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Ö 5.47 Grundsatzbeschluss: Vorbereitung der ersten Schritte für eine Sanierung der Liegenschaften des Theater Bonn

beschlusstext · 2021-12-09 · Rat

Beschlusstext (amtlich)

—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 09.12.2021

5.47 Grundsatzbeschluss: Vorbereitung der ersten Schritte für eine Sanierung der Liegenschaften des Theater Bonn geändert beschlossen

211955

Abstimmungsergebnis: geändert, wie Kulturausschuss (18.11.) und Hauptausschuss (02.12.), einstimmig

Beschluss: Der Rat der Stadt Bonn beauftragt die Verwaltung, die nachfolgend dargestellten Schritte einzuleiten, die auf eine Sanierung der Theaterliegenschaften (Opernhaus, Schauspielhaus und Werkstätten in Beuel) oder alternativ auf den Neubau eines Operngebäudes vor der Beethovenhalle bei Sanierung von Schauspielhaus und Werkstätten abzielen:

  1. Voruntersuchung des Gebäudebestandes: Um die Sanierungsfähigkeit

der Liegenschaften zu ermitteln, sind umfangreiche Voruntersuchungen erforderlich, die die bauliche Ausgangsbasis, die Sanierungsfähigkeit und den voraussichtlichen Sanierungsumfang der Gebäude erfassen.

  1. Voruntersuchung eines Neubaus: Der Neubau des Opernhauses

vor der Beethovenhalle soll voruntersucht werden.

  1. Kostenschätzung und Gegenüberstellung: Beide Szenarien

(Sanierung und Neubau) sollen auf Grundlage der Voruntersuchungen (s.Punkt 1 u. 2.) mit Blick auf die Realisierbarkeit, den Zeitplan und den Mehrwert für die Bonner Kulturszene und Stadtgesellschaft gegenübergestellt werden.

Vor einer Grundsatzentscheidung wird eine Kosteneinschätzung beider Varianten vorgelegt.

  1. Raumbedarfsplanung: Parallel zur Ermittlung der Sanierungsfähigkeit

sollen die räumlichen Bedarfe des Theaters mit Blick auf eine perspektivische Öffnung des Theaters in die Stadtgesellschaft erarbeitet werden.

  1. Bürgerinformation: In einem noch festzulegenden Format soll bereits im

Zuge der Planungsphase die Bürgerschaft informiert und eine transparente und kontinuierliche Kommunikationsbasis geschaffen werden.

  1. Erfahrungsaustausch: Die Sanierung von Kulturimmobilien ist

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—— bundesweit in fast allen großen und kleinen Städten eine herausfordernde Aufgabe. Der Umgang damit bietet reichhaltiges Anschauungsmaterial für einen Know-How-Transfer. Daher ist es sinnvoll und möglich von anderen zu lernen, sowohl von gelungenen Realisierungen als auch von etwaigen Fehlentwicklungen andernorts.

  1. Organisation und Prozessbegleitung: Da die Sanierung der

Theaterliegenschaften kein „Geschäft der laufenden Verwaltung“ ist, bedarf es einer spezifischen Organisations- und Governance-Struktur. Dazu gehören die Einrichtung einer Lenkungsgruppe, die Implementierung einer Projektstruktur (sowohl für die Projektvorbereitung als auch für die spätere Sanierung) und die Nutzung externer Fachexpertise, um Kompetenz in allen Phasen der Prozesse zu generieren. Die Lenkungsgruppe soll von Anfang an von einem/ einer Bausachverständigen gesteuert und koordiniert werden.

Zur weiteren Unterstützung des Prozesses und Prozessbegleitung wird eine externe Beraterfirma mit einschlägiger Expertise hinzugezogen.

Die hervorgehobenen Ergänzungen gehen auf die Ergebnisse in den vorberatenden Gremien zurück, welchen sich der Rat einstimmig anschließt.

An einer Aussprache beteiligten sich: Es fand keine Aussprache statt.

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PDF-Kopie: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:51394/pdf

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