Originalquelle: ALLRIS-Original
beschlusstext · 2021-09-29 · Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe
—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe vom 29.09.2021
6.4 Friedhofskonzept vertagt
210797
Abstimmungsergebnis: Einstimmig (bei Nichtanwesenheit BBB) vertagt
Beschluss:
Das als Anlage beigefügte Friedhofskonzept wird zur Kenntnis genommen. Die sich hieraus ergebenden und nachfolgend zusammengefassten Handlungsempfehlungen werden beschlossen:
Grundsatz
Begräbniswesen der Bundesstadt Bonn niedergelegten Grundsätze sind Grundlage für die Entwicklung der Friedhöfe der Bundesstadt Bonn. Durch die Annahme der Präambel wird auch künftig nicht ausgeschlossen, dass der Erhalt einzelner Friedhöfe oder Teilflächen unter betriebswirtschaftlicher Abwägung kritisch geprüft wird. (S. FH- Konzept S. 39)
Flächen- und Belegungskonzept
reduzieren, wird gefolgt. Der Friedhofsflächenbedarf wird regelmäßig in Abständen von 5 Jahren überprüft und gegebenenfalls angepasst. (S. FH-Konzept S. 72)
Flächenreduzierung wird einschließlich der hiermit verbundenen Schließung des Friedhofs Kessenich Alt sukzessive umgesetzt. Weitere Flächenreduzierungen oder Schließungen von Friedhöfen erfolgt aktuell nicht.(S. FH-Konzept S. 115)
zentralen, stärker frequentierten Bereichen bis hin zur Peripherie unter Berücksichtigung der geplanten Flächenstilllegungen wird zugestimmt. Dieser ist im Rahmen einer friedhofsplanerischen Detailplanung mit dem Ziel zu konkretisieren, attraktive und qualitätvolle Friedhöfe zu gestalten, die durch eine Optimierung des Einsatzes von personellen und materiellen Ressourcen wirtschaftlich unterhalten werden können. Seite 1 von 4
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—— (S. FH-Konzept S.132)
Trauerhallen – Kapellen – Kühlzellen
Schließung von Trauerhallen wird umgesetzt. (S. FH-Konzept S. 158) Vor der Umsetzung des in Kapitel 9 dargestellten Konzepts über die Erhaltung und Schließung von Trauerhallen wird geprüft, welche nicht mehr benötigten Friedhofskapellen zu Kolumbarien ausgebaut werden können. Vor einer eventuellen Niederlegung der Trauerhallen wird seitens der Verwaltung mit den örtlichen Akteuren bei Bedarf nach alternativen Lösungen einer Nutzung, ggf. unter Beteiligung privater Akteure, gesucht.(s. DS.-Nr. 1713349AA7)
Einrichtungen auf dem Nordfriedhof (nach Umbau), Friedhof Kottenforst, dem Südfriedhof, dem Friedhof Beuel (Platanenweg, dem Friedhof Poppelsdorf und dem Friedhof Heiderhof stillgelegt und einer anderweitigen Nutzung/Verwertung zugeführt, sofern die Trauerhalle bestehen bleibt. (S. FH-Konzept S.161)
getaktete Überprüfung und Säuberung der Toilettenanlagen auf städtischen Friedhöfen nicht gewährleistet werden kann, wird geprüft, ob es technische Lösungen gibt, mit deren Hilfe bei vertretbarem Aufwand Vandalismus und Verunreinigungen vorgebeugt werden kann. Dort, wo dies nicht möglich oder nur mit unverhältnismäßig hohem zusätzlichem Aufwand zu realisieren ist, werden die Toiletten für die Öffentlichkeit geschlossen und lediglich aus Anlass einer Bestattung auf Nachfrage zur Verfügung gestellt.
Im Zuge von Kapellenrenovierungen werden zu erhaltende Toilettenanlagen modernisiert und sofern baufachlich möglich barrierefrei gestaltet. (S. FH-Konzept S.159)
Fortschreibung des Friedhofskonzeptes zum Flächenmanagement und zur Entwicklung der Trauerhallen
einen Bericht in Form einer Beschlussvorlage als Fortschreibung des Friedhofskonzeptes mit folgenden Inhalten vorzulegen:
8.1 Konkretisierung des Flächen- und Belegungskonzeptes. siehe Ziffer 4.
8.2 Konzept über die Folgenutzung frei werdender Friedhofsflächen. Unter Berücksichtigung der Lage der jeweiligen Flächen, dem Umfeld, der städtebaulichen Situation und weiterer eventuell vorhandener Bedarfe an öffentlichen Einrichtungen (Ausgleichsflächen, Erholungsraum etc.) ist für die Folgenutzung frei werdender Friedhofsflächen auf der Grundlage der in Kapitel Seite 2 von 4
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—— 8.8 des Friedhofskonzeptes beschriebenen Möglichkeiten eine stadtplanerische Zielsetzung zu entwickeln. Hierbei ist u. a. auch die Realisierung eines Tierfriedhofs bzw. eines Mensch-Tierfriedhofes auf einer Fläche, die vormals als Humanfriedhof genutzt wurde, im Rahmen einer Machbarkeitsstudie hinsichtlich
der Gestaltung zu untersuchen und es sind Umsetzungsvorschläge (aufzugebende/freifallende Grabflächen) zu unterbreiten. Gleiches gilt auch für Tiere als Grabbeigaben. (S. FH-Konzept S. 139,142 ff.)
8.3 Es wird geprüft, an welchen Standorten ein Um- bzw. Ausbau von Trauerhallen/Kapellen zu konkurrenzfähigen Einrichtungen (unter Berücksichtigung nachhaltiger Baustoffe und klimaangepasster Bauweise) mit adäquaten Abschiedsräumen möglich und sinnvoll ist. (S. FH-Konzept S.158)
Die ausstehende Detailplanung soll konkrete Maßnahmen und einen jeweiligen Zeithorizont sowie Vor- und Nachteile wie z.B. Einsparpotentiale aus verschiedenen Blickwinkeln beleuchten.
Marketing
Verwaltung verantwortlichen Stelle von Beginn an abgestimmt und im Rahmen des städtischen Corporate Design mit internen Ressourcen oder nach interner Absprache mit externer Unterstützung umgesetzt. (S. FH-Konzept S. 50) Sponsoring
Detail mit dem Amt für Wirtschaftsförderung und dem Presseamt zu prüfen, ob und welche Möglichkeiten es gibt, ein Sponsoring auf städtischen Friedhöfen zu etablieren. (S. FH-Konzept S. 51)
Organisation des Friedhofsbetriebes
Organisationsuntersuchung aus dem Jahr 2013 wird die Verwaltung sowohl für das operative als auch für das administrative Geschäft im Falle der Änderung von Rahmenbedingungen und Berechnungsparametern eine aufgabenbezogene Evaluierung des Personalbedarfs vornehmen. (S. FH-Konzept S.44)
prüfen, ob und inwieweit die Beauftragung einer externen Expertise zur Seite 3 von 4
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—— Prüfung der Organisationsform des Friedhofsbetriebs auch im interkommunalen Vergleich sinnvoll ist. Die Politik ist mit einer entsprechenden Beschlussvorlage über Zeitplan und Kosten zu informieren. (S. FH-Konzept S. 55)
Pflegekonzept
Arbeitskräftedefizits werden ab sofort alle Friedhofsflächen von der Pflegeklasse A in die Pflegeklasse B eingestuft. Besondere, repräsentative Bereiche werden weiterhin mit der Pflegeklasse A gepflegt. Randflächen sowie freifallende Flächen werden in Pflegeklasse C gepflegt. (S. FH-Konzept S. 135)
Organisationen wird eine langfristig sinnvolle ökologische, die Biodiversität fördernde und an den Standort angepasste Entwicklung der Friedhöfe angestrebt. (S. FH-Konzept S. 135)
über die Umsetzung des Friedhofskonzepts informiert.
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PDF-Kopie: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:64739/pdf