Originalquelle: ALLRIS-Original
beschlusstext · 2021-09-16 · Rat
—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 16.09.2021
5.16 Zielbeschluss über eine Neubebauung mit Wohn- und Gewerbenutzung im Bereich der Rheinallee 17, Ortsteil Godesberg-Villenviertel, Stadtbezirk Bad Godesberg geändert beschlossen
210204
Abstimmungsergebnis: geändert, wie Umweltausschuss (26.08), Mehrheit gegen BBB und AfD
Beschluss:
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für den Bereich der Rheinallee 17 wird zugestimmt. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 7016-2 wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 12 BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB aufgestellt. Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB wird durchgeführt.
und Gewerbeeinheiten als nicht prioritär eingestuft.
Dem Zielbeschluss wird mit folgenden Maßgaben zugestimmt:
Die Neubauten werden mindestens mit dem Energieeffizienzgebäudestandard KFW-Effizienzhaus 40 realisiert. Es soll geprüft werden, ob die geplante Tiefgarage mit zusätzlichen Stellplätzen als Quartiersgarage ausgeführt werden kann. Bei der Errichtung des Gebäudes ist der besondere Schutz der Alleebäume sicher zu stellen. Bei der Bestimmung der Baugrenze ist auf den Erhalt der im Planungsgebiet befindlichen satzungsgeschützten Bäume Rücksicht zu nehmen. Bei der Neubauplanung von Eingängen und Zufahrten (Tiefgarage) ist der Schutz der Bäume besonders zu berücksichtigen bzw. ist die vorhandene Zufahrt in der Hensstraße zu nutzen.
Seite 1 von 2
Beschlussauszug der Sitzung des Rates Seite 2
——
Die hervorgehobenen Veränderungen ergeben sich aus der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda, der sich der Rat mehrheitlich anschließt.
Seite 2 von 2
PDF-Kopie: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:49875/pdf