Originalquelle: ALLRIS-Original

Ö 5.5 Mietmodell im Rahmen der Übernahme von Folgekosten für die Schaffung von Kintertagesbetreuungsplätzen im Bonner Baulandmodell

beschlusstext · 2021-06-24 · Rat

Beschlusstext (amtlich)

—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 24.06.2021 5.5 Mietmodell im Rahmen der Übernahme von Folgekosten für die Schaffung von Kintertagesbetreuungsplätzen im Bonner Baulandmodell vertagt 210781 Abstimmungsergebnis: Beschluss: 1.Die mit dem Modifizierungsbeschluss (DS-Nr. 1811574) unter Punkt 4 getroffene Regelung zur Übernahme der Folgekosten für die Schaffung von Kintertagesbetreuungsplätzen wird wie folgt aktualisiert: Das sog. Mietmodell (Investor errichtet eine Kindertageseinrichtung auf dem Vorhabengrundstück und lässt sie durch einen anerkannten Träger der Jugendhife betreiben) wird als gleichwertige Variante zur bisherigen Priorität 1 (Investor errichtet die Kita und veräußert sie zum reduzierten Verkehrswert an die Stadt) beschlossen. Damit lautet die Priorität 1 der bisherigen Regelung künftig wie folgt: Variante 1a): Bereitstellung eines Grundstücks im Plangebiet bzw. dessen Nachbarschaft, Bau der Kindertageseinrichtung nach den Vorgaben der Stadt Bonn durch den Planungsbegünstigten und nach Fertigstellung Verkauf der Einrichtung an die Stadt Bonn zum Verkehrswert. Der Kaufpreis wird um den Betrag reduziert, den der Planungsbegünstigte als Kostenbeteiligung für die Herstellung der Anzahl an Plätzen leisten muss, die durch das Wohnungsbauvorhaben erforderlich werden. Variante 1b): Bereitstellung eines Grundstücks im Plangebiet bzw. dessen Nachbarschaft , Bau der Kindertageseinrichtung nach den Vorgaben der Stadt Bonn durch den Planungsbegünstigten und Betrieb durch einen anerkannten Träger der Jugendhilfe.

Priorität 2 Bereitstellung eines Grundstücks durch den Planungsbegünstigten im Plangebiet bzw. dessen Nachbarschaft und Ankauf des Grundstücks durch die Stadt Bonn zum Verkehrswert, Bau der Seite 1 von 2 Beschlussauszug der Sitzung des Rates Seite 2 —— Kindertageseinrichtung durch die Stadt Bonn. Der Planungsbegünstigte leistet hierzu durch Kaufpreisreduzierung eine Kostenbeteiligung für die Anzahl der Plätze, die durch das Wohnungsbauvorhaben erforderlich werden. Die Priorität 3 (zweckgebundene, finanzielle Abgabe des Planungsbegünstigten an die Stadt Bonn) bleibt unberührt.

2.Im Fall des Bebauungsplanes Kennedyallee 62-72 wird mit dem Vorhabenträger vereinbart, eine entsprechende Kindertageseinrichtung im Mietmodell zu errichten und einem anerkannten Träger der Jugendhilfe zum Betrieb zur Verfügung zu stellen. Weitere Kostenbeiträge zur Finanzierung von Kindertageseinrichtungen werden nicht erhoben. Seite 2 von 2

PDF-Kopie: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:94673/pdf

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