Originalquelle: ALLRIS-Original
beschlusstext · 2021-12-09 · Rat
—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 09.12.2021
5.12 Einleitung des Planverfahrens und öffentliche Auslegung vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6818-1, Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Friesdorf; „Dreizehnmorgenweg“ geändert beschlossen
211112
Abstimmungsergebnis: geändert, wie Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen (24.11.) vorbehaltlich der Beratung im Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda am 20.01.22), Mehrheit gegen BBB, Linke und AfD bei Eh. Stv. Fahrenholtz -parteilos- und Stv. Lohmeyer -RheinGrün-
Beschluss:
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6818-1 für ein Gebiet im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Friesdorf, Bereich der Grundstücke Godesberger Allee 171 und Dreizehnmorgenweg 38 wird gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13 a Baugesetzbuch entsprochen.
Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Friesdorf, Bereich der Grundstücke Godesberger Allee 171 und Dreizehnmorgenweg 38 ist als teilweise Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8019-51 gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch einschließlich seiner Begründung öffentlich auszulegen. Der Offenlage wird mit folgenden Maßgaben zugestimmt:
Mindestmaß reduziert werden.
südlichen Grundstücksrand zurückgenommen werden. Dazu soll auch geprüft werden inwiefern die neue Stellplatzsatzung, die voraussichtlich vor Satzungsbeschluss in Kraft tritt, erlaubt die Anzahl der Stellplätze zu reduzieren.
werden.
Voraussichtlich beliebte Fahrradstrecken erschließen die Liegenschaft vor allem über den Dreizehnmorgenweg, eine dezidierte Fahrradzuwegung scheint aber nur zur Godesberger Allee vorgesehen zu sein. Seite 1 von 2
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Die hervorgehobenen Maßgaben ergeben sich aus dem Votum des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen.
An einer Aussprache beteiligten sich: Es fand keine Aussprache statt.
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