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Ö 5.42 6. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandverhütungsschau in der Bundesstadt Bonn

beschlusstext · 2021-12-09 · Rat

Beschlusstext (amtlich)

—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 09.12.2021

5.42 6. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandverhütungsschau in der Bundesstadt Bonn ungeändert beschlossen

211878

Abstimmungsergebnis: Mehrheit gegen BBB und AfD

Beschluss: Die 6. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandverhütungsschau in der Bundesstadt Bonn wird in der als Anlage A beigefügten Fassung beschlossen.

An einer Aussprache beteiligten sich: Es fand keine Aussprache statt.

Anlage 1 NS_Anlage_TOP 5.42_Gebührungensatzung_Brandverhütungsschau

Seite 1 von 2 Anlage A

Der Gebührentarif zur Satz ung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brand verhütungs schau in der Bundesstadt Bonn vom

  1. März 2016

(Amtsblatt der Bundesstadt Bonn S. 1 05) , zuletzt geändert durch Satzung vom 1 6 . Dezember 20 20

(Amtsblatt der Bundesstadt Bonn S. 1 563 )

erhält folgende Fassung :

„ Gebühren tarif zur

Satzung über die Erhebung von

Gebühren für die Durchführung der Brand verhütungs schau in der Bundesstadt Bonn :

1.

Durchführung einer Brand verhütungs schau oder einer

Nachschau am Objekt einschließlich notwendiger Wegezeiten

je angefangene Viertelstunde und eingesetzte Kraft

21, 65

€

2.

Vorbereitung und/oder Nachbereitung der Brand verhütungs schau entsprechend dem Arbeitsaufwand

je angefangene Viertelstunde und eingesetzte Kraft

21, 65

€

3.

Fahrkostenpauschale

3 5 , 76

€

4.

Brandschutztechnische Objektbegehung (§ 2 Abs. 1 Buchstabe c)

Die Bemessung der Gebühr erfolgt in entsprechender Anwendung der Regelungen zu Ziffern 1, 2 und 3. “

Artikel II

Diese Satzung tritt am 01.

Januar 20 2 2

in Kraft.

Anlage zu TOP 55..4422 Rat:: 0099..1122..22002211 6 . Satzung zur Änderung der

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der

Brandverhütungsschau in der Bundesstadt Bonn Vom Der Rat der Bundesstadt Bonn hat in seiner Sitzung am 09.12.2021aufgrund der §§ 26 und 52 Absatz

5

Satz

1

des

Gesetzes

über

den

Brandschutz,

die

Hilfeleistung

und

den

Katastrophenschutz (BHKG) vom 17. Dezember 2015 (GV.NRW. S.886),

zuletzt geändert durch

Artikel

6

des

Gesetzes

vom

23.

Juni

2021

(GV.NRW.

S.

762)

sowie

des

§

7

der

Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom

  1. Juli 1994 (GV.NRW. S. 666/ SGV.NRW. 2023),

zuletzt geändert durch Artikel

3

des Gesetzes

vom

29.

September

2020

(GV.NRW.

S.

916)

und

der

§§

4

und

5

des

Kommunalabgabengesetzes

für

das

Land

Nordrhein-Westfalen

vom

21.

Oktober

1969 (GV.NRW.

S.

712/

SGV.NRW.

610),

zuletzt

geändert

durch

Gesetz

vom

19.

Dezember

2019

(GV.NRW. S. 1029), folgende Satzung beschlossen: Artikel I Seite 2 von 2

PDF-Kopie: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:51389/pdf

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