Originalquelle: ALLRIS-Original

Ö 6.9.1 Klärschlammverbrennungsanlage, hier: Weiteres Vorgehen BBB-Änderungsantrag zur Vorlage 210017

beschlusstext · 2021-05-06 · Rat

Beschlusstext (amtlich)

—— Beschlussauszug Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW vom 06.05.2021

6.9.1 Klärschlammverbrennungsanlage, hier: Weiteres Vorgehen BBB-Änderungsantrag zur Vorlage 210017 bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen

210017-01 AA

Abstimmungsergebnis: bei Anerkennung der TO abgesetzt

Der bei Anerkennung der Tagesordnung abgesetzte Änderungsantrag hatte folgenden Inhalt:

  1. Die Stadt Bonn wird sich an der im März 2021 seitens der KKR

beabsichtigten Gründung einer GmbH nicht beteiligen.

  1. Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, unverzüglich mit der KLAR GmbH

über einen Beitritt zu verhandeln und dem Rat in seiner Sitzung am 6. Mai 2021

anzuberaumenden Sondersitzung des Rates eine entscheidungsreife Beschlussvorlage zwecks Beitritt zur KLAR GmbH vorlegen.

  1. Die Stadt Bonn sondiert parallel in Gesprächen mit der RWE, ob

gegebenenfalls Kapazitäten für die Mitverbrennung des Bonner Klärschlamms in Hürth Knapsack ab 2028/29 vorhanden sind, und wenn dies der Fall wäre, zu welchen Konditionen.

Entwicklungsstand zur verfahrenstechnischen Rückgewinnung des Phosphors aus dem feuchten Klärschlamm oder alternativ aus der Klärschlammasche ist.

Klärschlamm mit zu verbrennen, sollte diese Möglichkeit als zusätzliche Option in die vergleichende Bewertung, die die Verwaltung den Ratsgremien als Entscheidungsgrundlage vorlegen wird, aufgenommen werden. Diese Option sollte auch dann den Ratsgremien vorgestellt werden, wenn die Mitverbrennung in Hürth Knapsack nur für einen eingeschränkten Zeitraum möglich ist.

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Beschlussauszug der Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW Seite 2

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PDF-Kopie: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:56351/pdf

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