Originalquelle: ALLRIS-Original
beschlusstext · 2021-06-24 · Rat
—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 24.06.2021 5.21 Zielbeschluss zur wohnbaulichen Entwicklung des Bereiches der ehemaligen Schamotte-Fabrik im Stadtbezirk Hardtberg, Ortsteil Duisdorf (Bebauungsplan Nr. 6220-1 „Schamotte-Fabrik“) wg. Sitzungsabbruch nicht behandelt (vertagt) 202003 Aufgrund § 2 Abs. 4 Geschäftsordnung nicht behandelt Beschluss:
Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für den Bereich der Gemarkung Duisdorf, Flur 6, Flurstücke 55/1, 2506, 2507, 2508 und 2511 mit dem Ziel der Entwicklung von Wohnbebauung wird zugestimmt.
dem Vorhabenträger ein städtebauliches Qualifizierungsverfahren mit Teilnahme von mind. acht Architektur- / Planungsbüros durchzuführen. Die angrenzenden teils städtischen Flurstücke werden für eine perspektivische Gesamtentwicklung in das Qualifizierungsverfahren miteinbezogen.
das Ziel der mehrfachen Innenentwicklung. Neben der Aufwertung der bestehenden baulichen Situation mit Nutzungsintensivierung und - mischung wird Wert auf die Schaffung von hochwertigen Freiflächen bei gleichzeitiger Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs gelegt. Damit wird ein Beitrag zu nachhaltiger Stadtentwicklung geleistet.
vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 6220-1 gem. § 12 BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB unter frühzeitiger Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB aufgestellt, dabei werden aus städtebaulichen Gründen gemäß § 12 Abs. 4 BauGB Flächen außerhalb des Vorhaben- und Erschließungsplans in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan einbezogen. .
Wohneinheiten, der Errichtung einer Kindertagesstätte und der mit dem Vorhaben verbundenen Realisierung eines Radweges als Teil der Radschnellverbindung Bonn - Rhein-Sieg mit hoher Priorität versehen. Seite 1 von 2 Beschlussauszug der Sitzung des Rates Seite 2 —— Seite 2 von 2
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