Originalquelle: ALLRIS-Original
beschlusstext · 2021-09-16 · Rat
—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 16.09.2021
5.27 Satzungsbeschluss über die Änderungen verschiedener Bebauungspläne (Nrn. 7721-56, 7721-24, 7621-54, 7621-49, 7621-51, 7621-46 und 7621-3), Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Poppelsdorf bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen
211221
Abstimmungsergebnis: bei Anerkennung der TO abgesetzt
Beschluss:
Bebauungsplanes Nr. 7721-56 der Bundesstadt Bonn in der Fassung des Beschlusses zur öffentlichen Auslegung vom 03.03.2021 wird unverändert als Satzungsbegründung übernommen.
für ein Gebiet im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Poppelsdorf, zwischen Clemens-August-Straße, Straße Am Botanischen Garten und Anschlussstelle Bonn-Poppelsdorf der Autobahn BAB 565 ist gemäß § 10 Baugesetzbuch als Satzung beschlossen.
Bebauungsplanes Nr. 7721-24 der Bundesstadt Bonn in der Fassung des Beschlusses zur öffentlichen Auslegung vom 03.03.2021 wird unverändert als Satzungsbegründung übernommen.
für ein Gebiet im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Poppelsdorf, zwischen Clemens-August-Straße, Sternenburgstraße, Kirschallee und Anschlussstelle Bonn-Poppelsdorf der Autobahn BAB 565 ist gemäß § 10 Baugesetzbuch als Satzung beschlossen.
Bebauungsplanes Nr. 7621-54 der Bundesstadt Bonn in der Fassung des Beschlusses zur öffentlichen Auslegung vom Seite 1 von 3
Beschlussauszug der Sitzung des Rates Seite 2
—— 03.03.2021 wird unverändert als Satzungsbegründung übernommen.
für ein Gebiet im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Poppelsdorf, für den Bereich der Hausgrundstücke Meckenheimer Allee 178 und 180 ist gemäß § 10 Baugesetzbuch als Satzung beschlossen.
Bebauungsplanes Nr. 7621-49 der Bundesstadt Bonn in der Fassung des Beschlusses zur öffentlichen Auslegung vom 03.03.2021 wird unverändert als Satzungsbegründung übernommen.
für ein Gebiet im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Poppelsdorf, Bereich Karlrobert-Kreiten-Straße 1 bis 5 sowie Clemens-August-Straße 2 bis 26 (Teilbereich 1) und Bereich Clemens-August-Straße, Kekuléstraße, Carl-Troll-Straße und Anschlussstelle Bonn- Poppelsdorf der Autobahn BAB 565 (Teilbereich 2) ist gemäß § 10 Baugesetzbuch als Satzung beschlossen.
Bebauungsplanes Nr. 7621-51 der Bundesstadt Bonn in der Fassung des Beschlusses zur öffentlichen Auslegung vom 03.03.2021 wird unverändert als Satzungsbegründung übernommen.
für ein Gebiet im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Poppelsdorf, zwischen Clemens-August-Straße 28 bis 34 und einer Parallelen von rund 50 m westlich der Clemens-August-Straße ist gemäß § 10 Baugesetzbuch als Satzung beschlossen.
Bebauungsplanes Nr. 7621-46 der Bundesstadt Bonn in der Fassung des Beschlusses zur öffentlichen Auslegung vom 03.03.2021 wird unverändert als Satzungsbegründung übernommen.
für ein Gebiet im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Poppelsdorf, zwischen Clemens-August-Straße, westliche Grenze des Hausgrundstücks Sebastianstraße 8, nordwestliche Grenze des Hausgrundstücks Kekuléstraße 5 und Kekuléstraße ist gemäß § 10 Baugesetzbuch als Satzung beschlossen.
Seite 2 von 3
Beschlussauszug der Sitzung des Rates Seite 3
—— Bebauungsplanes Nr. 7621-3 der Bundesstadt Bonn in der Fassung des Beschlusses zur öffentlichen Auslegung vom 03.03.2021 wird unverändert als Satzungsbegründung übernommen.
für ein Gebiet im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Poppelsdorf, zwischen Rudolf-Stöcker-Weg, Clemens-August-Straße und Wallfahrtsweg ist gemäß § 10 Baugesetzbuch als Satzung beschlossen.
Seite 3 von 3
PDF-Kopie: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:49891/pdf