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beschlusstext · 2021-05-06 · Rat
—— Beschlussauszug Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW vom 06.05.2021
5.4.2 Masterplan 2.0 - Wettbewerb Rheinuferpromenade Bonn Antrag zur Vorlage 210228 nicht abgestimmt
210228-02 AA
Abstimmungsergebnis: nicht abgestimmt
Der nicht abgestimmte Änderungsantrag hatte folgenden Inhalt: Das Verkehrskonzept wird wie folgt geändert:
Der Bereich Brassertufer/Rathenauufer zwischen Rheingasse und Rampenauffahrt Zweite Fährgasse wird in Radweg und Fußgängerzone aufgeteilt und entsprechend gewidmet.
Die Befahrung der Fußgängerzone in südlicher Richtung ist für Sonderverkehre entsprechend den Regelungen der City-Fußgängerzone zugelassen (Taxen, Fahrten für Menschen mit Behinderungen, Lieferverkehr zu eingeschränkten Zeiten,... in Schrittgeschwindigkeit) Darüberhinaus dürfen Reisebusse den Bereich zur Erreichung der Sonderhaltebuchten befahren.
Die Verwaltung prüft, ob Linksabbieger aus Richtung Norden an der Ersten und Zweiten Fährgasse möglich sind.
Die Schiffsanleger sollten erreichbar bleiben. Es gibt aber keinen Grund für MIV-Durchgangsverkehre am Rheinufer, wenn man ernsthaft das Ziel verfolgt, den Rhein besser in die Stadt einzubinden und zu einen attraktiven Freizeitraum und Tourismusmagneten zu machen.
Die wenigen verbleibenden Sonderverkehre in Schrittgeschwindigkeit würden erlauben, das gesamte Rheinufer niveaugleich zu gestalten und eine hohe Aufenthaltsqualität zu bieten.
Die Anlieger aus Erster und Zweiter Fährgasse sollten nach Möglichkeit eine Zufahrstmöglichkeit von der Adenauerallee auch aus Richtung Norden zu ihren privaten Parkplätzen erhalten. Sollte das nicht über Linksabbieger möglich sein, müssten die Anlieger der Ersten Fährgasse eine Sondererlaubnis für das Brassertufer (Richtung Süden) erhalten. Für die ‚Anlieger der Zweiten Fährgasse besteht die Möglichkeit eine U-Turns in Höhe der Tempelgasse.
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