Originalquelle: ALLRIS-Original

Ö 6.13 Planung zum Bau eines fahrgastfreundlichen Zentralen Busbahnhofs (ZOB) intensivieren

beschlusstext · 2021-05-06 · Rat

Beschlusstext (amtlich)

—— Beschlussauszug Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW vom 06.05.2021

6.13 Planung zum Bau eines fahrgastfreundlichen Zentralen Busbahnhofs (ZOB) intensivieren ungeändert beschlossen

210459

Abstimmungsergebnis: Mehrheit gegen CDU, FDP und BBB

Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, mit höchster Priorität die Planungen für einen Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB Bonn) im Areal zwischen Kaiserplatz, Südunterführung, der Straße Am Hauptbahnhof, dem sog. Maximiliancenter und den Gehwegen der Maximilianstraße zu intensivieren. Ziel ist es, das bereits vor Jahren beim Nahverkehr Rheinland (NVR) angemeldete Förderprojekt nun auch inhaltlich-planerisch zu unterfüttern, zuschussfähig zu machen und eine zeitnahe Realisierung zu ermöglichen. Bei der Planung wird keine Führung des motorisierten Individualverkehrs (MIV) über den bisherigen sogenannten Cityring (Wesselstraße, Maximilianstraße, Am Hauptbahnhof) mehr vorgesehen. Die Kaiserstraße wird an ihrem Ende für den Individualverkehr abgebunden, sodass die Durchfahrt über die Maximilianstraße und das oben beschrieben Areal des neuen ZOB entfällt. Die Verwaltung wird gebeten, für die bereits vorab zugunsten des ÖPNV und insbesondere der Fahrgäste vorzunehmenden MIV-Abbindungen Vorschläge zu unterbreiten. Dies betrifft auch die Anlieferung der angrenzenden Gebäude und Ladenlokale sowie die Anfahrt zu medizinischen Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen.

Der Zentrale Omnibusbahnhof ist barrierefrei, fahrgastfreundlich mit möglichst durchgehendem Wetterschutz, bequemen und ausreichenden Sitzgelegenheiten, ggf. auch in Warteräumen, modernen Informationsanzeigen/-ansagen, personalfreundlichen Sozialräumen und zukunftsfähig mit ausreichenden Stellplätzen auch für verstärkten Gelenkbuseinsatz zu gestalten. Ein Einsatz von O-Bussen darf durch die Neubauplanung nicht verhindert werden. Für Dächer sind Photovoltaik und Dachbegrünungen vorzusehen.

Teil der Planung muss die möglichst barrierefreie Einbeziehung der Rampe resp. des Weges zur unterirdischen Stadtbahnstation und zum Nordtunnel des Hauptbahnhofs sein. Außerdem ist eine Radverkehrsführung zwischen Poppelsdorfer Allee/Süd- /Weststadt einerseits und Am Hof/Innenstadt/Rheinufer vorzugsweise auf Seite 1 von 2

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—— kürzester Route der Wesselstraße andererseits über das beschriebene Gesamtareal in beiden Fahrtrichtungen zu berücksichtigen und die Möglichkeit weiterer Radabstellmöglichkeiten dort zu untersuchen.

Für die Gestaltung des eigentlichen ZOB inklusive dessen optimal im Interesse der Fahrgäste zu gestaltenden Anbindung (z. B. Wetterschutz) der beiden gem. lfd. Planfeststellungsverfahren zu errichtenden Straßenbahn-Haltestellen „Hauptbahnhof“ ist ein Wettbewerbsverfahren unter Einbeziehung von Ausschussvertreter*innen in die Jury und der Beauftragung von mindestens drei Planungs- bzw. Architekturbüros verpflichtend. Dabei ist das Büro Stefan Schmitz BDA Architekten und Stadtplaner, Köln (Gewinner des Wettbewerbs zur Neugestaltung des Bonner Bahnhofsbereiches 2008/2009), falls von diesem gewünscht, zu beteiligen.

Die Stadtwerke Bonn Verkehrsgesellschaft ist als Hauptnutzerin des ZOB bei allen Schritten umfänglich einzubinden. Ziel ist der Baubeginn 2023, ggf. über die Möglichkeit eines zuschussunschädlichen vorzeitigen Baubeginns.

An einer Aussprache beteiligten sich: Stv. Beu -Grüne-, Stv. Moll -CDU-, Stv. Schott -BBB-, Stv. Schröder -FDP- und Stv. Achtermeyer -Grüne-.

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PDF-Kopie: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:56362/pdf

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