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beschlusstext · 2020-06-16 · Bezirksvertretung Beuel
—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Beuel vom 16.06.2020 6.8.1 Bürgerantrag: Verkehrssicherheit auf dem Rad- und Fußweg entlang des Rheins zwischen Friedrich-Ebert-Brücke und Stadtgrenze Oberkassel zur Kenntnis genommen 200822-1 ST Stellungnahme: zu 1. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 15 km/h auf gemeinsamen Geh- und Radwegen sieht die Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht vor und ist daher nicht umsetzbar. Generell gilt auch auf solchen Wegen der Grundsatz der gegenseitigen Rücksichtnahme aus § 1 Abs. 2 StVO.
Die Geschwindigkeit ist im Übrigen der Verkehrssituation anzupassen (§ 3 Abs. 1 StVO).
Die Situation am Rheinufer wird sich in den kommenden Jahren durch eine Verbreiterung der Wege in der Rheinaue im Rahmen des Projektes „Emissionsfreie Innenstadt“ deutlich entspannen. Das gestiegene Platzangebot soll dafür sorgen, dass Konflikte von vorneherein vermieden werden können.
(red. Hinweis: Ziffer. 2 ist im Bürgerantrag ausgelassen)
zu 3. Gegen die Entfernung der Pfosten unterhalb des Ruderclubs bestehen keine Einwände. Diese wird veranlasst.
Zu 4. Die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches wird aus verschiedenen Gründen nicht befürwortet. Es liegt zum einen bereits ein politischer Beschluss vor, nachdem die Wolfsgasse in eine Fahrradstraße umgewandelt werden soll.
Zum anderen ist die Wolfsgasse Teil einer Radroute im Radverkehrsnetz NRW, Radfahrer werden hier bewusst entlanggeführt, eine Begrenzung auf Schritttempo würde dem zuwiderlaufen. Zusätzlich würde eine Umwandlung der Wolfsgasse in einen verkehrsberuhigten Bereich die Anwohner benachteiligen. Diese dürften dann nicht mehr im Seitenbereich der Straße vor ihren Häusern parken.
Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Beuel: zu 1. und 4. Seite 1 von 2 Beschlussauszug der Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Seite 2 —— Der Bürgerantrag wird abgelehnt, der Antragstellende wird entsprechend den Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung über die für die ablehnende Entscheidung maßgeblichen Gründe informiert.
zu 3. Dem Bürgerantrag wird entsprochen. Mit den Beschlüssen zu den Antragsinhalten 1, 3 und 4 ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Seite 2 von 2
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