Originalquelle: ALLRIS-Original

Ö 8.6 Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans für die Bundesstadt Bonn zum 01.01.2023

beschlusstext · 2021-12-07 · Bezirksvertretung Bonn

Beschlusstext (amtlich)

ten und der tatsächlichen Transportdurchführung bzw. zwischen der Anforderung und der Transportdurchführung ein wichtiges Qualitätsmerkmal, das insbesondere bei terminabhängigen Transporten zu Diagnostik - und Therapieeinrichtungen eine wichtige Rolle spielt. Um Krankentransporte innerhalb eines angemessenen Zeitraumes durchführen zu können, soll die Bedienzeit im Krankentransport für nicht vorterminierte Fahrten 60 Minuten nicht übersteigen, während für angemeldete Terminfahrten die Priorität so hoch gesetzt wird, dass diese zum geplanten Zeitpunkt durchgeführt werden können. 5.7 Einflussgrößen in Bezug auf die Schutzzielerreichung Die Erreichung des Schutzziels in Bezug auf die Hilfsfrist in der Notfallrettung unterliegt verschiedenen Einflüssen. Hierzu gehören die Dispositions- und Alarmierungszeiten in der Leitstelle, die Zeit zwischen der Alarmierung und dem Ausrücken des alarmierten Rettungsmittels, sowie die Fahrzeit bis zum Eintreffen an der Einsatzstelle. Die Fahrzeit hängt von weiteren Fak toren ab. Hierzu gehören das Routing und die Seite 41 von 146 Rettungsdienstbedarfsplan der Bundesstadt Bonn Fortschreibung 2023

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Ortskenntnis der Besatzungen, vor allem aber Verkehrseinflüsse. Hier wirken sich zum Beispiel erhöhtes Verkehrsaufkommen zu bestimmten Tageszeiten (Berufsverkehr), aber auch Beeinträchtigungen durch Baustellen a uf die Fahrzeiten, auch unter Sonderrechtsbedingungen, aus. Im Krankentransport hängt die Einhaltung der planerischen Bedienzeit stärker noch als in der Notfallrettung von der Disposition in der Leitstelle ab, da hier nicht eine wachkreisbezogene Zuständi gkeit von Fahrzeugen gegeben ist, sondern die verfügbaren Krankentransportwagen so einzuplanen sind, dass möglichst geringe Zeitverluste durch Leerfahrten und Wartezeiten entstehen. Hier kommt es trotz rechnerbasiertem Planungstool in erheblichem Umfang au f die Erfahrung der Disponenten*innen an. Auch im Krankentransport spielt die jeweilige Verkehrssituation eine zentrale Rolle , da die zeitliche Bindung der Fahrzeuge je Transport in direktem Zusammenhang mit der Fahrzeugvorhaltung zu bestimmten Tageszeiten steht. 6 Operative Struktur des Rettungsdienstes 6.1 Leitstelle Nach den §§ 7 und 8 RettG NRW ist der Träger des Rettungsdienstes verpflichtet (Sicherstellungsauftrag), eine Leitstelle zu errichten und zu betreiben, die mit der Leitstelle für den Feuerschutz nach dem Gesetz über den Brandschutz, Hilfeleistung, Katastrophenschutz (BHKG § 28 Absatz 1 ) zusammenzufassen ist (Integrierte Leitstelle bzw. Feuer - und Rettungsleitstelle). Aufgabe dieser Leitstelle ist es u nter anderem alle Einsätze des Rettungsdienstes zu lenken. Zu diesem Zweck ist sie durchgehend besetzt und arbeitet mit Einrichtungen des Rettungsdienstes, der Feuerwehren, des Katastrophenschutzes sowie mit den Krankenhäusern, der Polizei , der Ordnungsbehörde und den Einrichtungen d er ärztlichen Selbstv erwaltungskörperschaften für den ärztlichen Notfalldienst (Kassenärztliche Vereinigung) zusammen. Die Leitstelle muss in der Lage sein, neben dem Notrufaufkommen der Bereiche Brandschutz und technische Hilfeleistung die Notrufe aus dem Bereich Rettungsdienst unverzüglich anzunehmen und zu bearbeiten. Dazu kommt die Abwicklung des Krankentransportes, die aufgrund der notwendigen zeitlichen Planung und der wirtschaftlichen Abwicklung mit erhöhtem Aufwand verbunden ist. Seite 42 von 146 Rettungsdienstbedarfsplan der Bundesstadt Bonn Fortschreibung 2023

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6.1.1 Aufgaben der Leitstelle 6.1.1.1 Disposition in der Notfallrettung Wesentliche Aufgabe der Leitstelle ist die Entgegennahme von Notrufen, also Hilfeersuchen, bei denen von einer akuten Gefahr für den oder die Betroffenen auszugehen ist. Hierbei erfolgt eine strukturierte Befragung des Anrufers /der Anruferin mit dem Ziel, die benötigten Informationen über den Notfallort, die Art des Notfalls, die Anzahl der Betroffenen sowie weitere Hinweise zum Schadenereignis zu erhalten. Bereits während der Annahme des Notrufs erfolgt die Eingabe der erhobenen Daten in Verbindung mit einem Einsatzstichwort in das Einsatzleitsystem, wodurch unmittelbar ein Alarmierungsvorschlag hinsichtlich der erforderlichen und örtlich nächststehenden Einsatzmittel erzeugt wird, der vom Disponenten angepasst oder unter Umständen erweitert werden kann. So kann bereits unmittelbar nach Beendigung des Notrufs die Alarmierung der einzusetzenden Fahrzeuge erfolgen. 6.1.1.2 Disposition des Krankentransports Anders als die Disposition von Notrufen, die eine unverzügliche Entsendung geeigneter Rettungsm ittel zum Ziel hat, geht es bei der Disposition von Krankentransporten um die Einhaltung vereinbarter Transportzeiten, wobei hier sowohl die Pünktlichkeit bei der Durchführung priorisierter Transporte (fest terminierte Untersuchungs- und Behandlungstermine) als auch die Einhaltung akzeptabler Bedienzeiten bei nicht priorisierten Transporten (z um Beispiel Heimfahrten, Verlegungen) zu beachten sind. 6.1.1.3 Disposition von Interhospitaltransporten Die Disposition von Interhospitaltransporten umfasst ein breites Spek trum von der Verlegung ohne Arztbegleitung und besonderer Ausstattung bis hin zur komplexen Intensivverlegung unter Beteiligung eines Verlegenotarztes und zusätzlicher medizinisch -technischer Ausstattung. Insbesondere die arztbegleiteten Intensivverlegunge n erfordern vom Disponenten eine umfassende Abfrage von transportrelevanten Informationen, die für die sachgerechte Fahrzeugzuordnung und Planung des Transports erforderlich sind. Seite 43 von 146 Rettungsdienstbedarfsplan der Bundesstadt Bonn Fortschreibung 2023

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Die Beauftragung von Interhospitaltransporten erfolgt über eine separate Telefonnummer, die den Krankenhäusern kommuniziert wurde und verhindert, dass die Notrufnummer für entsprechende Transportersuchen genutzt wird. 6.1.1.4 Steuerung der Patientenzuweisung Eine weitere Kernaufgabe der Leitstelle ist die Zuweisung von Notfallpatienten*innen zu den geeigneten Behandlungskapazitäten. Hierdurch wird die verzögerungsfreie klinische Weiterbehandlung sichergestellt, als auch der zeit - und ressourcenintensive Weitertransport von Patienten *innen vermieden. Hierfür werden sowohl technische, als a uch organisatorische Systeme genutzt. 6.1.1.5 Zentraler Behandlungskapazitätennachweis Eine zentrale Aufgabe der Leitstelle im Rettungsdienst ist die Führung des zentralen Behandlungskapazitätennachweises. Hierdurch wird die sachgerechte Zuweisung von Notfallpatie nten*innen zu geeigneten Krankenhäusern erst möglich. Form und Inhalt des zentralen Behandlungskapazitäten-Nachweises ist nach Maßgabe des Rettungsgesetzes durch den Träger des Rettungsdienstes mit den Krankenhäusern zu vereinbaren. Im Rettungsdienst der S tadt Bonn hat sich der Negativnachweis bewährt, wonach Behandlungskapazitäten grundsätzlich frei sind, sofern eine gezielte Abmeldung durch die Krankenhäuser nicht erfolgt. Um die Krankenhauszuweisung durchgehend sicherzustellen, ist das System im Einsatzleitrechner so hinterlegt, dass Krankenhäuser, die Behandlungskapazitäten einer bestimmten Versorgungsrichtung abgemeldet haben, spätestens 12 Stunden nach der Abmeldung vom System automatisch wieder auf „Aufnahmebereit“ gesetzt werden, wenn eine erneute Meldung nicht erfolgt. Dieses Verfahren ist mit den Krankenhäusern abgestimmt und hat sich bewährt. Gem. Krankenhausbedarfsplan des Landes NRW ist die Stadt Bonn mit dem Rhein-Sieg-Kreis und dem Kreis Euskirchen im Versorgungsbereich 6 zusammengefasst. Dies bedeutet, dass insbesondere der Rhein -Sieg-Kreis sowie in geringem Umfang der Kreis Euskirchen, die im Verhältnis zur Bevölkerung eine deutlich geringere Krankenhausdichte aufweisen, auf Krankenhäuser der Stadt Bonn zurückgreifen müssen. Nach Angabe des Seite 44 von 146 Rettungsdienstbedarfsplan der Bundesstadt Bonn Fortschreibung 2023

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Rhein-Sieg-Kreises werden ca. 40 % aller Notfallpatienten von dort nach Bonn transportiert. Um gerade bei der Krankenhauszuweisung von intensivpflichtigen Patienten*innen Probleme durch den zeitgleichen Zugriff auf dieselben Ressourcen zu vermeiden, hatte d ie Stadt Bonn bereits seit Bestehen der Leitstellenkooperation mit dem Rhein-Sieg-Kreis ein gemeinsames System zur Verwaltung der Behandlungskapazitäten betrieben. Nachdem das Modul „Behandlungskapazitäten“ im Informations - und Gefahrenabwehrsystem des Landes Nordrhein -Westfalen (IG NRW) zwischenzeitlich bei den meisten Gebietskörperschaften im Land eingeführt wurde, erfolgt dieser Schritt, nunmehr auch in der Stadt Bonn. Der Rhein -Sieg-Kreis hatte die Umstellung ebenfalls bereits vollzogen. Wie auch in de m aktuellen System verwalten die angeschlossenen Krankenhäuser ihre Behandlungskapazitäten in dem System selbst und können so auf regelmäßige Meldungen an die Leitstelle verzichten. Für die Leitstellen ergibt sich ein Überblick über alle verfügbaren Behandlungskapazitäten der unterschiedlichen Fachrichtungen sowohl regional, als auch überregional und somit eine optimale Steuerungsmöglichkeit für den Rettungsdienst. 6.1.1.6 Notfallaufnahmebezirke Die Einrichtung von Notfallaufnahmebezirken soll sicherstellen, dass Notfallpatienten*innen jederzeit durch das nächstgelegene geeignete Krankenhaus aufgenommen werden, auch wenn das Krankenhaus gemäß Behandlungskapazitätennachweis als belegt gemeldet ist und Kapazitäten in anderen geeigneten Krankenhäusern ebenfalls nicht frei gemeldet sind. Im Jahre 2006 wurden mit den Krankenhäusern Vereinbarungen getroffen, die die bis dahin gültigen Absprachen konkretisieren und das Verfahren zur Krankenhauszuweisung von Notfallpatienten *innen festlegen. Die Vereinbarungen umfassen folgende Eckpunkte:  Im Rahmen der Regelversorgung wird das nächstgelegene geeignete Krankenhaus angefahren, das aufnahmebereit gemeldet ist.  Das Recht der Patienten *innen auf freie, auch abweichende Krankenhauswahl, bleibt unberührt, sofern das vom Patienten /von der Patientin gewählte Haus geeignet und aufnahmebereit ist sowie der Seite 45 von 146 Rettungsdienstbedarfsplan der Bundesstadt Bonn Fortschreibung 2023

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Gesundheitszustand den Transport dorthin zulässt und die räumliche Erreichbarkeit noch verhältnismäßig ist.  Die Festlegung von Notfallaufnahmebereichen als Rückfallebene umfasst alle Krankenhäuser der Grund - und Regelversorgung für die chirurgische und internistische Akut - und Notfallversorgung einschließlich der Intensivtherapie.  Das Universitätsklinikum Bonn ist als Einrichtung der Maximalversorgung mit überregionalem Einzugsbereich von der Festlegung von Notfallaufnahmebereichen ausgenommen, steht aber für die Notfallversorgung von spezifischen und komplexen Erkrankungen und Verletzungen (z um Beispiel Polytrauma, Schädel -Hirn-Trauma, kardiochirurgische und thoraxchirurgische Erkrankungen, Intoxikationen, Dialyse) jederzeit zur Verfügung. Gleiches gilt für die LVR-Kliniken Bonn auf dem Gebiet der neurologischen und psychiatrischen Notfallversorgung.

Die Notfallaufnahmebereiche sind wie folgt festgelegt und den Krankenhäusern zugeordnet: Tabelle 5 Zuordnung der Notfallaufnahmebereiche nach Krankenhäusern Krankenhaus Notfallaufnahmebereich GFO - St. Josef-Hospital Beuel-Mitte, Beuel-Ost, Pützchen, Vilich, Kohlkaul, Holzlar, Schwarzrheindorf, Vilich-Müldorf, Vilich- Rheindorf, Geislar, Bechlinghoven, Hoholz, Gielgen, Roleber, Heidebergen, Limperich, Küdinghoven Gemeinschaftskrankenhaus Bonn Haus St. Petrus Haus St. Elisabeth Zentrum, Südstadt, Weststadt, Nordstadt, Castell/Bonn-Nord, Tannenbusch, Auerberg, Buschdorf, Graurheindorf GFO - St. Marien-Hospital Venusberg, Ippendorf, Poppelsdorf, Endenich, Lengsdorf, Dottendorf, Kessenich Helios Klinikum Bonn / Rhein- Sieg Röttgen, Ückesdorf, Duisdorf, Brüser Berg, Medinghoven, Finkenhof, Lessenich, Messdorf, Dransdorf Seite 46 von 146 Rettungsdienstbedarfsplan der Bundesstadt Bonn Fortschreibung 2023

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Johanniter GmbH - Johanniter Krankenhaus Hochkreuz, Plittersdorf, Villenviertel, Godesberg- Nord, Friesdorf, Gronau/Regierungsviertel, Oberkassel, Ramersdorf, Holtorf Johanniter GmbH - Waldkrankenhaus Alt-Godesberg, Mehlem, Rüngsdorf, Lannesdorf, Heiderhof, Muffendorf, Pennenfeld, Schweinheim

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6.1.2 Leitstellenpersonal Aktuell versieht das Personal, das mit der Disposition von Notrufen betraut ist, analog zum Einsatzdienst der Feuerwehr Dienst in einem Dreischich tsystem auf Basis einer 48 Stundenw oche gemäß der gültigen Arbeitszeitverordnung. Hierzu sind drei Dienstgruppen mit einer Planstärke von je neun Mitarbeitenden eingerichtet. Das Tagessoll beträgt fünf Mitarbeitende im 24-Stunden-Dienst sowie Montag bis Freitag einen/eine Mitarbeiter*in im 12 -Stunden-Dienst und eine Tagesdienst leistenden Funktion zur Dispositi on von Interhospitaltransporten, ergänzt um eine sogenannte „Verfügerfunktion“, d ie bei Ausfall eines Mitarbeite nden unverzüglich den Dienst aufnehmen muss. Die fachliche und organisatorische Leitung der Leitstelle obliegt der Sachgebietsleitung. Diese, sowie deren Stellvertretung und drei Mitarbeitende, die im Bereich der Systemadministration, der Datenpflege , dem internen Qualitätsmanagement, der internen Aus- und Fortbildung sowie im Ber eich der Disposition von Interhospitaltransporten eingesetzt sind, leisten Tagesdienst. Der Personalbestand der Leitstelle umfasst somit insgesamt 3 2 Mitarbeitende. Der Personalbedarf der Leitstelle ergibt sich aus den Rahmenbedingungen des Arbeitszeitgesetzes sowie des Notruf - bzw. Dispositionsaufkommens und sonstiger Aufgaben der Leitstelle. Weiterhin sind die Faktoren Notrufannahmezeiten, Notrufzeiten bzw. Gesprächszeiten sowie die Einhaltung der Struktur in der Notrufabfrage wichtige Parameter, welche a uf den Personalbedarf in der Leitstelle Einfluss nehmen. Die Struktur der Leitstelle ist analog Gegenstand der Brandschutzbedarfsplanung. Zur Unterstützung der Leitstelle werden die Einsatzleitplätze zur Disposition des Krankentransportes in der werktäglichen Kernzeit von 06:30 bis 21:00 Uhr mit einem Umfang von 22 Stunden (drei Kräfte) und samstags in der Zeit von 07:00 bis 15:30 Uhr im Umfang von einer Kraft durch Personal im Rahmen der Mitwirkung gemäß § 13 RettG NRW besetzt. Hierbei besteht die Anforde rung, dass nur Personal zum Einsatz kommt, welches über einschlägige Kenntnisse und Erfahrungen im Rettungsdienst, und insbesondere im Krankentransport der Stadt Bonn, verfügt. Analog dem Verfahren zur Disposition von Krankentransporten erfolgt die Disposi tion von Interhospitaltransporten in der werktäglichen Kernzeit (montags bis freitags von 7:30 bis 16:00 Uhr), wodurch der Zeitraum mit der höchsten Nachfrage nach Interhospitalverlegungen mit dem entsprechenden Dispositionsaufwand abgedeckt wird. Seite 48 von 146 Rettungsdienstbedarfsplan der Bundesstadt Bonn Fortschreibung 2023

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6.1.2.1 Qualifikation des Leitstellenpersonals Personal, das mit der Disposition von rettungsdienstlichen Notrufen betraut ist, musste vor Inkrafttreten des novellierten RettG NRW am 01.04.2015 über die Qualifikation als Rettungsassistent verfügen. Diese Qualifikation kan n jedoch aufgrund des zum 01.01.2014 in Kraft getretenen Notfallsanitätergesetzes (NotSanG) und dem Wegfall des Rettungsassistentengesetzes (RettAssG) zum 31.12.2014 nicht mehr erworben werden. Das neugefasste RettG NRW fordert für das Personal der Leitste lle eine geeignete rettungsdienstliche Qualifikation und verweist hierbei auf den Erlass IV B 4 – G.07.01 vom 19 Dezember 2019 . Dieser legt fest, dass über eine geeignete grundständige rettungsdienstliche Qualifikation verfügt, wer zur Weiterführung der Berufsbezeichnung Rettungsassistentin oder Rettungsassistent gem. § 30 NotSanG, oder über die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Notfallsanitäterin oder Notfallsanitäter gem. § 1 Abs. 1 des NotSanG verfügt. Soweit die se Qualifikationen nicht vorlieg en, besteht zur Sicherstellung einer geeigneten personellen Ausstattung die Möglichkeit, die erforderliche Qualifikation auf Grundlage einer modularen, berufsbegleitenden Ausbildung zu erhalten. Diese wird im Rahmen der personalwirtschaftlichen Erfordernisse optional genutzt. Nach Maßgabe § 7 RettG NRW ist die Leitstelle als einheitliche Leitstelle mit der Leitstelle nach dem BHKG zusammenzufassen mit der Folge, dass die eingesetzten Disponenten*innen sowohl rettungsdienstliche Notrufe entgegennehme n als au ch Notrufe im Bereich Brandschutz und Hilfeleistung bearbeiten. Hierdurch werden in Bezug auf die Durchgängigkeit der Disposition und die Qualität der Leitstellenarbeit bei kombinierten Einsätzen erhebliche Synergien erschlossen. Vor diesem Hintergrund wird in der Notrufannahme und -bearbeitung ausschließlich Personal der Berufsfeuerwehr eingesetzt, welches über die gem. § 28 Abs. 3 BHKG erforderliche taktische Führungsausbildung der Feuerwehr in Form der Gruppenführqualifikation verfügt. Die Qualifikation alleine stellt jedoch keine optimalen Dispositionsergebnisse sicher. Dies ist nur sichergestellt, wenn das Personal auch über entsprechende Erfahrungen im Rettungsdienst verfügt. Aus diesem Grund werden in der Leitstelle rettungsdienstliche Einsätze (Notfallrettung) nur durch Mitarbeitende bearbeitet, d ie neben der erforderlichen Leitstellenqualifikation auch mehrere Jahre selbst im Seite 49 von 146 Rettungsdienstbedarfsplan der Bundesstadt Bonn Fortschreibung 2023

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Rettungsdienst tätig waren und über einschlägige rettungsdienstliche Erfahrungen und Systemkenntnisse verfügen. Das Personal, das mit der Bearbeitung von Krankentransportaufträgen betraut ist, verfügt mindestens über die Qualifikation „Rettungssanitäter“, sowie Erfahrungen im Krankentransport und Systemkenntnisse des Rettungsdienstes in der Stadt Bonn. Für die Disposition von Int erhospitaltransporten waren mit Umsetzung des Rettungsdienstbedarfsplans 2013 vergleichbare Anforderungen wie in der Notfallrettung beschrieben worden. 6.1.2.2 Aus- und Fortbildung des Leitstellenpersonals Damit die Disponent*innen den hohen Anforderungen der Leitstellentätigkeit gerecht werden k önnen, müssen ihre Kompetenzen in den Bereichen Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz geschult sein. Auch müssen die gesetzlichen Voraussetzungen zur Fortbildung (z. B. § 5 Abs. 4 RettG NRW, FWDV 2) eingehalten werden. Hierzu finden zum einen in regelmäßigen Abständen interne Leitstellenlehrgänge statt, in denen geeignetes Personal auf die Tätigkeit in der Leitstelle vorbereitet und hierfür ausgebildet werden. Themen der vierwöchigen Ausbildung, die im Tagesdienst erfolgt, sind schwerpunktmäßig der Umgang mit der Einsatzleit - und Kommunikationstechnik, die Notrufabfrage (Struktur, Gesprächsführung), sowie Unterstützungstechniken (z.B. Telefonreanimation). Bestandteil der Au sbildung sind hierb ei mehrere Simulationstrainings unter Nutzung einer geeigneten Technik für die Video - und Tondokumentation. In Abhängigkeit der rettungsdienstlichen Ausgangsqualifikation durchlaufen die Mitarbeitenden darüber hinaus eine mehrwöchige rettungsdienstliche Zusatzausbildung gemäß der seit 2020 in NRW geltenden Erlasslage.

Für das Personal der Leitstelle gilt ebenfalls die Fortbildungspflicht nach § 5 Abs. 4 RettG NRW. Für diesen Personenkreis wird eine auf die Anforderungen des Leitstellenbetriebs abgestimmte Fortbildung und Bete iligung des ÄLRD, des Sachgebiets Rettungsdienst, sowie weiterer interner und externer Dozenten *innen angeboten. Das mit Dispositionsaufgaben betraute Personal externer Leistungserbringer nimmt in definiertem Umfang an der Leitstellenfortbildung teil. Seite 50 von 146 Rettungsdienstbedarfsplan

_Gekürzt (315705 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:35032?offset=120000_

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