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:48314/pdf

Weiterführend