Originalquelle: ALLRIS-Original

Ö 5.41 6. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz für Leistungen der Feuerwehr der Bundesstadt Bonn

beschlusstext · 2021-12-09 · Rat

Beschlusstext (amtlich)

—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 09.12.2021

5.41 6. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz für Leistungen der Feuerwehr der Bundesstadt Bonn ungeändert beschlossen

211869

Abstimmungsergebnis: Mehrheit gegen BBB

Beschluss: Die 6. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz für Leistungen der Feuerwehr der Bundesstadt Bonn wird in der als Anlage A beigefügten Fassung beschlossen.

An einer Aussprache beteiligten sich: Es fand keine Aussprache statt.

Anlage 1 NS_Anlage_TOP 5.41_Satzung_Kostenerstatz_Leistungen_Feuerwehr

Seite 1 von 3 2.3 Drehleiter 27,34 € 2.4 Kranwagen und Rüstwagen 43,76 € 2.5 Wechselaufbaufahrzeug inkl. Abrollbehälter 33,02 € 2.6 Gerätewagen, LKW 16,23 € 2.7 Tierrettungswagen 3,96 € 2.8 Einsatzleitfahrzeug 6,06 € 2.9 Kommandowagen 5,39 € 2.10 Mannschaftstransportwagen 4,62 €

2.11 Wasserfahrzeuge 2.11.1 Mehrzweckboot 37,61 € 2.11.2 Feuerlöschboot 46,61 €

  1. Verbrauchsmaterial Selbstkosten

zuzgl. 10% Verwaltungs- kostenzu- schlag“

Artikel II

Diese Satzung tritt am 01. Januar 2022 in Kraft.

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PDF-Kopie: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:51388/pdf

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