Originalquelle: ALLRIS-Original
beschlusstext · 2021-10-28 · Rat
—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 28.10.2021
5.37 Satzungsbeschluss über die Änderungen verschiedener Bebauungspläne (Nrn. 7721-56, 7721-24, 7621-54, 7621-49, 7621-51, 7621-46 und 7621-3), Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Poppelsdorf ungeändert beschlossen
211221
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Beschluss:
7721-56 der Bundesstadt Bonn in der Fassung des Beschlusses zur öffentlichen Auslegung vom 03.03.2021 wird unverändert als Satzungsbegründung übernommen.
ein Gebiet im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Poppelsdorf, zwischen Clemens- August-Straße, Straße Am Botanischen Garten und Anschlussstelle Bonn-Poppelsdorf der Autobahn BAB 565 ist gemäß § 10 Baugesetzbuch als Satzung beschlossen.
7721-24 der Bundesstadt Bonn in der Fassung des Beschlusses zur öffentlichen Auslegung vom 03.03.2021 wird unverändert als Satzungsbegründung übernommen.
ein Gebiet im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Poppelsdorf, zwischen Clemens- August-Straße, Sternenburgstraße, Kirschallee und Anschlussstelle Bonn-Poppelsdorf der Autobahn BAB 565 ist gemäß § 10 Baugesetzbuch als Satzung beschlossen.
7621-54 der Bundesstadt Bonn in der Fassung des Beschlusses zur öffentlichen Auslegung vom 03.03.2021 wird unverändert als Satzungsbegründung übernommen.
ein Gebiet im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Poppelsdorf, für den Bereich der Hausgrundstücke Meckenheimer Allee 178 und 180 ist gemäß § 10 Seite 1 von 2
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—— Baugesetzbuch als Satzung beschlossen.
7621-49 der Bundesstadt Bonn in der Fassung des Beschlusses zur öffentlichen Auslegung vom 03.03.2021 wird unverändert als Satzungsbegründung übernommen.
ein Gebiet im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Poppelsdorf, Bereich Karlrobert- Kreiten-Straße 1 bis 5 sowie Clemens-August-Straße 2 bis 26 (Teilbereich 1) und Bereich Clemens-August-Straße, Kekuléstraße, Carl- Troll-Straße und Anschlussstelle Bonn-Poppelsdorf der Autobahn BAB 565 (Teilbereich 2) ist gemäß § 10 Baugesetzbuch als Satzung beschlossen.
7621-51 der Bundesstadt Bonn in der Fassung des Beschlusses zur öffentlichen Auslegung vom 03.03.2021 wird unverändert als Satzungsbegründung übernommen.
ein Gebiet im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Poppelsdorf, zwischen Clemens- August-Straße 28 bis 34 und einer Parallelen von rund 50 m westlich der Clemens-August-Straße ist gemäß § 10 Baugesetzbuch als Satzung beschlossen.
7621-46 der Bundesstadt Bonn in der Fassung des Beschlusses zur öffentlichen Auslegung vom 03.03.2021 wird unverändert als Satzungsbegründung übernommen.
ein Gebiet im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Poppelsdorf, zwischen Clemens- August-Straße, westliche Grenze des Hausgrundstücks Sebastianstraße 8, nordwestliche Grenze des Hausgrundstücks Kekuléstraße 5 und Kekuléstraße ist gemäß § 10 Baugesetzbuch als Satzung beschlossen.
7621-3 der Bundesstadt Bonn in der Fassung des Beschlusses zur öffentlichen Auslegung vom 03.03.2021 wird unverändert als Satzungsbegründung übernommen.
Gebiet im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Poppelsdorf, zwischen Rudolf- Stöcker-Weg, Clemens-August-Straße und Wallfahrtsweg ist gemäß § 10 Baugesetzbuch als Satzung beschlossen.
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