Originalquelle: ALLRIS-Original

Ö 5.38 Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Bundesstadt Bonn

beschlusstext · 2021-12-09 · Rat

Beschlusstext (amtlich)

—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 09.12.2021

5.38 Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Bundesstadt Bonn ungeändert beschlossen

212204

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Beschluss: Der Rat der Bundesstadt Bonn empfiehlt, dass die Sitzungen des Stadtrates grundsätzlich um 17 Uhr beginnen.

Darüber hinaus werden folgende Änderungen der Geschäftsordnung beschlossen:

§ 2 Abs. 4 erhält folgende Fassung:

Die Ratssitzungen enden spätestens um 23 Uhr; begonnene Tagesordnungspunkte werden zu Ende beraten. Der Rat kann eine Verlängerung der Sitzungszeit mehrheitlich beschließen. Für den Fall, dass einzelne Tagesordnungspunkte aus Zeitgründen nicht mehr behandelt werden können, wird in der Einladung rein vorsorglich eine Folgesitzung für den auf den Sitzungstag folgenden Montag ab 19 Uhr einberufen und öffentlich bekanntgemacht. Im Vorfeld einer Sitzung kann nach Abstimmung zwischen den Fraktionen festgelegt werden, dass die Folgesitzung aus maßgeblichen Gründen für eine andere Uhrzeit als 19 Uhr einberufen wird, auch diese Uhrzeit muss Inhalt der öffentlichen Bekanntmachung sein. Jede andere Vertagung einer Sitzung bedarf einer erneuten Einberufung, die mindestens zwei Tage vor dem Folgetermin ausgesprochen und öffentlich bekanntgemacht werden muss.

§ 14 Abs. 3 erhält folgende Fassung:

Anträge auf Schluss der Aussprache oder der Redeliste und Anträge auf Übergang zum nächsten Punkt der Tagesordnung können nur umgesetzt werden, wenn jede Fraktion, jede Gruppe und jeder / jede Einzelstadtverordnete/r Gelegenheit hatte zur Sache zu sprechen. Auf Verlangen kann eine Rednerin oder ein Redner gegen einen solchen Antrag sprechen, nachdem die Namen der vorgemerkten Rednerinnen oder Redner verlesen, gegebenenfalls neue Änderungsanträge bekanntgegeben worden sind und die Oberbürgermeisterin bzw. der Oberbürgermeister auf Verlangen gemäß § 69 Abs. 1 Satz 2 GO NW ihre bzw. seine Stellungnahme abgegeben hat.

§ 10 Abs. 2 erhält folgende Fassung:

Der Oberbürgermeister bzw. die Oberbürgermeisterin erfasst die gefassten Seite 1 von 2

Beschlussauszug der Sitzung des Rates Seite 2

—— Beschlüsse und deren Realisierungsstand in einer elektronischen Datenbank, auf die die Mandatstragenden lesenden Zugriff haben.

An einer Aussprache beteiligten sich: Es fand keine Aussprache statt.

Seite 2 von 2

PDF-Kopie: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:51385/pdf

Weiterführend