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beschlusstext · 2020-06-16 · Bezirksvertretung Bonn
—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bonn vom 16.06.2020 6.4.1 Bürgerantrag: Parkregelungen Markusstraße (Bezug zu 190442) vertagt - mit Maßgabe 200155-1 ST Abstimmungsergebnis: Mehrheit gegen Linke, Piraten, BBB bei Enthaltung AfB Inhalt der vertagten Stellungnahme:
Zu 1: Eine Beschleunigung der Bus- und Bahnlinien ist, wie im Antrag gefordert, Bestandteil der Verbesserung und Förderung einer nachhaltigen Mobilität. Die Beschleunigung der Bus- und Bahnlinien erfordert es, eine Umverteilung der Verkehrsflächen zugunsten des Umweltverbunds zu prüfen. Dazu zählt auch die Wegnahme von Parkplätzen, damit eine Begegnung von Bussen an Engstellen ermöglicht wird. Aus diesem Grund wurde in Abstimmung mit der Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH die Wegnahme der Parkplätze auf der Markusstraße festgelegt, um betrieblich sinnvolle Begegnungsmöglichkeiten der Busse zu schaffen und die Störanfälligkeit auf diesem Streckenabschnitt zu verringern. Im Rahmen der Umsetzung des Programms zur Beschleunigung der Bus- und Bahnlinien werden die getroffenen Maßnahmen ausgewertet, um zu erörtern, ob die Maßnahmen zu einer Beschleunigung der Bus- und Bahnlinien beitragen. Dies wird auch im Fall der Markusstraße erfolgen. Daher kann eine Aussetzung des Beschlusses zur Wegnahme der 10 Parkplätze in der Markusstraße nicht empfohlen werden. Nach Auswertung der Daten zu den erzielten Beschleunigungswirkungen bzw. der Erhöhung der Fahrplanstabilität wird über eine Beibehaltung der Maßnahme entschieden.
Zu 2 und 3: Für den Ortsteil Kessenich wurden in der Vergangenheit verschiedene Maßnahmen erarbeitet, die zu besseren Bedingungen für die Verkehrsmittel des Umweltverbunds führen sollen. In die Erarbeitung dieser Maßnahmen wurden auch die Bürger einbezogen. In diesem Zusammenhang ist unter anderem zu nennen:
Daher sieht die Verwaltung grundsätzlich keine Notwendigkeit für den Ortsteil Kessenich noch mehr Konzepte zu erstellen. Zu den im Bürgerantrag unterbreiteten Vorschlägen nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: Seite 1 von 3 Beschlussauszug der Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Seite 2 ——
Linienführung 631 Eine Unterbrechung der Fahrstrecke der Linie 631 durch Führung zum Hauptbahnhof bzw. an einem festzulegenden Zwischenhalt hätte negative Auswirkungen auf die Reisezeit, sodass diese Verbindung für die Fahrgäste an Attraktivität verlieren würde. Aus diesem Grund kann eine längere Aufenthaltszeit an einer Haltestelle auf dem Streckenverlauf nicht empfohlen werden. Die Verwaltung hat den Auftrag zum nächsten Fahrplanwechsel zu prüfen, ob mit einer Trennung der Linie 631 die Verbindung verlässlicher gemacht werden kann (DS 190483).
Schwerlastverkehr: Die Führung des Schwerlastverkehrs, mit Ausnahme des Anlieferverkehrs, ist grundsätzlich über die Hausdorffstraße vorgesehen.
Überwachung des Tempolimits: Die Verwaltung führt in der Markusstraße bereits in regelmäßigen Abständen Geschwindigkeitskontrollen durch. Die rechtlichen Voraussetzungen hierfür sind nach § 48 Abs. 2 des Ordnungsbehördengesetzes NRW gegeben. Durch die ansässige Kindertagesstätte ist von einer Gefahrenstelle auszugehen, sodass die Stadt als kommunale Ordnungsbehörde in der Markusstraße Geschwindigkeitskontrollen durchführen kann. Diese werden in den nächsten Wochen intensiviert. Darüber hinaus wird die Verwaltung mit einem Seitenradargerät über mehrere Tage hinweg die in der Markusstraße gefahrenen Geschwindigkeiten erfassen, um festzustellen, ob und in welcher Höhe sich überdurchschnittlich häufige Geschwindigkeitsüberschreitungen feststellen lassen. Einrichtung von temporären Parkplätzen: Bei der Einrichtung von temporären Parkplätzen außerhalb der Hauptverkehrszeit kommt es immer wieder zu widerrechtlich abgestellten Fahrzeugen, sodass eine solche Parkregelung keinen positiven Einfluss auf die Zuverlässigkeit der Buslinie haben wird.
Einrichtung eines Fahrradschutzstreifens: Durch das Parken auf der Fahrbahn verbleibt eine Restfahrbahnbreite von ca. 5 m, sodass die Einrichtung eines Fahrradschutzstreifens nur zu Lasten von weiteren Stellplätzen möglich ist. Um den Begegnungsfall von PKW-Verkehr zu ermöglichen wäre nach Abzug des Schutzstreifens, der ein Mindestmaß von 1,50 m erfordert, eine Restfahrbahnbreite von 4,50 m nötig. Für die Errichtung eines Schutzstreifens wäre somit neben den Parkständen eine Fahrbahnbreite von mindestens 6,00 m erforderlich.
Kreisverkehr / Lichtsignalanlage Markusstraße / Rheinweg: Die Einrichtung eines Kreisverkehrs an dieser Kreuzung ist aufgrund der zu geringen vorhandenen Fläche nicht möglich. Eine Nachtabschaltung der Lichtsignalanlage (LSA) an der Kreuzung Karl-Barth-Straße / Markusstraße / Rheinweg ist zwar grundsätzlich möglich. Diese Lichtsignalanlage verfügt jedoch über eine Blindenakustik, die bei Abschaltung der LSA nicht mehr nutzbar wäre. Darüber hinaus wird durch eine Abschaltung der LSA die Seite 2 von 3 Beschlussauszug der Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Seite 3 —— Verkehrssicherheit negativ beeinflusst, sodass eine Nachtabschaltung der LSA abzulehnen ist.
Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn Der Bürgerantrag wird abgelehnt, die Antragstellenden werden über die für die ablehnende Entscheidung maßgeblichen Gründe im Sinne der Stellungnahme der Verwaltung informiert. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Seite 3 von 3
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