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Ö 5.11 Schaffung eines Ersatzbaus für die viergruppige städtische Tageseinrichtung Alte Bonner Straße mit gleichzeitiger Erweiterung auf sechs Gruppen

beschlusstext · 2021-05-06 · Rat

Beschlusstext (amtlich)

—— Beschlussauszug Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW vom 06.05.2021

5.11 Schaffung eines Ersatzbaus für die viergruppige städtische Tageseinrichtung Alte Bonner Straße mit gleichzeitiger Erweiterung auf sechs Gruppen geändert beschlossen

210030

Abstimmungsergebnis: geändert, wie AA-01, Mehrheit gegen CDU und FDP bei Nichtanwesenheit Volt

Beschluss:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, an Stelle der derzeitigen städtischen

und sanierungsbedürftigen Tageseinrichtung Alte Bonner Straße einen sechsgruppigen Ersatzbau mit folgender Gruppenstruktur zu errichten:

 2 x Gruppe KiBiz-Typ GF I (40 Kinder von 2-6 Jahren)  2 x Gruppe KiBiz-Typ GF II (20 Kinder von 2-6 Jahren)  2 x Gruppe KiBiz-Typ GF III (45 Kinder von 2-6 Jahren) Die dargestellte Gruppenstruktur steht unter dem Vorbehalt bedarfsbezogener Anpassungen.

  1. Der Ersatzbaumaßnahme mit Erweiterung der Kindertageseinrichtung

wird unter folgenden Vorbehalten zugestimmt:  der Erteilung einer Betriebserlaubnis durch das Landesjugendamt  der Erteilung einer bauordnungsrechtlichen Genehmigung  der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel  der Bewilligung der jeweils zum 15.03. eines Jahres anzumeldenden Kindpauschalen durch das Land NRW

  1. Die Nutzungszeit des öffentlichen Bolzplatzes Holzlarer Str. wird -

vorbehaltlich der Notwendigkeit - temporär eingeschränkt.

Die Beschlussfassung erfolgt mit den folgenden Maßgaben:

Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Vebowag zu sprechen, um zu prüfen, ob der Ersatzbau mit einer zusätzlichen Wohnbebauung entsprechend dem Beschluss DS 1711160 durch die Vebowag realisiert werden kann.

Um eine ansprechende Gestaltung und den örtlichen Gegebenheiten Rechnung zu tragen (gegenüberliegender Kohlkauler Platz), werden Seite 1 von 2

Beschlussauszug der Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW Seite 2

—— mindestens drei Architektenentwürfe eingeholt und den politischen Gremien vorgestellt.

Der vorhandene Steinbach wie auch der vorhandene Baumbestand werden in den Planungen, soweit es möglich ist, berücksichtigt, das heißt erhalten.

Die hervorgehobenen Ergänzungen ergeben sich aus der Beschlussfassung zu AA-01 und waren nicht Bestandteil der ursprünglichen Vorlage der Verwaltung.

An einer Aussprache beteiligten sich: Es fand keine Aussprache statt.

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PDF-Kopie: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:56303/pdf

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