Originalquelle: ALLRIS-Original

Ö 5.44 3. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Bundesstadt Bonn

beschlusstext · 2021-12-09 · Rat

Beschlusstext (amtlich)

—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 09.12.2021

5.44 3. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Bundesstadt Bonn ungeändert beschlossen

211883

Abstimmungsergebnis: Mehrheit gegen BBB und AfD

Beschluss: Die 3. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Bundesstadt Bonn wird in der als Anlage A beigefügten Fassung beschlossen. Die Gebührenbedarfsberechnung (Anlagen B und C) war Gegenstand der Beratung.

An einer Aussprache beteiligten sich: Es fand keine Aussprache statt.

Anlage 1 NS_Anlage_TOP 5.44_Gebuehrensatzung Rettungsdienst_2022

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Tarif -

Nr.

Bemessungsgrundlage

Gebühr EURO

1. 4

a ußerhalb des Stadtgebietes zusätzlich zu den Gebühren

9, 5 2

nach Tarif - Nr. 1.1 –

1. 3

für die außerhalb

des

Stadtgebietes zurückgelegte Fahrstrecke je

km

1. 5

Bei gleichzeitiger Versorgung mehrerer Patienten

erhöhen sich die Gebühren gemäß der Tarif - Nr. 1.1 , 1.2

und

1. 4

um 25

% je Person und wer den entspr e chend

anteilig abgerechnet.

2

Notfallrettung;

Inanspruchnahme des Notarztdienstes

2.1

Anfahrt mit Beratung, Untersuchung, Behandlung

oder

429,99

Versorgung eines Pat i enten

2. 2

böswillige Alarmierung

und missbräuchliches Verhalten

429,99

2. 3

a ußerhalb des Stadtgebietes zusätzlich zu den Gebühren

7, 17

nach Tarif - Nr. 2.1 und

2. 2

für die außerhalb

des

Stadtgebietes zurückgelegte Fahrstrecke

für das

Notarzteinsatzfah rzeug

je

km

2. 4

Bei einer Anfahrt zu mehreren Patienten erhöhen sich

die Gebühren gemäß der Tarif - Nr. 2.1 und 2. 3

um

25% je Person und werden entsprechend anteilig

abg e rechnet .

3

Qualifizierter Krankentransport;

Inanspruchnahme des Krankentranspor tdienstes

(Krankentransportwagen oder Rettungswagen,

wenn dieser zum Krankentransport eingesetzt wird)

3.1

Transport eines Patienten vom Einsatzort

bis

281,3 3

zum Ziel

3 .2

Anschließende Weiterfahrt vom 1. Z iel zu anderen

140,6 7

Zielen oder Rücktransport je Fahrt ohne neue

Anfahrt

3. 3

böswillige Alarmierung

und missbräuchliches Verhalten

281,3 3

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Tarif -

Nr.

Bemessungsgrundlage

Gebühr EURO

3. 4

Außerhalb des Stadtgebietes zusätzlich zu den Gebühren

4,69

nach Tarif - Nr. 3.1 –

3. 3

für die außerhalb

des

Stadtgebietes zurückgelegte Fah r strecke je

km

3. 5

Bei gleichzeitige m

Transport

mehrerer Patienten

erhöhen sic h die Gebühren gemäß der Tarif - Nr. 3.1, 3. 2

und 3.4 um 25 % je Person und werden entspr e chend

anteilig abgerechnet.

4

Inanspruchnahme sonstiger Leistungen des

Rettungsdienstes

4.1

Abholen bzw. Rücktransport eines I nkubators

285,6 4

von/zu einem Krankenhaus inkl. Begleitpersonal

4.2

Transport von Blut, Blut produkten , Medikamenten,

285,6 4

Transplantaten u.a.

4. 3

vorsorgliche Bereitstellung von Einsatzmitteln

auf

Anforde rung

4. 3 . 1

vorsorgliche Bereitstellung eines

Rettungswagens

285,6 4

je ½ Stunde

4 .3. 2

vorsorgliche Bereitstellung d es Not arzt dienstes

214,99

je ½ Stunde

4. 3 .3

vorsorgliche Be reitstellung eines Krankentransportwagens

140,6 7

je ½ S tunde “

Artikel II

Diese

Satzung tritt am 1. Januar 202 2

in Kraft .

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PDF-Kopie: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:51391/pdf

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