Originalquelle: ALLRIS-Original
beschlusstext · 2021-12-09 · Rat
—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 09.12.2021
5.44 3. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Bundesstadt Bonn ungeändert beschlossen
211883
Abstimmungsergebnis: Mehrheit gegen BBB und AfD
Beschluss: Die 3. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Bundesstadt Bonn wird in der als Anlage A beigefügten Fassung beschlossen. Die Gebührenbedarfsberechnung (Anlagen B und C) war Gegenstand der Beratung.
An einer Aussprache beteiligten sich: Es fand keine Aussprache statt.
Anlage 1 NS_Anlage_TOP 5.44_Gebuehrensatzung Rettungsdienst_2022
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Tarif -
Nr.
Bemessungsgrundlage
Gebühr EURO
1. 4
a ußerhalb des Stadtgebietes zusätzlich zu den Gebühren
9, 5 2
nach Tarif - Nr. 1.1 –
1. 3
für die außerhalb
des
Stadtgebietes zurückgelegte Fahrstrecke je
km
1. 5
Bei gleichzeitiger Versorgung mehrerer Patienten
erhöhen sich die Gebühren gemäß der Tarif - Nr. 1.1 , 1.2
und
1. 4
um 25
% je Person und wer den entspr e chend
anteilig abgerechnet.
2
Notfallrettung;
Inanspruchnahme des Notarztdienstes
2.1
Anfahrt mit Beratung, Untersuchung, Behandlung
oder
429,99
Versorgung eines Pat i enten
2. 2
böswillige Alarmierung
und missbräuchliches Verhalten
429,99
2. 3
a ußerhalb des Stadtgebietes zusätzlich zu den Gebühren
7, 17
nach Tarif - Nr. 2.1 und
2. 2
für die außerhalb
des
Stadtgebietes zurückgelegte Fahrstrecke
für das
Notarzteinsatzfah rzeug
je
km
2. 4
Bei einer Anfahrt zu mehreren Patienten erhöhen sich
die Gebühren gemäß der Tarif - Nr. 2.1 und 2. 3
um
25% je Person und werden entsprechend anteilig
abg e rechnet .
3
Qualifizierter Krankentransport;
Inanspruchnahme des Krankentranspor tdienstes
(Krankentransportwagen oder Rettungswagen,
wenn dieser zum Krankentransport eingesetzt wird)
3.1
Transport eines Patienten vom Einsatzort
bis
281,3 3
zum Ziel
3 .2
Anschließende Weiterfahrt vom 1. Z iel zu anderen
140,6 7
Zielen oder Rücktransport je Fahrt ohne neue
Anfahrt
3. 3
böswillige Alarmierung
und missbräuchliches Verhalten
281,3 3
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Tarif -
Nr.
Bemessungsgrundlage
Gebühr EURO
3. 4
Außerhalb des Stadtgebietes zusätzlich zu den Gebühren
4,69
nach Tarif - Nr. 3.1 –
3. 3
für die außerhalb
des
Stadtgebietes zurückgelegte Fah r strecke je
km
3. 5
Bei gleichzeitige m
Transport
mehrerer Patienten
erhöhen sic h die Gebühren gemäß der Tarif - Nr. 3.1, 3. 2
und 3.4 um 25 % je Person und werden entspr e chend
anteilig abgerechnet.
4
Inanspruchnahme sonstiger Leistungen des
Rettungsdienstes
4.1
Abholen bzw. Rücktransport eines I nkubators
285,6 4
von/zu einem Krankenhaus inkl. Begleitpersonal
4.2
Transport von Blut, Blut produkten , Medikamenten,
285,6 4
Transplantaten u.a.
4. 3
vorsorgliche Bereitstellung von Einsatzmitteln
auf
Anforde rung
4. 3 . 1
vorsorgliche Bereitstellung eines
Rettungswagens
285,6 4
je ½ Stunde
4 .3. 2
vorsorgliche Bereitstellung d es Not arzt dienstes
214,99
je ½ Stunde
4. 3 .3
vorsorgliche Be reitstellung eines Krankentransportwagens
140,6 7
je ½ S tunde “
Artikel II
Diese
Satzung tritt am 1. Januar 202 2
in Kraft .
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PDF-Kopie: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:51391/pdf