Originalquelle: ALLRIS-Original
beschlusstext · 2021-05-06 · Rat
—— Beschlussauszug Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW vom 06.05.2021
5.9 Einleitungsbeschluss sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6918-4 “Kennedyallee Nr. 62- 72“, Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Plittersdorf, Kennedyallee geändert beschlossen
210222
Abstimmungsergebnis: geändert, wie AA-05 und Ausschuss für Wohnen Planung und Bauen vom 27.04.21 und BV Bad Godesberg vom 28.04.21 unter Berücksichtigung von ST-03, Mehrheit gegen FDP und BBB bei Enth. CDU, vorbehaltlich der Beratung im Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda am 01.06.21
Beschluss:
Vorrats GmbH) vom 15.08.2018 auf Einleitung des Planverfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (Nr. 6918-4) für ein Gebiet im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Plittersdorf, zwischen den Straßen Kennedyallee, Ahrstraße und Moselstraße, als teilweise Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8118-64, wird gemäß § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) entsprochen. Das Planverfahren wird auf der Grundlage des § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung durchgeführt.
für ein Gebiet im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Plittersdorf, zwischen den Straßen Kennedyallee, Ahrstraße und Moselstraße ist gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch einschließlich seiner Begründung öffentlich auszulegen.
Festsetzung der schutzwürdigen Bäume, sondern auch während der Durchführung des Bauvorhabens Maßnahmen zum Erhalt des Baumbestandes zu ergreifen und diese zu kontrollieren.
Der öffentlichen Auslage wird unter der Erfüllung folgender Maßgaben zugestimmt:
insbesondere von Dachflächen und Promenade soll sichergestellt werden.
geplanten Tiefgarage, mit dem Ziel sie auf die bisherigen Ausmaße der Ausschachtung zu reduzieren und auf die Seite 1 von 3
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—— Ausfahrt auf die Ahrstraße zu verzichten, wird geprüft.
Ansiedlung von lokalem Gewerbe (wie z. B. Café und ähnlichem) eingeplant und realisiert.
aktuellen Planung deutlich zurückgenommen werden. Die Zahl der geplanten Wohneinheiten bleibt dabei vollständig erhalten.
machen, wird alternativ folgender Beschluss gefasst:
Alle bestandsgeschützten Bäume werden in Form von großkronigen Bäumen ersetzt, was eine anrechenbare Ersatzpflanzung oberhalb der Tiefgaragendecke ausschließt. Die Bäume, die einen größeren Stammumfang als 2 Meter aufweisen, werden im Verhältnis 1:2 ersetzt. Die Ersatzpflanzungen werden nach Möglichkeit ortsnah vorgenommen, vorrangig als neue Alleebäume an der Kennedyallee oder an der Ahrstraße. Sträucher und kleinwüchsige Bäume sind im Bereich oberhalb der Tiefgarage dennoch erwünscht.
Gebäude im KfW-Effizienzhausstandard 40 zu errichten.
An einer Aussprache beteiligten sich:
Stv. Kox -SPD-, der sich dafür ausspricht, dass mit der Beschlussvorlage und dem Änderungsantrag ein guter Kompromiss aus beiden genannten Aspekten – Schaffung von Wohnraum und ökologische Verträglichkeit (deren Schwerpunkt im Änderungsantrag liegt) in Verbindung mit der jeweiligen Quartiersfunktion – gefunden worden sei. Er bittet um einen eindeutigen Beschluss dessen, was als Änderungsantrag vorgelegt wurde. Stv. Moll -CDU-, der betont, dass eine Vereinbarkeit von Ökologie und Wohnraumbeschaffung ausgeglichen sein sollte. Der Grünstreifen sollte von Gebäudekomplexen freigehalten werden, um so den Bestand vor Ort schützen zu können. Er verweist darauf, dass dies nicht zu einer fehlenden Bebauung führen müsse und bittet deshalb um Zustimmung zu dem Änderungsantrag. Stv. Schröder -FDP-, der die Ablehnung seiner Fraktion begründet. Stv. Martin -Volt-, die sich darüber freut, dass eine breite Mehrheit für eine ökologische Stadtentwicklung erkennbar ist. Stv. Beu -Grüne, der den Änderungsantrag der CDU-Fraktion kritisiert, sich allgemein zur Wohnraumschaffung äußert und für den Änderungsantrag der Koalition wirbt. Stv. Déus -CDU-, der ausführt, dass alle vorliegenden Änderungsanträge Seite 2 von 3
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—— seiner Meinung nach beschlossen werden sollten und dies begründet. Stv. Schott -BBB-, der sich über die ausführliche Beratung wundert und den Änderungsantrag der Koalition kritisiert.
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