Originalquelle: ALLRIS-Original
beschlusstext · 2021-05-06 · Rat
—— Beschlussauszug Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW vom 06.05.2021
5.27 Jahresabschluss der Bundesstadt Bonn für das Jahr 2019 ungeändert beschlossen
210587
Abstimmungsergebnis: Mehrheit gegen BBB
Beschluss:
Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2019 zu Eigen und gibt auf dieser Grundlage folgende Erklärung ab: Der von der Oberbürgermeisterin/dem Oberbürgermeister aufgestellte Jahresabschluss und Lagebericht wird gemäß § 59 Abs. 3 Satz 5 GO NRW vom Rechnungsprüfungsausschuss gebilligt. Die Prüfung hat im Ergebnis eine Korrektur des Jahresabschlusses notwendig gemacht, die von einem Jahresüberschuss lt. 1. Entwurf in Höhe von 9.883.196,21 EUR zu einem Jahresfehlbetrag im vorliegenden
Jahresabschluss wurde dem Rechnungsprüfungsamt am 31.03.2021 vorgelegt.
Nach der Beurteilung der Rechnungsprüfung auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss und der Lagebericht in der vorliegenden 2. Fassung den gesetzlichen Vorschriften, den sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadt. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat deswegen, gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW den Jahresabschluss für das Jahr 2019 festzustellen und der Oberbürgermeisterin/dem Oberbürgermeister für das Haushaltsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.
gemäß vorstehender Ziffer 1. und beschließt, den Jahresabschluss für das Jahr 2019 festzustellen und der Oberbürgermeisterin/dem Oberbürgermeister für das Haushaltsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.
des Jahres 2019 in Höhe von 7.828.775,40 EUR durch die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage zu decken. Seite 1 von 2
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An einer Aussprache beteiligten sich: Es fand keine Aussprache statt.
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