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Ö 5.2 Wettbewerbsverfahren zur Neugestaltung des öffentlicher Raumes in der Innenstadt von Bad Godesberg - Benennung der Preisrichterinnen und Preisrichter – hier: Anregung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 17.02.2021

beschlusstext · 2021-05-06 · Rat

Beschlusstext (amtlich)

—— Beschlussauszug Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW vom 06.05.2021

5.2 Wettbewerbsverfahren zur Neugestaltung des öffentlicher Raumes in der Innenstadt von Bad Godesberg - Benennung der Preisrichterinnen und Preisrichter – hier: Anregung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 17.02.2021 geändert beschlossen

202028-06

Abstimmungsergebnis: punktweise Abstimmung: Teil a): einstimmig Teil b): abgelehnt, Mehrheit gegen CDU, FDP und BBB

Beschluss:

Dem Prüfergebnis der Verwaltung, dass eine Vorstellung von Zwischenergebnissen laut der aktuellen Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW) in einem zweiphasigen Wettbewerbsverfahren insbesondere aufgrund der zu wahrenden Anonymität aller Teilnehmer*innen bzw. Beiträge während der Wettbewerbsbearbeitung nicht zulässig ist, wird zugestimmt.

Vorstehender Beschluss geht auf die ziffernweise erfolgte Abstimmung in der Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates zurück. Die ursprüngliche Vorlage der Verwaltung hatte folgenden Wortlaut:

Das Votum der Bezirksvertretung Bad Godesberg im Rahmen der Anhörung wird, soweit es den vorbehaltlich gefassten Beschluss des Rates vom 10.12.2020 ergänzt, wie folgt behandelt:

Teilvotum a): „Die Verwaltung prüft, ob – soweit rechtlich zulässig - auch die Entwürfe der 1. Wettbewerbsphase in der Bezirksvertretung Bad Godesberg vorgestellt werden können:“

Beschlussvorschlag an den Rat: Dem Prüfergebnis der Verwaltung, dass eine Vorstellung von Zwischenergebnissen laut der aktuellen Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW) in einem zweiphasigen Wettbewerbsverfahren insbesondere aufgrund der zu wahrenden Anonymität aller Teilnehmer*innen bzw. Beiträge während Seite 1 von 2

Beschlussauszug der Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW Seite 2

—— der Wettbewerbsbearbeitung nicht zulässig ist, wird zugestimmt.

Teilvotum b): „Die Verwaltung prüft, ob – soweit rechtlich zulässig – (…) Vertreter der Bezirksvertretung Bad Godesberg als Gasthörer am Preisgericht teilnehmen können.“

Beschlussvorschlag an den Rat: Den Bedenken der Verwaltung gegen eine Vergrößerung des Gremiums um weitere Personen, auch wenn keine rechtlichen Gründe der Aufnahme von zusätzlichen Gasthörern ohne Stimmrecht entgegenstehen, wird gefolgt. Stattdessen wird die Verwaltung beauftragt, eine Sonderveranstaltung für die BV Bad Godesberg im Rahmen der Wettbewerbsausstellung im September 2021 durchzuführen, in der die Ergebnisse vorgestellt werden und alle Überarbeitungswünsche der Politik an den Sieger des Wettbewerbs weitergegeben werden können.

An einer Aussprache beteiligten sich: Stv. Esch -SPD-, die punktweise Abstimmung der Verwaltungsvorlage beantragt. Stv. Schröder -FDP-, der das Votum der Bezirksvertretung Bad Godesberg zur Abstimmung stellen möchte und dies begründet.

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PDF-Kopie: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:56284/pdf

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