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Ö 5.33 Abwassergebühren in der Bundesstadt Bonn im Jahr 2022

beschlusstext · 2021-12-09 · Rat

Beschlusstext (amtlich)

—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 09.12.2021

5.33 Abwassergebühren in der Bundesstadt Bonn im Jahr 2022 ungeändert beschlossen

211930

Abstimmungsergebnis: Mehrheit gegen BBB und AfD

Beschluss: Die Abwassergebührensätze für das Jahr 2022 gemäß der Betrags- und Gebührenordnung für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlage (Kanalabgabensatzung) bleiben gegenüber 2021 unverändert. Die Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 1) war Gegenstand der Beratung.

An einer Aussprache beteiligten sich: Es fand keine Aussprache statt.

Anlage 1 NS_Anlage_TOP 5.33_Gebührenbedarfsrechnung

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Anlage 1

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Gebührenbedarfsberechnung

Abwassergebühren 20 2 2

  1. Rechtsgrundlagen

Nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetz es (KAG NRW) sind für die Benut zung der städtischen Abwasseranlage kostendeckende Gebühren zu erheben.

Die Erhebung der Abwassergebühr geschieht zurzeit

auf der Grundlage der Beitrags -

und Gebührenordnung für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlage (Kanalabgabensatzung) vom 22. Dezember 1981 (Amtsblatt S. 558 ) in der Fassung der Änderung durch die Satzung vom 1 8 . Dezember 2020

(Amtsblatt S.

1568 ).

  1. Berechnung der Gebühren

Bemessungsgrundlage ist die Abwassermenge. Als Abwassermenge gilt:

-

die dem Grundstück zugeführte Wassermenge,

-

die auf dem Grundstück gewonnene Wassermenge,

-

die auf dem Grundstück anfallende Niederschlagsmenge,

-

die Brauchwassermenge aus gesammeltem Niederschlagswasser.

Die Höhe der Schmutzwassergebühr richtet sich nach der dem Grundstück zugeführten und der auf dem Grundstück gewonnenen Wassermenge, die der Niederschlagswas sergebühr nach der Größe der bebauten und befestigten angeschlossenen Fläche.

  1. Letzte

Gebührenänderung

Die letzte Gebührenänderung beschloss der Rat der Bundesstadt Bonn am 1 4 . Dezember 20 20

mit Wirkung zu m 1. Januar 20 2 1 .

Die Gebühr ensätze betragen dem nach

-

je Kubikmeter eingeleitetes Schmutzwasser

2, 83

EUR

-

je Quadratmeter

angeschlossene bebaute und

befestigt e Grundstücksfläche

1,47

EUR

(für Nieder schlagswasser)

Die Gebühren belasten eine Familie in einem Einfamilienhaus mit Bonn - typische m

Verbrauch (150 cbm Wasserver b rauch und 120 qm bebaute und be festigte Fläche) mit jährlich 600,90

EUR.

Nach der Vergleichsrechnung des Bundes der Steuerzahler erg i b t

sich für 20 20

eine Gebühr von 757,10

EUR (Einfamilienhaus mit 200 cbm Wasserverbrauch und 130 qm bebaute und befestigte Fläche).

  1. Kosten

Ansatzfäh ig unter Einschluss

des städtischen Anteils sind

91. 227 .700,00

EUR .

A bzüglich

-

des Anteils der Stadt in Höhe von

-

de r

Üb erdeckung aus 20 1 8

in Höhe von

-

der

Unte rdeckung aus 201 9

in Höhe von

-

der

Unte rdeckung aus 20 20

in Höhe von

11. 520.143 ,00

EUR

70.624,29

EUR

100.000,00 EUR

680.000,00 EUR

ergibt sich ein Gebührenbedarf von

80.416.932,71

EUR .

Anlage zu TOP 55..3333 Rat:: 0099..1122..22002211 Seite 2 von 3 Anlage 1 Seite 2 von 2

  1. notwendige Gebührensätze

Zur Deckung des Gebührenbedarfs sind gemäß Anlage 2 keine Änderungen der Gebührensätze notwendig

  1. Auswirkungen der Gebühren

Wie unter Ziffer 3 dargestellt, belasten die in 202 2 erhobenen Gebühren für die Abwasserentsorgung die Eigentümer eines als Beispiel berechneten Einfamilienhauses mit Bonn-typischem Verbrauch (=150 cbm Wasserverbrauch und 120 qm bebaute und befestigte Fläche) unverändert mit jährlich

mit jährlich 424,50 EUR Schmutzwassergebühr und 176,40 EUR Niederschlagswassergebühr, also insgesamt 600,90 EUR belastet.

Nach der Vergleichsberechnung des Bundes der Steuerzahler (= Einfamilienhaus mit 200 cbm Wasserverbrauch und 130 qm bebaute und befestigte Fläche) bleibt eine Jahresgebühr in Höhe von 757,10 EUR. Seite 3 von 3

PDF-Kopie: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:51380/pdf

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