Originalquelle: ALLRIS-Original
beschlusstext · 2021-09-16 · Rat
—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 16.09.2021
5.19 Zielbeschluss zur Errichtung eines Wohngebäudes sowie einer Kindertagesstätte am Schieffelingsweg im Stadtbezirk Hardtberg, Ortsteil Duisdorf geändert beschlossen
210794
Abstimmungsergebnis: geändert, wie Planungsausschuss (02.09) vorbehaltlich der Beratung im Umweltausschuss am 23.09, Mehrheit gegen BBB
Beschluss:
1. Dem Planungsziel für eine Fläche (Anlage 1) am Schieffelingsweg (Flurstück 1997, Gemarkung Duisdorf, Flur 2) im Stadtbezirk Hardtberg, Ortsteil Duisdorf, zur Errichtung einer Wohnbebauung sowie einer mehrgruppigen Kindertagesstätte wird zugestimmt.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7420-3 für den Bereich des Flurstücks 1997 (Gemarkung Duisdorf, Flur 2) wird somit zugestimmt. Zur Umsetzung des unter Ziffer 1 genannten Planungsziels wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 6220-2 gem. § 12 BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB unter frühzeitiger Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB aufgestellt.
Bebauungsplanes das Ziel der mehrfachen Innenentwicklung. Neben der Aufwertung der bestehenden baulichen Situation mit Nutzungsintensivierung und -mischung wird Wert auf die Schaffung von hochwertigen Freiflächen bei gleichzeitiger Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs gelegt. Damit wird ein Beitrag zu nachhaltiger Stadtentwicklung geleistet.
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Kindertagesstätte mit mittlerer Priorität versehen.
Dem Zielbeschlussvorschlag wird mit folgenden zusätzlichen Maßgaben zugestimmt:
qualitative Erfassung und Darstellung des Baumbestandes in den Ausschüssen “Wohnen, Planung, Bauen” und “Umwelt, Klima und lokale Agenda” statt.
deren Höhe vier Vollgeschosse überschreiten darf.
größeren Wohneinheiten die Stellplatzanzahl so verringert werden kann, dass ein sinnvoll großer Fußabdruck der Tiefgarage möglich ist.
nicht beeinträchtigt werden.
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PDF-Kopie: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:49879/pdf