Originalquelle: ALLRIS-Original
beschlusstext · 2021-12-09 · Rat
—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 09.12.2021
5.42 6. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandverhütungsschau in der Bundesstadt Bonn ungeändert beschlossen
211878
Abstimmungsergebnis: Mehrheit gegen BBB und AfD
Beschluss: Die 6. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandverhütungsschau in der Bundesstadt Bonn wird in der als Anlage A beigefügten Fassung beschlossen.
An einer Aussprache beteiligten sich: Es fand keine Aussprache statt.
Anlage 1 NS_Anlage_TOP 5.42_Gebührungensatzung_Brandverhütungsschau
Seite 1 von 2 Anlage A
Der Gebührentarif zur Satz ung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brand verhütungs schau in der Bundesstadt Bonn vom
(Amtsblatt der Bundesstadt Bonn S. 1 05) , zuletzt geändert durch Satzung vom 1 6 . Dezember 20 20
(Amtsblatt der Bundesstadt Bonn S. 1 563 )
erhält folgende Fassung :
„ Gebühren tarif zur
Satzung über die Erhebung von
Gebühren für die Durchführung der Brand verhütungs schau in der Bundesstadt Bonn :
1.
Durchführung einer Brand verhütungs schau oder einer
Nachschau am Objekt einschließlich notwendiger Wegezeiten
je angefangene Viertelstunde und eingesetzte Kraft
21, 65
€
2.
Vorbereitung und/oder Nachbereitung der Brand verhütungs schau entsprechend dem Arbeitsaufwand
je angefangene Viertelstunde und eingesetzte Kraft
21, 65
€
3.
Fahrkostenpauschale
3 5 , 76
€
4.
Brandschutztechnische Objektbegehung (§ 2 Abs. 1 Buchstabe c)
Die Bemessung der Gebühr erfolgt in entsprechender Anwendung der Regelungen zu Ziffern 1, 2 und 3. “
Artikel II
Diese Satzung tritt am 01.
Januar 20 2 2
in Kraft.
Anlage zu TOP 55..4422 Rat:: 0099..1122..22002211 6 . Satzung zur Änderung der
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der
Brandverhütungsschau in der Bundesstadt Bonn Vom Der Rat der Bundesstadt Bonn hat in seiner Sitzung am 09.12.2021aufgrund der §§ 26 und 52 Absatz
5
Satz
1
des
Gesetzes
über
den
Brandschutz,
die
Hilfeleistung
und
den
Katastrophenschutz (BHKG) vom 17. Dezember 2015 (GV.NRW. S.886),
zuletzt geändert durch
Artikel
6
des
Gesetzes
vom
23.
Juni
2021
(GV.NRW.
S.
762)
sowie
des
§
7
der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom
zuletzt geändert durch Artikel
3
des Gesetzes
vom
29.
September
2020
(GV.NRW.
S.
916)
und
der
§§
4
und
5
des
Kommunalabgabengesetzes
für
das
Land
Nordrhein-Westfalen
vom
21.
Oktober
1969 (GV.NRW.
S.
712/
SGV.NRW.
610),
zuletzt
geändert
durch
Gesetz
vom
19.
Dezember
2019
(GV.NRW. S. 1029), folgende Satzung beschlossen: Artikel I Seite 2 von 2
PDF-Kopie: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:51389/pdf